Hallo typneuen,
ich muss mich doch schon sehr wundern.
Durch den Kauf einer Software oder deren Updates erweben Sie ein gewisses, in den jeweiligen Lizenzbestimmungen, die Sie ja offensichtlich anerkannt haben (da ansonsten der installer abgebrochen hätte) festgelegtes Nutzungsrecht. Das heißt aber doch nicht, dass Sie damit tun dürfen was Ihnen so in den Sinn kommt. Sie Software gehört Ihnen nicht! Wie gesagt haben Sie mit dem Kauf nur ein gewisses Nutzungsrecht erworben.
Hier ein kleiner Auszug zum Thema Updates aus dem Lizenzvertrag der im Ordner "Rechtshinweise" im Adobe InDesign CS Programmordner zu finden ist:
5. Updates. Wenn die Software ein Upgrade oder Update einer vorherigen Version der Software darstellt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige Version verfügen, um das Upgrade oder Update verwenden zu dürfen. Alle Upgrades und Updates werden Ihnen auf der Basis eines Lizenzaustauschs zur Verfügung gestellt. Sie stimmen zu, dass Sie durch die Verwendung des Upgrades oder Updates freiwillig auf das Recht zur Verwendung der vorherigen Version der Software verzichten. In Ausnahmefällen dürfen
Sie eine vorherige Version der Software nach Erhalt des Upgrades oder Updates auf Ihrem Computer weiterverwenden, jedoch nur um Ihnen die Umstellung auf das Upgrade oder Update zu erleichtern. Dieses
Recht wird Ihnen nur unter der Bedingung gewährt, dass das Upgrade oder Update und die vorherige Version auf demselben Computer installiert sind. Upgrades und Updates müssen Ihnen durch Adobe zu
zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen lizenziert werden.
Es ist jetzt in gewisser Weise Interpretationssache, ob die Klausel
"...jedoch nur um Ihnen die Umstellung auf das Upgrade oder Update zu erleichtern." den Fall abdeckt, dass ein Dienstleister weiterhin InDesign 2 Dokumente angeliefert bekommt und evtl. auch wieder abliefern muss. Meiner Meinung nach würden Sie im Falle eines Rechtsstreits damit jedoch nicht durchkommen, zumal Sie als Dienstleister die Software ja kommerziell nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Zacherl
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