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Weitergabe von Belichtungsfolien der Druckerei an den Eigentümer ?

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

6. Mär 2003, 14:37
Beitrag # 1 von 7
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Hi,
ich möchte meine Druckerei wechseln, weil eine Andere unsere 2* jährlich erscheinende Broschüre billiger druckt.
Nun brauche ich aber noch einige belichtete Folien mit Werbung ect., damit nicht alle Inserenten neues Material liefern müssen.
Muss die Druckerei das nicht herausgeben. Ich habe die Belichtungskosten ja schließlich bezahlt ?
Wie sieht das (rechtlich) aus? Was mache ich , wenn sie sich weigern.

DANKE!!!
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Weitergabe von Belichtungsfolien der Druckerei an den Eigentümer ?

Christoph Grüder
Beiträge gesamt: 1929

6. Mär 2003, 14:48
Beitrag # 2 von 7
Beitrag ID: #27187
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Hallo,
nein, das muss sie nicht, weil Du sie nur für die Erstellung von Druckvorlagen für den Printjob beauftragt hast, die nur als Materialkosten für die Anfertigung des Produktes relevant sind. Wenn Du also die Filme für einen andere Druckerei benötigst, darf sich die Druckerei weigern. (In diesem Fall solltest Du auf jeden Fall die Druckerei wechseln! :-)
herzliche Grüße, cg


als Antwort auf: [#27186]

Weitergabe von Belichtungsfolien der Druckerei an den Eigentümer ?

Torsten Keuhne
Beiträge gesamt: 219

6. Mär 2003, 15:18
Beitrag # 3 von 7
Beitrag ID: #27194
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Hallo,

wenn die Filme durch die Inserenten geliefert wurden, sind sie Eigentum der Inserenten und müssen herausgegeben werden. Sei nur als Ergänzung angemerkt.

Gruß Torsten


als Antwort auf: [#27186]

Weitergabe von Belichtungsfolien der Druckerei an den Eigentümer ?

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

7. Mär 2003, 10:35
Beitrag # 4 von 7
Beitrag ID: #27279
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Hallo Anonym!
ich habe mich vor jahren mit einem Rechtsanwalt beraten.
Bei der Beauftragung der Druckerei immer das Ausbelichten der Filme separat anbieten lassen und auch separat (extra Position im Auftrag) Beauftragen.
Dann gehören die Filme dem Auftraggeber.

Gruß
norbert Scholz


als Antwort auf: [#27186]

Weitergabe von Belichtungsfolien der Druckerei an den Eigentümer ?

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

7. Mär 2003, 17:50
Beitrag # 5 von 7
Beitrag ID: #27355
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Wenn die Filme nicht selbst Auftragsgegenstand sind, dann sind sie nur Arbeitsmittel. Ein Druckauftrag ist ein Werkvertrag und die Druckerei schuldet die bestellte Drucksache, nicht aber die Arbeitsmittel.
Wo ist denn da eigentlich das Problem?
Wer sich beim Frisör die Haare schneiden lässt, der kriegt ja auch nicht die Schere mit, oder?


als Antwort auf: [#27186]

Weitergabe von Belichtungsfolien der Druckerei an den Eigentümer ?

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

9. Mär 2003, 13:52
Beitrag # 6 von 7
Beitrag ID: #27467
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Frage zu Daten:

Wie ist das mit Daten die von der Druckerei hergestellt (also selbst gelayoutet) werden? Die sind ja dann auch nur "Mittel zum Zweck".

Gibt es da irgendwelche ausführlichen Quellen zum nachlesen?

Schönen Tag noch!


als Antwort auf: [#27186]

Weitergabe von Belichtungsfolien der Druckerei an den Eigentümer ?

Kobold
Beiträge gesamt: 508

11. Mär 2003, 09:30
Beitrag # 7 von 7
Beitrag ID: #27655
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bezüglich den daten:

bei uns wird es folgendermassen gehandhabt: wenn wir einen gestaltungsauftrag eines kunden erhalten, verrechnen wir die benötigte zeit für das gestalten direkt dem kunden. benötigt der kunde die daten (für eine weiterverarbeitung eines logos zum beispiel) werden die daten natürlich dem kunden zugestellt (für einen kleinen aufwandpreis natürlich)


als Antwort auf: [#27186]
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