Ich hatte Gelegenheit, die derzeitige deutsche Version des CS-EULA zu lesen.
Darin steht unter anderem für alle Komponenten, dass der Hauptbenutzer die Programme auf einem zweiten Rechner (Laptop oder Desktop)installieren darf, wenn sichergestellt ist, dass die Programme nicht gleichzeitig von jemand anderem benutzt werden können. (Das ist jetzt in eigenen Worten ausgedrückt, also juristisch nicht einwandfrei! So'n Juristendeutsch kann kein Mensch wörtlich wiedergeben.)
Zur Aktivierung heißt es nur, dass kleinere Systemänderungen toleriert werden, ohne dass eine erneute Aktivierung notwendig wird. Beim Tausch der Festplatte oder beim Umzug auf einen neuen Rechner kann eine erneute Aktivierung notwendig werden.
Speziell für GoLive gibt es noch einen Absatz über "Co-Authors", den ich allerdings beim besten Willen nicht begriffen habe.
Es steht nirgends etwas von "nur zweimal aktivieren" usw. Der Text stammte natürlich noch nicht aus der endgültigen Ausgabe. Zumindest in diesem Rahmen hat dein Gerücht offenbar noch keine schriftliche Grundlage.
MfG
Ute
als Antwort auf: [#57352]