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Druckvorstufe: Berufsbeschreibung und -bezeichnung; Handwerk oder Dienstleistung

Bernhard Werner
Beiträge gesamt: 5130

25. Feb 2017, 14:01
Beitrag # 1 von 6
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Hallo zusammen,

ich stehe immer wieder vor dem Problem, meinen Beruf zu bezeichnen. Sei es bei der Gewerbeanmeldung, bei Abschluß von Versicherungen oder der Entscheidung, ob HwK oder IHK.

Ich verstehe mich als „Druckvorstufenfachmann“ oder „Druckvorstufenspezialist“. Ursprünglich gelernt habe ich den Beruf des Fotografen – ein Handwerk. Digitale Bildbe- und verarbeitung ist jedoch kein Handwerk. Oft einigt man sich dann auf die Berufsbezeichnung „Grafiker“, was an sich aber überhaupt nicht stimmt, denn ich bin nicht kreativ. Auch entspreche ich nicht den Vorgaben zur Aufnahme in die Künstlersozialkasse.

Ich sehe mich als Handwerker, dessen Werkzeuge die Maus (alternativ ein Trackpad oder ein Grafiktablett), eine Tastatur und ein gut kalibrierter Monitor ist. Das Ergebnis meiner Arbeit ist i.d.R. ein gedrucktes, physikalisches Ding, an dessen Herstellungsprozess ich teilgenommen habe.

Wie seht und wie handhabt ihr das?

Gruß
Bernhard
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Druckvorstufe: Berufsbeschreibung und -bezeichnung; Handwerk oder Dienstleistung

Fula
Beiträge gesamt: 220

25. Feb 2017, 16:06
Beitrag # 2 von 6
Beitrag ID: #555891
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Hallo Bernhard,
ja, eigentlich ist es immernoch ein Handwerk.
Es ist ja entstanden aus Berufen, die mal richtig handwerklich waren. Schriftsetzer, Reprograf, Druckvorlagenhersteller und und und. Heute alles in einem.
Und wenn ich überlege, wie ich das analog gelernte heute digital umsetze, dann ist das nicht viel anders, nur digital.
Nur die Werkzeuge haben sich geändert.

Schönes Wochenende
Olaf


als Antwort auf: [#555890]

Druckvorstufe: Berufsbeschreibung und -bezeichnung; Handwerk oder Dienstleistung

Peter Lenz
Beiträge gesamt: 2802

25. Feb 2017, 18:07
Beitrag # 3 von 6
Beitrag ID: #555893
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Hallo Bernhard,

das ist wirklich nicht einfach.

Da Du offenbar keine kreative oder künstlerische Tätigkeit ausübst, und damit gezwungenermaßen eine Gewerbeanmeldung benötigst mit allen Lästigkeiten wie IHK oder HWK sowie dem Ausschluss von der KSK (Künstlersozialkasse) bleibt Dir nur eine Berufsbezeichnung zu wählen, die nicht geschützt ist.

Der Grafik-Designer ist z.B. nicht geschützt, der Mediengestalter Digital oder Print meines Wissens hingegen schon.

Meine Suche im WEB hat nicht zu einer verlässlichen seriösen Quelle geführt. Als Einstig vielleicht hier:

https://de.wikipedia.org/..._Berufsbezeichnungen

Zitat aus dieser Seite:

„Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen die Paragraphen § 3 oder § 16 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs gem. § 263 StGB in Betracht; dies gilt insbesondere für Formen des Anstellungsbetrugs.“

Nimmt man das alles ernst, bleibt eigentlich nichts mehr übrig – außer „Fotograf“.

Wende Dich doch mal an die IHK oder HWK, was die dazu sagen.

Viele Grüße Peter


als Antwort auf: [#555890]
(Dieser Beitrag wurde von Peter Lenz am 25. Feb 2017, 18:07 geändert)

Druckvorstufe: Berufsbeschreibung und -bezeichnung; Handwerk oder Dienstleistung

Thomas Richard
Beiträge gesamt: 19334

1. Mär 2017, 15:30
Beitrag # 4 von 6
Beitrag ID: #555970
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Deine Tätigkeit passt exakt ins Berufsbild Mediengestalter Digital und Print, Fachrichtung Gestaltung und Technik:
https://berufenet.arbeitsagentur.de/...eibung&dkz=57883

Da du zu einer Zeit gelernt hast, als es das noch nicht gab, und in das aktuelle Berufsbild auch ein gutes Stück Fotografenausbildung aufgenommen wurde, hätte ich jetzt mal keine Bedenken, mich als Mediengestalter zu bezeichnen.

Kein Mensch verlangt von heutigen Lithografen und Druckvorlagenherstellern, sich noch so zu bezeichnen, auch wenn er/sie nicht noch mal offiziell auf das aktuellere Pendant aufgesattelt hat.


als Antwort auf: [#555890]

Druckvorstufe: Berufsbeschreibung und -bezeichnung; Handwerk oder Dienstleistung

Bernhard Werner
Beiträge gesamt: 5130

6. Mär 2017, 18:04
Beitrag # 5 von 6
Beitrag ID: #556071
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Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten & sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde.

Was mich an dem Mediengestalter Digital und Print, Fachrichtung Gestaltung und Technik stört, ist die Gestaltung. Da gibt es kreative Menschen, die das fünf Jahre lang studiert haben und die tollsten Layouts zaubern. Und dann soll so ein dahergelaufener „Mediengestalter“ nach drei Jahren Ausbildung „kreativ“ sein? :-) Mal davon abgesehen, dass ich es nicht bin.

Gruß
Bernhard


als Antwort auf: [#555970]

Druckvorstufe: Berufsbeschreibung und -bezeichnung; Handwerk oder Dienstleistung

Thomas Richard
Beiträge gesamt: 19334

17. Mär 2017, 16:33
Beitrag # 6 von 6
Beitrag ID: #556398
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Antwort auf [ Bernhard Werner ] :-) Mal davon abgesehen, dass ich es nicht bin.

Das ist doch der springende Punkt. Kreativ kann man mit 3 oder 5 oder gar 8 Jahren Ausbildung sein, oder eben auch nicht. Wieviele CDs gibt’s, denen mit jenseits 40 plötzlich nichts mehr einfällt ...

Lass doch das 'Gestaltung und' einfach weg. ... aus den Augen, aus dem Sinn ... vermissen wirds keiner und du kannst ruhigen Gewissens von dir behaupten, da nichts reingeschrieben zu haben, hinter dem du nicht stehst.


als Antwort auf: [#556071]
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