m. E. funktioniert das so:
1. Mahnung-es werden die Leistungen ausgesetzt, man hat keinen Schutz mehr
2. Mahnung-der Versicherer kündigt, hat aber Recht auf Schadenersatz, d.h. er kann auf jeden Fall die nicht bezahlten Prämien, wahrscheinlich aber auch die restlichen Prämien bis Vertragsende betreiben bzw. einklagen
ich würde mir fachlichen Rat holen!!!
als Antwort auf: [#89462]