Das Internet zum Schutz der Bibliotheken verbieten macht nicht wirklich Sinn - aber wie verhält es sich im Fall der Fälle mit Informationen die via Internet publiziert werden? Und auch mit Geschäftsfeldern die mehr und mehr über diese Plattform abgewickelt werden? Mehr als hilfreich erweist sich die Online Publikation von Professor. Dr. Thomas Horen vom Institut für Informations-, Telekommunikation- und Medienrecht der Universität Münster.Hier der Link zum PDF.
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http://hilfdirselbst.org/..._internet_was_n.html