Hi Lemming,
bin jetzt kein Anwalt, aber auch schon seit einigen Jahren als Freebee unterwegs. Bei mir haben sich Haftungen immer am Umfang der Leistung festgemacht. Folglich ist es ein wenig davon abhängig was Du für den Kunden an Leistung erbringst.
Kleines Beispiel: Ich habe für eine Agentur mit meinen Geräten vor Ort von produzierten Dateien die Reinzeichnung gemacht. Enthalten war eine Überprüfung eingebundener Bilder auf deren Farblichkeit (Litho der Bilder). Wenn eine Korrektur notwendig war, habe ich diese erledigt. Danach sollte ein PDF erstellt werden, mit den Joboptions der Druckerei. Beim ersten Job wurde keine Kontrolle für das PDF durchgeführt obwohl ich bei der grossen Menge von Seiten dazu riet. Prompt waren natürlich auf einer Seite drei Bilder in einer 72 dpi Auflösung durchgerutscht.
Da der Kunde meine Empfehlung nicht befolgte, habe ich keine Haftung übernommen und selbst wenn mir bei einer Überprüfung das durchgerutscht wäre, kann ich für ein Teilgewerke nicht voll haften, denn in diesem Fall habe ich das Bild nicht ins Layout eingebaut sondern nur auf Farblichkeit überprüft.
Im Regelfall einigt man sich maximal auf die Höhe der Auftragssumme wenn man sich nicht einen Megaschnitzer erlaubt (da müsste dann schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können) und es auch rechtlich vollkommen klar ist das eine Person/Firma alleine dafür verantwortlich ist.
Ich hoffe das bringt Dich ein wenig weiter.
Gruß
Conny
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mailto
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