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Coyright Haftung

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

19. Dez 2002, 10:26
Beitrag # 1 von 12
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Wie ist die Rechtslage?

Eine Werbeagentur erhält vom Kunden Fotos für ein Prospekt. Auf dem Korrekturabzug steht der Vermerk, das das der Kunde über alle Urheberrechte verfügt. Diesen unterschreibt der Kunde. Nach Drucklegung stellt sich heraus, das die Urheberrechte nicht beim Kunden liegen. Wer wird haftbar gemacht: Die Agentur oder der Kunde? Welche folgen kann diese Verletzung für wen haben?
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Coyright Haftung

peter
Beiträge gesamt: 168

19. Dez 2002, 10:36
Beitrag # 2 von 12
Beitrag ID: #19784
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Hallo

Was bedeutet "stellt sich heraus, das die Urheberrechte nicht beim Kunden liegen" ? Hat die Agentur das Urheberrecht verletzt, wenn ja wie?

Gruss Peter



Peter Binder
Vistech GmbH
http://www.vistech.ch


als Antwort auf: [#19782]

Coyright Haftung

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

19. Dez 2002, 10:49
Beitrag # 3 von 12
Beitrag ID: #19786
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Der Kunde brachte Orignalfotos mit der Aussage, das er diese verwenden darf. Dies unterschrieb er auf dem Korrekturabzug. Der Fotograph ist aber der Urheber und möchte jetzt gegen die Nutzung vorgehen.


als Antwort auf: [#19782]

Coyright Haftung

peter
Beiträge gesamt: 168

19. Dez 2002, 10:57
Beitrag # 4 von 12
Beitrag ID: #19788
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In der Schweiz ist es so, dass derjenige der die Fotos geschossen hat automatisch der Urheber ist und somit das alleinige Recht bis auf 10 Jahre hat. Wenn nun also zwischen Kunde und Fotograf nichts vereinbart wurde, hat der Kunde wirklich ein Problem. Und der Fotograf gute Chancen damit durchzukommen. Das ist allerdings nur meine Meinung.

Gruss Peter


Peter Binder
Vistech GmbH
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als Antwort auf: [#19782]

Coyright Haftung

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

19. Dez 2002, 11:02
Beitrag # 5 von 12
Beitrag ID: #19790
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Kann die Werbagentur auch belangt werden, trotz der Unterschrift des Kunden?


als Antwort auf: [#19782]

Coyright Haftung

peter
Beiträge gesamt: 168

19. Dez 2002, 11:05
Beitrag # 6 von 12
Beitrag ID: #19792
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Ich denke nicht, hat sich ja schliesslich schriftlich abgesichert, bin aber kein Rechtsexperte!!

Gruss Peter

Peter Binder
Vistech GmbH
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als Antwort auf: [#19782]

Coyright Haftung

gpo
Beiträge gesamt: 5520

19. Dez 2002, 11:25
Beitrag # 7 von 12
Beitrag ID: #19797
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Hi,
ich denke in Deutschland ist es ähnlich!

Nur.....
man kann seit Jahren beobachten, dass mit steigender Computerverarbeitung und Digitalisierung das Thema Copyright/Urheberrecht mit den Füßen getreten wird!

Ich gehe mal davon aus...Beispiel:
das der Fotograf dem Kunden Aufnahmen gemacht hat.....mit gewissen Einschränkungen (Layoutfotos, oder nur für ProspektXY usw.), dafür hat er (wahrscheinlich) nur ein kleines HonorarXY bekommen!

Der Kunde "denkt" aber (unwissend), dass er die Fotos immerzu und jederzeit verwenden kann......sie sind ja in seinem "Besitz" (aber nicht Eigentum im Sinne des Urheberrechts)! Kaufen oder bezahlen tut der Kunde eines Fotografen auf jeden Fall nur das "Nutzungsrecht/Abdruckrecht"

Die Agentur würde in jedem Fall da sauber rauskommen......hat sie doch die Unterschrift des "Kunden"............

Aber da gibt es noch den Sruch...
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Das ganze ist leider immer wieder auf den gleichen Vorgang zu reduzieren!.....

"Fotograf braucht Aufträge.......und macht Zugeständnisse an das Honorar! Kunde sagt nicht "genau" den Verwendungszweck! Dann stellt sich heraus, dass nicht nur Print.....sondern auch "weltweite" Internetnutzung dazukommt............
Fazit: Fotograf ist zu Recht sauer..........Kunde zahlt kein Aufschlag........Agentur hält sich raus..........und kaum ein Gericht klopft da jemenden auf die Finger...ist ja meist nur "ein kleiner Betrag"!!!!

Und jeden Kunden/Agentuir zu verklagen......geht wohl auch nicht, dann können wir(Fotografen) ganz einpacken.
Mfg gpo


als Antwort auf: [#19782]

Coyright Haftung

Christoph Grüder
Beiträge gesamt: 1929

19. Dez 2002, 15:29
Beitrag # 8 von 12
Beitrag ID: #19833
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Hallo zusammen,
ein gar heikles thema! was wurde zwischen "kunde" und "fotograf" schriftlich/bzw. mündlich im beisein einer dritten person vertraglich vereinbart? wenn der fotograf ein eingeschränktes nutzungsrecht dem kunden eingeräumt hat (nur für den katalog, nur in diesem jahr, etc.), und der kunde offensichtlich dagegen verstößt, darf der fotograf die außervertragliche nutzung dem kunden in rechnung stellen! hat er ein exklusives nutzungsrecht verkauft, darf der kunde auschließlich allein das bildmotiv verwerten, zeitlich, räumlich wie medial uneingeschränkt, der fotograf hat keine weiteren jurisitschen rechte außer natürlich dem urheberrecht, das er immer behält.
schwierig wird es, wenn der kunde nun nicht bereit ist, nachträglich die nutzungsrechte zu bezahlen oder kein vertrag vorliegt. dann ist das ein fall für einen richter, der im urteil auch einbeziehen kann, was branchenüblich ist. dazu könnte dann ein sachverständiger geladen werden. ebenfalls kann hinzugezogen werden, wie fotograf und kunde bisher bei früheren verträgen vorgegangen sind.
die agentur hat dabei als dritte person sich zwar vertraglich abgesichert aber nicht überprüft, dass die nutzungsrechte nicht vorliegen. insofern kann sich die agentur ebenfalls mitschuldig gemacht haben. da wird es aber im fall einer klage jurisitsch äußerst schwierig.
faustregel für jede bildnutzung ist daher: welches motiv? wie lange? welches medium? in welchem verbreitungsraum?
leider ist die bildnutzung durch die internet-klauerei extrem in verruf geraten. falls aber ein fotograf seine bilder verkaufen will, sollte er unbedingt einen vertrag mit dem kunden machen oder sich eine bildagentur suchen, die die rechte verwaltet und die nutzungsentgelte ausschüttet. einige anwälte haben sich da auf das urheberrecht und die medienbranche spezialisiert, ein formloses beratungsgespräch hilft da sicher weiter.
grüße, cg


als Antwort auf: [#19782]

Coyright Haftung

gpo
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19. Dez 2002, 16:42
Beitrag # 9 von 12
Beitrag ID: #19853
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Hi C.G.,
nett formuliert...........doch die Praxis sieht da leider anders aus!

Kann mich schon garnicht mehr erinnern,dass ein Kunde......einen Vertrag macht!!!

Kann mich aber noch sehr gut daran erinnern,
dass alle Kunden "nach der Besprechung/Briefing"..........

"nur zur Erinnerung" einen Job-Vertrag zuschicken, wo dann ganz hinten im letzten Kleingedruckten steht....allgemeine Nutzung ohne Limit!!!!!!!!!!!

Das dass während des Job-Briefings "vergessen" wurde spricht für sich selbst.................das machen selbst renomierteste Agenturen und auch Direkt-Kunden!!!

Das heißt dann ungefähr so: " Bitte schicken Sie uns doch die Dias/ Negative/ RGB Daten...... damit wir sie archivieren können!!!

Keine Rede davon, das damit schon im Vorwege Copyright bewußt verletzt wird!

Und der tollste Spruch eines "guten" Kunden von mir, als ich alle Bilder im Internet wiederfand(nur für Prospekt!!!)......war:
"Wir dachten, wir hätten die Bilder doch gekauft??!!??!!"

Nur.....
wer soll alle diesen netten Autraggeber verklagen??? Wenn sich das rumspricht.........kannst du zum Bücherschreiber mutieren:))
Mfg gpo


als Antwort auf: [#19782]

Coyright Haftung

Christoph Grüder
Beiträge gesamt: 1929

20. Dez 2002, 13:36
Beitrag # 10 von 12
Beitrag ID: #19951
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hallo gpo,

na klar, die realität sieht immer bunter aus und das verhältnis zum kunden geht vor der auseinandersetzung vor gericht, aber da fällt mir ein schönes beispiel ein: ein bekannter illustriert für autozeitschriften sogenannte erlkönig-bilder, d.h. fahrzeug-prototypen, die noch nicht von den fahrzeugherstellern veröffentlicht wurden. da passiert es schon einmal, dass er ein bild, dass er zuvor einigen zeitschriften verkauft hat, plötzlich in einer anderen zeitung wiederfindet, die das bild einfach eingescannt hat. solchermaßen dreiste aktionen kann sich der gestalter natürlich kaum leisten und fordert über seine bildagentur die lizenzkosten nachträglich ein, das kommt nicht selten vor.
wenn also der kontakt zum kunden so liberal gehandhabt wird, dass selten ein vertrag geschlossen wird, darf sich der fotograf/gestalter nicht wundern...

apropos archivieren:
wie sieht das eigentlich mit der rechtlichen lage aus, wenn ein fotograf ein bild exklusiv verkauft, das dia/ausgangsmaterial aber behalten will? ist das dann ebenfalls vertragssache oder muss der kunde dann extra zahlen, wenn er das dia archivieren will? muss der fotograf das dia rausrücken?

grüße, cg


als Antwort auf: [#19782]

Coyright Haftung

gpo
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20. Dez 2002, 17:05
Beitrag # 11 von 12
Beitrag ID: #19968
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Hi C.G.

das mit dem Dia ist nix anderes wie das mit dem Negativ!

Juristisch kann der Kunde nicht ein Dia/Negative kaufen/honorieren....
er bekommt "nur das Abdruckrecht".....und müßte/sollte eigentlich nach Verwendung Druck....die Dias und Negative wieder zurückgeben!!!!

Nur das macht kein Schwein! Und das, aus oben beschriebenen Punkten!

Nach den Urteilen zu ähnlichen Fällen die ich über die Jahre aus den Fachmedien entnommen habe, ist das Dia/Negativ ein "Hilfs-und Arbeitsmittel" zum Zweck! Wenn dieser Zweck erfüllt ist......müssen diese Arbeitsmittel zurückgegeben werden!(Du darfst ja auch nicht den Bohrhammer behalten, wenn dein Klempner ein neues Loch für ein Rohr gemacht hat!)

Natürlich kann ein Auftraggeber so ein Dia/Negativ auch "aufkaufen"...nur davon ist beim Briefing immer nie die Rede! der Kunde will ja sparen und den Preis so niedrig wie nötig halten, meist mit der Absprache:

"Fotograf, mach eine tolle Aufnahme....ist aber "nur" für einen kleinen Fyler...also mach es billig, das kann ja nicht dieWelt kosten!"
Wenn dann die Dias weg sind......fällt dem Kunden noch ein, dass er ja noch eine deutschsprachige Nierderlassung in Österreich oder der Schweiz hat........und dafür kann man doch gut dieses Dias gebrauchen.....merkt der Fotograf ja nicht und auch keine Rede davon vorher, wäre nähmlich europaweite Nutzung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn es dann zum Streit kommt ist immer der Fotograf der angemeierte, der kann nähmlich nicht nachweisen.......das es nur ein kleiner Flyer werden sollte!

Das Problem, wie ich es sehe, ist etwa so............
wenn teure Models im Bild sind.......
oder teure Marken wie benz und Cola.......dann...
ja dann ziehen alle den Schwanz ein, wissen sie doch alle welche Folgen ein Prozess mit Atlanta hätte, wenn Cola 10 Anwälte schicken würde!
Aber erkläre das mal deinem Kunden um die Ecke.....der weiß garnicht wovon du redest, egal ob mit Vertrag oder ohne!

#####
Letztlich ist die CD-Kopiererrei doch genau das gleiche....
du darst für dich eine Sicherheitskopie machen.....
aber wehe dein Kumpel vergißt sie wiederzubringen und kopiert nochmal!
Mfg gpo


als Antwort auf: [#19782]

Coyright Haftung

Christoph Grüder
Beiträge gesamt: 1929

20. Dez 2002, 17:44
Beitrag # 12 von 12
Beitrag ID: #19971
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hi gpo,
danke, dann lag ich mit meiner vermutung richtig, hätte ja sein können, dass es da eine sonderregel gibt.
...denn schließlich darf dein kunde ja auch nicht deinen computer mitnehmen, wenn du für ihn einen entwurf gemacht hast! :-)
schließlich wird nur die "erstellung" und nicht die "herstellung" eines dias, negativs, logos, druckplatte, etc. bezahlt, vielen kunden ist das nicht klar, wenn sie dann jahre später nach einem druckauftrag in einer druckerei/agentur anrufen, um die filme für einen nachdruck bei einer anderen druckerei kostenlos anzufordern!
also: schön aufpassen, und nicht über den tisch ziehen lassen.
grüße, cg


als Antwort auf: [#19782]
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