Du kannst versuchen Deinen Dienstleister
in die Pflicht zu nehmen. Ich denke mal
Du hast mit ihm einen Vertag, oder ähnliches
abgeschlossen.
Allerdings mußt Du es so sehen:
Der letzte Fehler ist Dir unterlaufen,
Dir obliegt die Kontrolle und Freigabe.
Wenn Du einen guten Dienstleister hättest,
hätte er Dich vermutlich auf den Fehler hin-
gewiesen. Aber das scheint ja nicht der Fall
zu sein.
Ich hoffe Du hast eine Berufshaftpflicht für
solche Fälle abgeschlossen, damit Du nicht hinter-
her auf den Kosten sitzen bleibst.... :-(
Gruß
Dirk
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