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Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

zaza
Beiträge gesamt: 81

17. Mai 2005, 10:33
Beitrag # 1 von 25
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Hallo zusammen,

ich bin freiberufliche Grafik-Designerin und habe eine Frage zum ermäßigten Umsatzsteuersatz (also 7%) bzw. normalen Satz (also 16%).
Die Leistungen die ich verkaufe sind recht unterschiedlich und mein Finanzamt kann mir in der Frage, welcher Satz jeweils der korrekte ist, nicht recht weiterhelfen, bzw. ich vermute, die erzählen mir Mist.

Klar scheint mir, dass man für alle Arbeiten, an denen man zusätzlich zur Entwurfsarbeit Nutzungsrechte verkauft (z.B. Illustrationen oder auch Logos), und die somit unter das Urheberrecht fallen, 7% verlangt (steht so auch im USt-Gesetz und in jedem Ratgeber zum Thema).

Was aber ist z.B. mit Entwürfen für ein Layout (z.B. Flyer) oder Handschriftzügen für eine Verpackung??
Hierfür übertrage ich nie die Nutzungsrechte, sondern rechne einfach nur die reine Entwurfsarbeit ab, da ich vermute, dass die Entwürfe ohnehin nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen (sicher bin ich mir in dem Punkt aber auch nicht immer).
Diese Arbeiten müsste ich eigentlich mit 16% abrechnen, fürchte aber, das Finanzamt könnte das später anfechten (mein Kunde würde sich schön freuen, wenn er nur 7% hätte geltend machen dürfen), v.a. aber habe ich Angst, meinen freiberuflichen Status zu gefährden u. als Gewerbe eingestuft zu werden (denn 16% USt stehen für eine "nicht künstlerische" Leistung, und gerade der "künstlerische" Aspekt ist ja das Hauptmerkmal, dass man als Grafiker als Freiberufler vom FA anerkannt wird, oder?)

Welcher freiberufliche Grafiker kennt diese Situation, was macht ihr??

Vielen Dank im voraus,
zaza
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Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

sorriso
Beiträge gesamt: 75

17. Mai 2005, 16:48
Beitrag # 2 von 25
Beitrag ID: #166314
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Hallo,

auch ich hab mich mit dem Thema letztes Jahr eingehender beschäftigt. Ich bin freiberufliche Grafikerin, nehme allerdings für alle Arbeiten den Satz von 16% MwSt. Ich habe mich damals dafür entschieden, weil mir das Finanzamt auch keine festgelegte Auskunft geben konnte. Und da die MwSt. bei meinen Kunden ein durchlaufender Posten ist, habe ich damit keine Unklarheiten aufkommen konnten den höheren Satz genommen.

Ich spreche allerdings nur für mich - ich bin bisher gut damit gefahren.

Mag sein, das es da noch andere Lösungen gibt :)

LG, Susi


als Antwort auf: [#166171]

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

sorriso
Beiträge gesamt: 75

17. Mai 2005, 16:54
Beitrag # 3 von 25
Beitrag ID: #166317
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eins hatte ich noch vergessen:

ich hab mich länger mit dem Finanzamt unterhalten, wie bei denen unterschieden wird zwischen gewerbe und künstlerischem dasein.

ein gewerbe zeichnet sich aus, wenn du dienstleistungen/produkte vertreibst, die in vervielfältigter form in rechnung gestellt werden, keine unikate sind. als beispiel: alles was nach dem druck kommt (wie geschäftsausstattung). du kannst z.b. keine drucksachen unter deinem namen verkaufen, da sie reproduzierbar sind, und somit ein gewerbe erfordern. damit ich als freiberufler registriert werde, kann ich nur meine layouts in rechnung stellen, alles andere übernimmt der jeweilige dienstleister für sich.

beste grüße, Susi


als Antwort auf: [#166171]

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

zaza
Beiträge gesamt: 81

17. Mai 2005, 19:39
Beitrag # 4 von 25
Beitrag ID: #166360
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Hallo und danke für die Antwort!

also ich denke, Jobs, bei denen man die Nutzungsrechte mitverkauft, sollte man auch wirklich mit 7% abrechnen. Denn ich habe auch schon gehört, dass Kunden, bei denen man für eine Illustration inkl. Nutzungsrechtübertragung 16% berechnet hat, die Urheberschaft in Frage gestellt haben - d.h. der Kunde könnte dann mit der Illu machen was er will.
(Ich weiß allerdings, dass viele Grafiker die Übertragung der Nutzungsrechte für Illus, Logos u.ä. nicht in ihre Rechnungen aufnehmen und nicht berechnen, obwohl sie es dürfen, bzw. tun sollten! Das ist eine ganz wichtige Sache im Umgang mit dem Kunden.)

Für Layoutarbeiten u.ä. würde ich eigentlich auch sagen: 16% MwSt.
Vielleicht ist diese Koppelung "16% = nichtkünstlerische Tätigkeit = nicht mehr Freiberufler sondern Gewerbe" einfach Quatsch. Diese Meinung hatten halt verschiedene Kollegen mir gegenüber vertreten.
Ich hoffe, der springende Punkt gegenüber dem Finanzamt ist wirklich eher der, dass man - wie Du schreibst - als Freiberufler Honorar für Entwurfsarbeiten berechnet (und dafür dann je nach dem auch 16% MwSt draufschlagen darf), und eben nicht mit gedruckten Sachen handelt, denn dann wäre man ein Gewerbe.

Schöne Grüße
zaza


als Antwort auf: [#166171]

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

sorriso
Beiträge gesamt: 75

18. Mai 2005, 09:42
Beitrag # 5 von 25
Beitrag ID: #166413
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Liebe Zaza,

deine Antwort hat mich doch sehr ins grübeln gebracht.
Es ist in der Tat das erste Mal das ich höre, dass eine Urheberschaft davon abhängig gemacht wird, ob eine MwSt. von 16% oder 7% anfällt. Woher stammt diese Info?

Die Urheberrechte liegen - wenn Du gestalterisch tätig wirst - immer bei Dir. Ob Du die Nutzungsrechte dann weitergibst - und zu welchem Preis, das bestimmst Du (normalerweise gibt es aber Richtlinien, an die Du dich halten solltest - siehe agd)

Was ich noch nicht verstanden habe - was ist nach Deiner Definition Layoutarbeit? Warum wäre das für Dich eine "nichtkünstlerische Arbeit"?

Schweres Thema ;)

Liebe Grüße, Susi


als Antwort auf: [#166171]

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

Nice
Beiträge gesamt: 244

4. Jun 2005, 12:44
Beitrag # 6 von 25
Beitrag ID: #169768
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Auch mir bereitet diese Frage immer wieder Kopfzerbrechen. In den seltensten Fällen ist das eindeutig. Für Zeichnungen und Illustrationen veranschlage ich immer 7%. Alles was klassische Design-Arbeit ist (Entwurf und Gestaltung von Briefpapier, Plakaten, Flyern etc.) lässt mich grübeln. Ob das Ding urheberrechtlich geschützt ist, hängt in der Tat damit zusammen ob man damit überhaupt die gewisse Schöpfungshöhe erreicht hat. Aber wer will das beurteilen? Im Zweifelsfall irgendwann einmal ein Richter.

Ich habe auch immer das Gefühl mich in einer Grauzone zu bewegen. Letztes Jahr hat eine befreundete Grafikerin eine Steuerprüfung gehabt. Das Finanzamt erkennt ihr ihre 7% nicht an und sie soll die Diferenzsumme (zu den 16%) nachzahlen obwohl sie diese ja nie eingenommen hat. Das Finanzamt argumentiert bei ihr so, dass die Vergabe der Nutzungsrechte nur eine Nebenleistung sei. Die Hauptleistung, an der der Kunde interessiert sei, ist die Dienstleistung. Total absurd alles!
Seitdem veranschlage ich für meine Grafikarbeiten immer 16%. Das kann allelrdings für den Kunden dann mal dazu führen, dass ihm das Finanzamt bei meinen Rechnungen nur 7% anerkennt.

Hier fehlt mal eine eindeutige Ansage. Dabei gibts in Deutschland schon für jeden Klacks einen eigenen Paragraphen. *seufz*

viele Grüße an alle Leidensgenossen.
Nicole


als Antwort auf: [#166171]
(Dieser Beitrag wurde von Nice am 4. Jun 2005, 12:45 geändert)

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

Be.eM
Beiträge gesamt: 3358

4. Jun 2005, 14:35
Beitrag # 7 von 25
Beitrag ID: #169786
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Also, zumindest das Gemisch (heute nehme ich 7%, morgen 16%) kann eigentlich nicht wirklich hinhauen. Nach meinen Informationen unterscheidet das Finanzamt zwischen "freiberuflichem Künstler" (7%) und "Gewerbetreibenden" (16%), dann aber generell, d.h. du bist entweder das Eine oder das Andere.

Mit dem Freiberufler/Künstler ist es nicht ganz einfach hinsichtlich der Anerkennung. Sobald man auch Infografiken, technisch anmutende Gebrauchsgrafiken, Anzeigen, Visitenkarten etc. erstellt, ist das Künstlerdasein zum Teufel. Also eigentlich darf man mit 7% MwSt tatsächlich nur reine Kunst abliefern. Und was Kunst ist, da hat das Finanzamt natürlich die besten Fachleute, um das zu beurteilen ;-)

Mit Urheberrecht hat das alles tatsächlich nichts zu tun.

Bernd


als Antwort auf: [#166171]

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

zaza
Beiträge gesamt: 81

8. Jun 2005, 10:55
Beitrag # 8 von 25
Beitrag ID: #170660
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Hallo zusammen und nochmals vielen Dank für die Antworten!

so langsam weiß ich wirklich nicht mehr, was ich glauben soll, denn jeder erzählt von anderen Erfahrungen mit dem Fin.amt.

Um Eure verschiedenen Fragen zu beantworten

Im Forum der (sehr empfehlenswerten) Illustratorenorganisation http://www.io-home.org (das Forum ist leider für Nichtmitglieder seit kurzem gesperrt) ist der Tenor: Leistungen von Illustratoren, der Urheberschutz UND 7% MwSt sind ein untrennbares Ganzes!

Auch im Ratgeber des Comicverbandes ICOM steht dazu (sorry, dass ich ausufere):
"die Verwendung des ermäßigten MwSt-Satzes signalisiert: hier geht es um die Übertragung von Nutzungsrechten und NICHT um gewerblichen Verkauf von Waren und Produkten. Alle Arbeiten des freischaffenden Kreativen für die Anspruch auf urheberrechtlichen Schutz besteht, sollten zu 7% abgerechnet werden. Ebenso fallen alle weiteren Kosten die im Zusammenhang mit diesen Arbeiten stehen (Material, Fahrtkosten, Entwürfe, Reinzeichnungen...) unter diese Regelung (!!!). Selbst eine rein grafische Routinearbeit, wenn sie im Zuge eines "Full-Service" im Zusammenhang mit einer Illustration geleistet wird, kann mit 7% abgerechnet werden."

Auch auf der Seite von VERDI findet sich hierzu ein guter Artikel:
http://www.mediafon.net/...un=&ui=&out=

Was lese ich aus all dem raus?

1. Arbeiten, an denen ich Nutzungsrechte einräume, sind mit ALLEN damit verbundenen Leistungen mit 7% abzurechnen.

2. Wenn ich nun mal "nur" einen Flyer gestalte (wo ich einfach nicht weiß, ob er die, wie es immer so schön heißt, "nötige Schöpfungshöhe" erreicht, ich aber auf jeden Fall KEINE Nutzungsrechte übertrage), kann ich 16% MwSt berechnen, OHNE dass es meinen freiberuflichen Staus gefährdet (zumindes wird das ganz unten in dem VERDI-Artikel behauptet!)

So, nun das Verwirrende: kürzlich rief ich beim Fianzamt an - deren Aussage:
ich soll JEDE Leistung (auch irgendein Layout, wo ich nur Fotos und Schriften reinklatsche) mit 7% abrechnen, so stünde es ja im Gesetz.

Somit stehe ich wieder am Anfang, seufz...

Eigentlich würde ich sagen: grafische Routinearbeiten mit 16% abrechnen, aber das Finanzamt sagt 7%. Halte ich mich daran, frage ich mich, ob das Amt nicht nach 10 Jahren kommt, und doch nach 16% schreit.

Was feststeht: jedes Amt entscheidet anders, jeder rechnet anders ab - eigentlich ein Skandal.

Etwas frustrierte Grüße
zaza



als Antwort auf: [#166171]

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

boykott.biz
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8. Jun 2005, 11:51
Beitrag # 9 von 25
Beitrag ID: #170677
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nimms easy zaza, der amtsschimmel wiehert im stall wie auf der wiese...;-)

Gruss Roger

----------->
http://www.boykott.biz
adfuturus http://www.hilfdirselbst.ch/info


als Antwort auf: [#166171]

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

Ecki
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14. Jun 2005, 11:53
Beitrag # 10 von 25
Beitrag ID: #172003
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Da gibt es auch ein Buch:

Kunst oder Gewerbe?

C.F. Müller-Verlag Heidelberg 2001
3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage
281 Seiten
ISBN 3-8114-0868-2

Preis incl. 7.0% MwSt. und Versand: 18,00 €
Erhältlich z.B. im AGD-Shop: http://www.agdshop.de/shop/

Gruß von Eckhard


als Antwort auf: [#166171]

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

Lierl
Beiträge gesamt: 164

9. Aug 2005, 17:27
Beitrag # 11 von 25
Beitrag ID: #181771
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Liebe Kollegen,
ich rechne seit 1978 mit nur 7% ab. Noch nie hatte ich Schwierigkeiten. Nur bei Weiterberechnung von Drucksachen kam 16% drauf.


als Antwort auf: [#166171]

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

zaza
Beiträge gesamt: 81

11. Aug 2005, 08:39
Beitrag # 12 von 25
Beitrag ID: #182053
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Hallo (Herr/Frau?) Lierl,

vielen Dank - interessante Info!

Darf man fragen, was Du so machst?
Denn das ist ja der Knackpunkt: "klassische" Illuarbeiten (und die Nutzungsrechte die man mitverkauft) scheinen klar unter die 7%-Regel zu fallen, nur bei allen anderen Entwurfs/Grafikarbeiten (Flyergestaltung, Anzeigengestaltung, usw.), die ja sicherlich den Hauptteil des Einkommens freier Grafiker ausmachen, herrscht Unklarheit, ob 7% oder 16%... v.a. wenn man daran (wie meistens üblich) keine Nutzungsrechte mitverkauft.

Gruß
zaza


als Antwort auf: [#181771]

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

loon
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4. Sep 2005, 09:17
Beitrag # 13 von 25
Beitrag ID: #185774
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Hallo zaza,
ich bin freiberuflicher Illustrator und Künstler und habe mich auch
auf Antworten auf diese Fragen im Net umgeschaut. Dabei bin ich auf eine Bröschüre des bayr. Staatsministeriums für Finanzen gestossen,
das genau dieses Thema behandelt. Steuertipps für freiberufliche Künstler. Der freiberufliche Künstler ist ein Unternehmer wie auch der Grafik-Designer. Da steht, das man beide Umsatzsteuersätze nehmen kann.
Klar ist die Regelung bei Abtritt von Nutzungsrechten. Da sollte man auf jeden Fall 7% veranschlagen, damit bei Einklagung eindeutig die künstlerische Absicht erkennbar wird. Wenn man wie Du Rechnungen hat, aus denen nicht klar hervorgeht, ob Du rein eigenschöpferisch gearbeitet hast, so kannst Du ohne weiteres 16 % Mwst veranschlagen.
Bei Layout- und Konzeptionsarbeit bis hin zur Druckvorlage bist Du einmal kreativ tätig und dann wiederum rein abwicklungstechnisch, also trenne die Rechnungen an den Kunden in einen rein kreativen und einen
nicht kreativen Teil und berechne jeweils die passende Mwst.
Wenn Dir ein Kunde für die Entwurfsarbeit genaue Vorgaben macht, also
ein erarbeitetes PPT-Doc oder Word-Doc oder sowas schreckliches,
dann musst du wohl seinen eigenschöpferischen Anteil bedenken und
für Deine Umsetzung 16 % nehmen. Handelst Du aber in seinem Interesse mit freier Hand, dann bist Du eigenschöpferisch.
Bedenke, selbst der Dirigent ist ein Künstler der nur anderen vorsteht
und nur in seinem Ausdruck eigenkreativ ist.
Wenn Du also deine Ideen nur delegierst, und Andere für dich ausführen lässt, bist du immer noch der Künstler.

Viele Grüsse
loon
http://www.stmf.bayern.de.


als Antwort auf: [#166171]

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

zaza
Beiträge gesamt: 81

4. Sep 2005, 10:07
Beitrag # 14 von 25
Beitrag ID: #185777
Bewertung:
(15564 mal gelesen)
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Hallo loon,

vielen Dank für den Tip mit der Broschüre - vielleicht sollte ich die mal bei meinem Finanzamt vorlegen, denn die behaupten ja (s.o.): für ALLES 7% nehmen!
Eine bekannte Grafikerin sagte mir kürzlich ebenfalls, dass sie für alles 7% nimmt.

Tja, was tun...

Um's noch verwirrender zu machen, kommt dazu (Du sprichst es ja an), dass man sogen. ("nichtkreative") Nebenleistungen (wenn man denn schon mit verschiedenen MwSt-Sätzen arbeitet) eigentlich mit einem anderen MwSt-Satz abrechnen müsste.
Da habe ich aber aus ernst zu nehmender Quelle gehört, dass man einen Job als komplettes Ganzes auffassen kann/darf, und somit auch nur EINEN MwSt-Satz benutzt.

Ich werde auf jeden Fall versuchen, mein Finanzamt nochmal auf eine klare Aussage festzunageln :-)

Die 7%-für-alles-Regel hat auf jeden Fall einen ganz klaren Vorteil:
man wäre davon befreit, einen Job in kreative und nichtkreative Teile aufzudröseln, das ist nämlich oft gar nicht so einfach.
Und: mit 7% fördert man seinen Status als freischaffender Grafiker/Künstler und den Anspruch auf schützenswerte Leistungen als Urheber - das alles wird ja von vielen Agenturen o.a. Kunden oft genug untergraben und angezweifelt, oder?

Viele Grüße
zaza


als Antwort auf: [#185774]

Hilfe! Freiberufliche Grafiker: wann 7% oder 16% MwSt nehmen ??? (Deutschland)

loon
Beiträge gesamt: 8

4. Sep 2005, 10:43
Beitrag # 15 von 25
Beitrag ID: #185779
Bewertung:
(15562 mal gelesen)
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Hallo zaza,
Die Regelung, nur auf 7% abzurechnen, wäre in den meisten Fällen
sicherlich besser. Lass es mich wissen, wie das FA reagiert hat.

Agenturen rechnen den Teil des tatsächlich kreativen Einkaufs aus ihrem
Umsatz heraus und bezahlen danach den KSK Anteil. Denen kommt
es gelegen, wenn ein Freiberuficher Mitarbeiter seine Rechnungen
aufdröselt. Und in meiner Vergangenheit hat sich bei Privatkunden
(vor allem mittelständische Unternehmen) bewährt, den vollen Regelsatz zu berechnen. Ist für die ein durchlaufender Posten und man stellte keine
unbequemen Fragen, genauso wie ich Sie nicht auf die KSK hinweisen
musste. Prüft zwar keiner... aber man weiss ja nie.Für mich ein kleiner Nachteil in der Vorsteuerabzugsgeschichte, aber man will ja arbeiten.
Die Verwertungsrechte sind dabei uneingeschränkt. Verkaufe diesen
Unternehmen mal ein Bild und sage, sie können es aber nur 2 Jahre
nutzen."Wenn ich mir en Brötchen kaufe, dann will ich et auch essen!"
Es kommt also immer auch auf den Kunden an.
Vieleicht fährt man besser, beide Steuersätze zu nutzen.


Viele Grüsse
loon


als Antwort auf: [#185777]
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