Hallo Montierer,
ich denke die Frage ist eher rhetorischer Natur, oder?
Adobe, als selbst Schriftanbieter, sieht sich gezwungen die Interessen und Lizenzbestimmungen anderer Schriftenanbieter zu schützen. Um sich nicht nachsagen lassen zu müssen, dass man die textuelle Bearbeitung eines PDF-Dokuments ermöglicht ohne dass der die Änderungen Durchführende im Besitz des dafür notwendigen Zeichensatzes ist, baut man dann eben solche "Hürden" ein.
Oder anders ausgedrückt: Bedetet die Tatsache, dass ein Kunde eine legale Lizenz eines Schriftpaketes erworben hat, dass ein Dienstleister der dessen PDF-Dokumenten ver- und bearbeitet mit dieser eingebetteten Schrift genauso arbeiten darf wie der Käufer des Schriftpakets? Ich denke wir sind uns einig, dass es nicht automatisch so ist (abhängig vom jeweiligen Lizenzvertrag), weil in erster Linie der Schriftpaket-Käufer gewisse Nutzungsrechte erworben hat nicht aber ein Dritter der mit diesen Dokumenten in Berührung kommt.
Ich will mich hier nicht als Moralapostel aufspielen (zumal wir keine Schriften entwickeln), sondern einfach nur das hinter dieser
Restriktion steckende Denkmodell veranschaulichen.
Wenn Sie die Schrift bei sich auf dem Rechner haben, dann dürfen Sie editieren. ob dieses Schriftpaket legal oder illegal auf Ihrem Rechner gelandet ist ist Adobe dann zwar nicht egal aber sie sind aus dem Schneider, weil SIE dann wissentlich einen Lizenzverstoß gegehen (sofern die Schrift nicht legal erworben wurde) und nicht Adobe.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Zacherl
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