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Druckerzeugnisse für Kunden in Auftrag geben, mit eigener USt. in Rechnung stellen?

jean matua bustamant
Beiträge gesamt: 185

6. Mai 2013, 14:58
Beitrag # 1 von 9
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Hallo.

Kann ich als selbständiger Gebrauchsgraphiker für meine Auftraggeber ein Druckerzeugnis selbst in Auftrag geben und dessen Bruttokosten zzgl. meines USt.-Satzes (7%) in Rechnung stellen? (Ich gleiche die USt. beim Finanzamt aus, bekomme also zurück, was ich in diesem Fall der Druckerei bezahlt habe und gebe ab, was ich eingenommen habe.) Das wäre ein Vorteil für meine Kunden und damit auch für mich, aber ich bin nicht sicher, ob das rechtlich möglich ist (denn unter dem Strich gehen dem Finanzamt damit natürlich die 12% verloren, was nicht der Fall ist, wenn beispielsweise ein Weiterverkäufer mit ebenfalls 19% an den Endabnehmer verkauft).

Danke
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Druckerzeugnisse für Kunden in Auftrag geben, mit eigener USt. in Rechnung stellen?

farbauge
Beiträge gesamt: 844

6. Mai 2013, 17:50
Beitrag # 2 von 9
Beitrag ID: #512130
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Hallo,

ich nehme an, du kommst über die "Künstlerschiene" auf deine 7%.
Die gelten aber nur für künstlerische Leistungen, im Zweifelsfall
solche, für die du auch ein Urheberrecht geltend machen könntest.

Wenn du also für deinen Kunden einen Druckauftrag "durchreichst",
müsstest du selbst auch 19% Mwst. in Rechnung stellen, natürlich
auf den Nettobetrag deiner Vorkosten, wenn du die nur durchreichen
willst. Andererseits kannst du dir die Dienstleistung, den Druck
zu organisieren, natürlich bezahlen lassen, wie du willst.

Allerdings - ohne Gewähr, ich bin kein Steuerberater - dürften in
jedem Fall 19% anstehen, so dass der von dir gewünschte Effekt nicht
zu erzielen ist.

Gruß
Peter


als Antwort auf: [#512112]

Druckerzeugnisse für Kunden in Auftrag geben, mit eigener USt. in Rechnung stellen?

Thobie
Beiträge gesamt: 4041

7. Mai 2013, 18:52
Beitrag # 3 von 9
Beitrag ID: #512230
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Moin,

ich bin zunächst einmal auch der Meinung, dass hier die 19 % MwSt. greifen.

Außerdem bin ich der Meinung, dass Du auf die Kosten für die Druckerei diese 19 % MwSt. draufsetzen musst.

Ich gehe mal schrittweise vor.

Du gibst – für Deinen Kunden – einen Druckauftrag in Deinem Namen in Auftrag. Du bezahlst die Rechnung, es sind Deine Kosten und die MwSt. ist für Dich Vorsteuer, die Dir das Finanzamt erstattet.

Wenn Du das jetzt einfach als Durchlaufposten in gleicher Höhe Deinem Kinden berechnest, besch… Du eigentlich das Finanzamt um die MwSt.

Somit musst Du die 19 % MwSt. draufschlagen, weil es eine „von Dir“ erbrachte Leistung ist, die Du Deinem Kunden anbietest und in Rechnung stellst. Die MwSt. musst Du an das Finanzamt abführen bzw. wird mit der Vorsteuer verrechnet.

Das ist ja auch der Sinn der MwSt. und steckt auch in ihrer Benennung mit drin, jedes Produkt wird bei einer weiteren Transaktion oder jedem weiteren Verkauf „mehr wert“. Das Finanzamt streicht eigentlich nur den Differenzbetrag zwischen der ersten, ursprünglichen Vorsteuer und der letztendlichen Mehrwertsteuer ein – den Mehrwert. Zum besseren Verständnis nachlesen bei Karl Marx, Das Kapital. ;–)

Wenn ich das jetzt mir nochmals so genau überlege, dann habe ich es bei meinen Kunden in letzter Zeit manchmal vermutlich auch falsch gemacht, weil ich verschiedene Posten durchgereicht habe, dies aber nicht korrekt war, weil der Druckauftrag auf meinen Namen und meine Kosten lief. ;–(

Liebe Grüße


Thobie


als Antwort auf: [#512130]
(Dieser Beitrag wurde von Thobie am 7. Mai 2013, 18:55 geändert)

Druckerzeugnisse für Kunden in Auftrag geben, mit eigener USt. in Rechnung stellen?

jean matua bustamant
Beiträge gesamt: 185

7. Mai 2013, 23:02
Beitrag # 4 von 9
Beitrag ID: #512235
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Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Der Ausgangspunkt meiner Überlegung war, daß ich ja beispielsweise meine eigenen Verbrauchsmaterialien, Geräte, aber auch unmittelbarer zum jeweiligen Auftrag gehörigen Ausgaben wie Scans, Probedrucke und sowas bezahle, und nicht alle einzeln den Kunden in Rechnung stelle (oder stellt hier jemand die Abschreibungen auf seinen Rechnen den eigenen Kunden anteilig und per 19% in Rechnung). Da weiß ich dann nicht so genau, wo die Grenze verläuft. Beim Scan? Beim Andruck, der zu meiner Bildbearbeitung gehört? Oder erst beim fertigen Druckerzeugnis? Ich erinnere mich dunkel, daß ich Fremdleistungen nach eigenem Satz durchreichen kann, wenn sie den Anteil meiner Leistung nicht übersteigen (Webdesigner 7%, Programmierer 19, und solange ich mehr bekomme als der Programmierer, geht das ganze mit 7% raus. Dachte ich.)

Das mit Mehrwert und USt. allerdings mußt Du mir nochmal erklären. Ich habe gerade nachgelesen, insbesondere auch die Bände 4 bis 6, genannt Theorien über den Mehrwert. Da scheint es vor allem darum zu gehen, daß die Arbeiter ein bißchen weniger bekommen als ihr Produkt einbringt, und daß der Kapitalist die Differenz behält. Sehr simpel eigentlich. Bei mir ist es auch so. Meine Arbeit ist mehr wert als meine Bezahlung. Mein Kunde ist also mein Kapitalist und behält den Mehrwert. Was ja impliziert, daß er ihn nicht zahlen muß. Sonst würde er ihn ja nicht behalten. Folglich ist darf ich wahrscheinlich garkeine Mehrwertsteuer nehmen. Sonst zahlt er sie ja doch, und ist kein Kapitalist mehr, und wer bezahlt mich dann. Also Mehrwertsteuer 0%. Umsatzsteuer aber 7%. Umsatzsteuer kann also nicht gleich Mehrwertsteuer sein. Habe ich das richtig verstanden?

Gruessli


als Antwort auf: [#512230]

Druckerzeugnisse für Kunden in Auftrag geben, mit eigener USt. in Rechnung stellen?

Thobie
Beiträge gesamt: 4041

9. Mai 2013, 02:28
Beitrag # 5 von 9
Beitrag ID: #512302
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Moin,

ich weiß jetzt nicht so ganz, wo das Problem liegt. Ich kenne in diesem Zusammenhang nur die 19 % MwSt., außer in der Buchhandelsbranche, wo auf Büchern 7 % MwSt. draufkommen.

Wenn Du als Grafiker tätig bist, bist Du Dienstleister. Wie Du Deinem Kunden Deine Dienstleistungen in Rechnung stellst, ist Deine Sache. Komplettpreis für alles, also Deine grafische Arbeit einschließlich Scan, Proofs, Druck usw. Oder Seitenpreis z.B. bei Mehrseitern und einzelne Auflistung weiterer Posten. Oder Stundenhonorar plus zusätzliche Posten.

Alles, was Du ausgibst, kaufst und bezahlst, sind Deine Kosten. Diese enthalten die MwSt. der Firma/Firmen, deren Kunde Du bist und sind somit Deine Vorsteuer, die Dir vom Finanzamt erstattet bzw. mit der MwSt. Deiner Rechnungen an Deine Kunden, für die es dann wieder Vorsteuern sind, verrechnet wird.

Also, Du bist Kunde, kaufst etwas und hast Kosten = Vorsteuer. Du hast Kunden, stellst denen eine Rechnung, hast also Einnahmen = MwSt.

Wobei der Begriff Mehrwertsteuer das Gleiche ist wie Umsatzsteuer, wobei Mehrwertsteuer heute nicht mehr so oft verwendet wird.

Antwort auf [ jean matua bustamant ] Da scheint es vor allem darum zu gehen, daß die Arbeiter ein bißchen weniger bekommen als ihr Produkt einbringt, und daß der Kapitalist die Differenz behält. Sehr simpel eigentlich.

Das hast Du richtig verstanden. Der Arbeiter produziert ein Produkt und erhält den Lohn für seine Arbeitszeit. Der Unternehmer schlägt auf die Kosten für Rohstoffe, Maschinen und Arbeitszeit eine Betrag x drauf und verkauft das Produkt. Der Betrag x ist sein Mehrwert, also sein Gewinn und sein Kapital, weshalb er nun der böse Kapitalist ist.

Jetzt kommt aber der Staat und sagt, weil er die Rahmenbedingungen für die Produktion schafft und jedem einzelnen Bürger Leistungen zahlt wie Infrastruktur an Straßen, Bildungseinrichtungen usw., will er auch einen Teil dieses Mehrwerts abbekommen und schlägt eine Steuer drauf = die Mehrwertsteuer. Er versteuert also nicht die Rohstoffe, die Herstellung oder die Arbeitszeit, sondern nur den Mehrwert.

An den Universitäten wird dies immer gern an einem kleinen Beispiel in drei einfachen Stufen erklärt: was verdient der Staat an einem Laib Brot?
– Bauer säht Saatgut vom Vorjahr und produziert Weizen. Stufe 1: er verkauft es für x1 € an den Müller. Staat erhält y1 € an MwSt. vom Verkaufswert.
– Müller mahlt den Weizen zu Mehl und verkauft es an den Bäcker. Stufe 2: er verdient x2 € und der Staat ebenfalls y2 € an MwSt.
– Bäcker backt Brot und verkauft es an den Endkunden, der es isst. Stufe 3: er verdient x3 € und der Staat ebenfalls y3 € an MwSt. Ende der Wertschöpfungskette.

Da aber natürlich jeder Käufer die aufgeschlagene MwSt. als Vorsteuer beim Staat geltend macht, verdient der Staat nicht dreimal, indem er immer wieder besteuert, sondern er nimmt immer nur die Differenz zwischen den Vor- und Mehrwertsteuern ein und besteuert somit nur einmal, nämlich indem er den gesamten Mehrwert vom Ausgangsprodukt (Stufe 1) bis zum Endprodukt (Stufe 3) besteuert. Nur der Endkunde hat dabei leider das Nachsehen, denn er kann keine Vorsteuer mehr geltend machen.

Viele halten vom Marxismus nicht mehr viel, aber ich finde, dass gerade das oben Beschriebene in „Das Kapital“ sehr gut beschrieben ist, weshalb ich es hier auch erwähnte.

Liebe Grüße


Thobie


als Antwort auf: [#512235]

Druckerzeugnisse für Kunden in Auftrag geben, mit eigener USt. in Rechnung stellen?

farbauge
Beiträge gesamt: 844

9. Mai 2013, 20:46
Beitrag # 6 von 9
Beitrag ID: #512316
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Moin,

nur um mal ein paar Begriffe gerade zu rücken:

Mit dem Mehrwert ist hier nicht der Mehrwert vom guten alten Karl Marx
gemeint. Mit der Differenz des Arbeitslohns zum erzielten Gewinn des
Unternehmers hat es nichts zu tun. Mehrwert ist hier die Steigerung
des Wertes von Produktionsstufe zu Produktionsstufe, so wie es in dem
Beispiel von Thobie deutlich wird. Das Brot ist mehr wert als das Mehl
und das wiederum mehr als der Weizen. (Zum Mehrwert trägt als ein Faktor
die Arbeit bei, aber auch der Einsatz von Maschinen). Außerdem besteht
Brot ja nicht nur aus Mehl, es braucht auch noch Wasser, Hefe oder Sauerteig
und die ganzen Zusatzstoffe, die es besser nicht hätte.

Der Begriff Umsatzsteuer ist übrigens deutlich älter als Mehrwertsteuer.
Die alte Umsatzsteuer vor Jahrzehnten kannte eben nicht das Mehrwertprinzip
und auch keine Vorsteuer. Man zahlte auf seine Umsätze einen niedrigeren
Steuersatz (kann mich noch an 4% erinnern), konnte aber keine Vorsteuer abziehen.
Der Staat hat damit auf allen Stufen mitkassiert.

Dieses Modell gab es auch noch nach Einführung der heutigen Mehrwertsteuer
(gibt's vielleicht immer noch? weiß ich nicht) als Option für Kleinunternehmer.

Der entscheidende Punkt für den OP ist aber hier: wenn die Dienstleistung, die
er seinem Kunden erbringt, darin besteht, dass er für ihn den Druck organisiert,
so ist das eine Leistung, die nicht im 7%-Katalog ist.

Wenn ich als Künstler, der normalerweise Bilder malt, meinem Kunden die Waschmaschine
vier Treppen hoch schleppe und das in Rechnung stelle, müssen es 19% sein.
Mit den selbst erworbenen Vorleistungen hat das nichts zu tun.

Gruß
Peter


als Antwort auf: [#512302]

Druckerzeugnisse für Kunden in Auftrag geben, mit eigener USt. in Rechnung stellen?

Thobie
Beiträge gesamt: 4041

10. Mai 2013, 01:20
Beitrag # 7 von 9
Beitrag ID: #512324
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Moin, Peter,

Antwort auf [ farbauge ] Mit dem Mehrwert ist hier nicht der Mehrwert vom guten alten Karl Marx gemeint. Mit der Differenz des Arbeitslohns zum erzielten Gewinn des Unternehmers hat es nichts zu tun. Mehrwert ist hier die Steigerung des Wertes von Produktionsstufe zu Produktionsstufe, …

da liegst Du falsch, das ist genau das, was bei Karl Marx unter Mehrwert erklärt wird. Der Mehrwert im Vergleich zu dem, was die Produktion eigentlich gekostet hat und was der Unternehmer als Mehrwert und Gewinn einstreicht. Nur dass dann eben der Unternehmer der böse Kapitalist und der Arbeitnehmer der niedrig gestellte und ausgebeutete Arme ist. Und woraus dann der Satz resultiert, "Proletarier aller Länder, vereinigt Euch!" und macht die bösen Kapitalisten platt, denn die nehmen uns unser Geld weg.

Liebe Grüße


Thobie


als Antwort auf: [#512316]

Druckerzeugnisse für Kunden in Auftrag geben, mit eigener USt. in Rechnung stellen?

farbauge
Beiträge gesamt: 844

10. Mai 2013, 12:30
Beitrag # 8 von 9
Beitrag ID: #512343
Bewertung:
(7930 mal gelesen)
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Hallo Thobie,

jetzt sind wir ganz schön off topic, aber kurz:

wir sind da gar nicht so auseinander. Der gute alte Marx hat das so
begründet, dass jegliche Wertschöpfung am Ende auf menschliche
Arbeit zurückzuführen ist. Auch die Maschine, die der Kapitalist zwar
von seinem Geld bezahlt hat, existiert nur, weil sie jemand gebaut hat,
und sie nützt nur, weil sie jemand bedient. Also ist der Arbeiter derjenige,
der eigentlich den Mehrwert schafft (womit er Recht hat).

Ich wollte nur sagen, dass unsere braven bundesrepublikanischen
Politiker, die vor Jahrzehnten die Mwst eingeführt haben, das sicher nicht
im Sinn hatten, sondern die Tatsache, dass zwischen den Produktionsstufen
(und damit zwischen verschiedenen Steuerpflichtigen, das ist das Entscheidende)
etwas hinzukommt. Durch das Vorsteuerprinzip wird auf jeder Stufe nur diese
Differenz besteuert.

Gruß
Peter


als Antwort auf: [#512324]

Druckerzeugnisse für Kunden in Auftrag geben, mit eigener USt. in Rechnung stellen?

Thobie
Beiträge gesamt: 4041

22. Mai 2013, 21:38
Beitrag # 9 von 9
Beitrag ID: #512850
Bewertung:
(7728 mal gelesen)
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Moin,

also, es ist definitiv so, dass Du für Dienstleistungen/Waren, die Du selbst beziehst und bezahlst oder eben auch in Auftrag gibst, das dem Kunden weiterreichst und 19 % MwSt. aufschlagen musst, sofern Du umsatzsteuerpflichtig bist.

Ich habe gerade selbst so einen Fall, bei dem ich für einen Kunden einen Auftrag für den Druck eines Printprojekts an eine Druckerei erteile. Dieser Auftrag geht an eine ungarische Druckerei, und da dies innereuropäischer Warenverkehr ist, darf die Druckerei keine MwSt. draufschlagen und muss mir den Druck also netto berechnen. Ich „verkaufe“ dieses Produkt jedoch an meinen Kunden innerhalb Deutschlands, und da ich umsatzsteuerpflichtig bin, muss ich die MwSt. in Rechnung stellen.

Und damit ich diese ganze Vermittlung nicht auch noch für umsonst mache, schlage ich auf das Angebot der Druckerei an mich ein paar Prozent drauf und biete diese Endsumme dann meinem Kunden als Angebot an.

Liebe Grüße


Thobie


als Antwort auf: [#512343]
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