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Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

rohrfrei
Beiträge gesamt: 4492

25. Apr 2014, 12:46
Beitrag # 1 von 29
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Hallo,

eigentlich dachte ich, über die Jahre alles richtig gemacht zu haben und mich einigermaßen auszukennen. Aber seit dem die Schrifthersteller alle naselang Ihre Lizenzbestimmungen ändern, blick ich überhaupt nicht mehr durch.

Mich beschäftigt die Situation aus der Sicht eines Verlages. Es werden Eigenproduktionen (Werbemittel) selbst erzeugt. Was auf den ersten Blick total simpel klingt, ist durch die vielen unterschiedlichen Medienkanäle gar nicht mehr so simpel. Es ist klar, dass man die Schriften kaufen und damit für sich lizensieren muss. Aber selbst wenn ich mich auf die Suche nach einem Helvetica-Ersatz mache und dann z.B. bei URW bei der Nimbus-Sans die Lizenzbedingungen lesen, verstehe ich überhaupt nicht, was ich da machen soll. Ich brauche eine Lizenz für Print und da die Printprodukte auch (teilweise automatisch) online als e-paper veröffentlicht werden eine entsprechende Zusatzlizenz. Ist ein e-paper auf PDF-Basis dann eine Web-App oder Mobile-App? Also Web-Server ist es ja definitiv nicht. Aber ein Bundle aus Print+Web-App-Lizenz scheint es für die nimbus nicht zu geben?

Hinzu kommt dann noch die Situation, dass die Lizenzen zeitlich begrenzt sind. Und eine Web-App-Lizenz darf man in einer (!) einzigen App verwenden? Wie soll das praxisgerecht sein? Dann packe ich alle Apps in eine Kiosk-App und dann ist das lizenzrechtlich korrekt? Wenn ich unterschiedliche Ausgaben als Apps einzeln vertreibe, ist es nicht korrekt?

Ist mir klar, dass ich das mit dem Lizenzinhaber klären muss, aber ich wollte mal so allgemein in die Runde fragen, wie Ihr die neue Situation bewertet und danach handelt?

Die nächste Frage in diesem Zusammenhang stellt sich, wenn ich für die Gestaltung von Verlagsprodukten Dritte beauftrage wie z.B. Grafiker oder Satzdienstleister? Muss ich dann die Schriftlizenzen haben, müssen die die haben, müssen beide die haben? Müsste ein Grafiker dann auch Web-App-Lizenzen kaufen?

Wie gesagt, ich blicke es gegenwärtig nicht mehr?

Gruß
X

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

typografie.info
Beiträge gesamt: 403

25. Apr 2014, 13:20
Beitrag # 2 von 29
Beitrag ID: #526549
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Antwort auf [ rohrfrei ] Aber seit dem die Schrifthersteller alle naselang Ihre Lizenzbestimmungen ändern, blick ich überhaupt nicht mehr durch.


Das tun sie eigentlich gar nicht. Das Prinzip ist seit Einführung digitaler Fonts gleich. Es sind nur neue Nutzungsarten hinzugekommen.
Ich habe bereits einige Artikel zum Thema geschrieben:
http://www.typografie.info/...thos-schriftlizenzen
http://www.typografie.info/...iftlizenzserie-teil1
http://www.typografie.info/...iftlizenzserie-teil2
http://www.typografie.info/...iftlizenzserie-teil3
http://www.typografie.info/...iftlizenzserie-teil4

Zitat Ist ein e-paper auf PDF-Basis dann eine Web-App oder Mobile-App?


Das musst du leider bei jedem Schriftanbieter separat überprüfen. Eine PDF-Publikation kostet im besten Falle gar nichts extra und ist Teil des Druckschrift-Paketes. Es können aber Zusatzgebühren für den PDF-Vertrieb gefordert werden.

Ein PDF ist aber nur ein PDF und keine ePub-/Web-/App-Anwendung. Letztere zeichnen sich dadurch aus, dass der Font direkt als komplette Software integriert ist. Du wirst quasi zu einem Distributor der Software und daher diese verschiedenen, teils auch recht rigiden Lizenzbedingungen.


als Antwort auf: [#526548]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

olaflist
Beiträge gesamt: 1400

25. Apr 2014, 13:20
Beitrag # 3 von 29
Beitrag ID: #526550
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Ich kann DIr hier keine Lösung oder erschöpfende Antwort anbieten (nach meiner Auffassung haben die Schriftanbieter ihre Lizenz-Hausaufgaben nicht gemacht), aber den folgenden Link sind sehr interessant:

http://www.typolexikon.de/s/schriftlizenzen.html

Ansonsten würde ich einfach mal bei Fontshop nachfragen, die sollten in der Lage sein, das Thema zusammenhängend und verständlich zu erklären (da gab's auch mal eine Broschüre von Fontshop zum Thema Lizensierung, aber die finde ich grad nicht).

Olaf


als Antwort auf: [#526548]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

typografie.info
Beiträge gesamt: 403

25. Apr 2014, 13:46
Beitrag # 4 von 29
Beitrag ID: #526552
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Zitat aber den folgenden Link sind sehr interessant


Nö. Das sind Lügenmärchen eines einzelnen Mannes, der nichts von seiner Verschwörungstheorie auch nur ansatzweise belegen kann. Aber diese Diskussion tut hier ja auch nichts zur Sache. »Rohrfrei« fragt ja ausdrücklich nach rechtssicherer Lizenzierung und nicht nach der Meinung von Herrn B.


als Antwort auf: [#526550]
(Dieser Beitrag wurde von typografie.info am 25. Apr 2014, 13:47 geändert)

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

Peter Lenz
Beiträge gesamt: 2820

25. Apr 2014, 13:54
Beitrag # 5 von 29
Beitrag ID: #526554
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Hallo rohrfrei,

wenn Du mit der CreativeSuite arbeitest kannst Du auch die Adobe Typekit-Schriften verwenden. Wenn ich die Lizenzbestimmungen richtig verstanden habe, kann man diese kostenfrei für Desktop, PDF, Web und Digital Publishing verwenden.

Das sieht auch Haeme Ulrich in einem Blogbeitrag so.

http://www.ulrich-media.ch/...rbeitstier-ist-zurck

Viele Grüße Peter


als Antwort auf: [#526548]
(Dieser Beitrag wurde von Peter Lenz am 25. Apr 2014, 13:55 geändert)

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

olaflist
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25. Apr 2014, 14:19
Beitrag # 6 von 29
Beitrag ID: #526556
Bewertung: |||
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Zitat Nö. Das sind Lügenmärchen eines einzelnen Mannes, der nichts von seiner Verschwörungstheorie auch nur ansatzweise belegen kann. Aber diese Diskussion tut hier ja auch nichts zur Sache. »Rohrfrei« fragt ja ausdrücklich nach rechtssicherer Lizenzierung und nicht nach der Meinung von Herrn B.


Kann es sein, dass Du Dich hier etwas im Ton vergreifst?

Ich bitte doch um etwas mehr Sachlichkeit, Dein Beitrag ist ja nun auch nicht gerade von Belegen geprägt, oder?

Und Deine Beiträge sind auch nicht immer maximal sachkundig:

Zitat Ein PDF ist aber nur ein PDF und keine ePub-/Web-/App-Anwendung. Letztere zeichnen sich dadurch aus, dass der Font direkt als komplette Software integriert ist.


In beiden Fällen kann die Schrift komplett oder als Untergruppe eingebettet sein, grundsätzlich gibt es da nicht zwingend einen 100%igen Unterschied. Bei Apps kann der Schutz gegen unerwünschtes Extrahieren der Schriften teilweise besser sein, durch spezielle Fontformate, Verschlüsselung und dergleichen.

Insgesamt ist die Auffassung, ein Font sei "Software" mindestens als strittig zu bezeichnen, mit gleichem Recht kann man einen Font einfachn ur als Daten auffassen, die beschreiben, wie Glyphen aussehen und und welche Ausdehnung sie haben, und wie man von einem Code für ein Zeichen zu den entsprechenden Daten für einen Glyphen kommt.


Also: Bitte einen Gang runterschalten und ausreichend Abstand zu übler Nachrede wahren, OK?

Olaf


als Antwort auf: [#526552]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

typografie.info
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25. Apr 2014, 14:57
Beitrag # 7 von 29
Beitrag ID: #526560
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Zitat In beiden Fällen kann die Schrift komplett oder als Untergruppe eingebettet sein, grundsätzlich gibt es da nicht zwingend einen 100%igen Unterschied.


Daher habe ich oben gesagt, dass man dies beim jeweiligen Schrifthersteller gezielt überprüfen muss. PDFs werden in der Regel separat erwähnt, gerade weil sie so eine »Zwischenform« zwischen statischen und dynamischen Inhalten bilden.
Wenn man aber von der üblichen Form (unbearbeitbare Subsetting-PDFs) ausgeht, gibt es einen ganz klaren Unterschied, der sich auch in den Lizenzen klar zeigt:
Bei ePub/Web/App wird der Font vom Ziel-Anwendungsprogramm bzw. dem OS gerendert, als wäre er installiert. Daher kann man z.B. meist die Schriftgröße anpassen und ähnliches. Und deshalb gilt so einen Nutzung als Distribution der Originalsoftware und benötigt eine eigene Lizenz. Normalen PDFs fungieren in der Regel nur wie »statische« Druckvorlagen und der Font ist nicht komplett eingebettet. Die teilweise Einbettung ist mehr Mittel zum Zweck.
Dieser Unterschied ist wichtig und zentral für die bloße Existenz der unterschiedlichen Lizenzformen von Fonts. Ich bin selbst Schriftanbieter und weiß daher, wovon ich Rede.


als Antwort auf: [#526556]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

olaflist
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25. Apr 2014, 16:10
Beitrag # 8 von 29
Beitrag ID: #526563
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- auch für Web Apps u.ä. kann man Schriften subsetten (das wird teilweise auch gerne gemacht oder gefordert, um Kopieren der Schriften u.ä. zu erschweren, oder aber auch einfach das Datenvolumen zu verringern, gut ausgebaute Schriften "wiegen" ja auch etwas)
- auch bei PDFs muss das darstellende Programm die Schriften auspacken und dem Rendering-Mechanismus zuführen (wird meist als temporäre Datei - also nicht anders als bei Apps - gemacht)
- auch PDFs kann man vergrößert oder verkleinert darstellen, eine neu umbrochene Darstellung ist durchaus auch weit verbreitet verfügbar, z.B. mit dem "Umfließen" Feature in Adobe Reader und Acrobat (die ja auf fast jedem Rechner auf dieser Welt vorhanden sind…)


Olaf


als Antwort auf: [#526560]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

mk-will
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25. Apr 2014, 16:20
Beitrag # 9 von 29
Beitrag ID: #526564
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Hallo, Peter,

die Verwendung von TypeKit sollte man sich gut überlegen.

Siehe http://help.typekit.com/...pekit-font-licensing und https://www.adobe.com/...s/eulas/tou_typekit/, Punkte 4.2 und 4.4.

Das Problem ist, daß alle Produkte (Websites, ePubs etc.), die Du mit TypeKit erstellt hast, - eigene und Kundenbezogene - nur solange funktionieren, wie das dazugehörige Abo bezahlt wird.
Sobald das Abo endet, endet auch die Bereitstellung der TypeKit-Schriften für alle damit erstellten Projekte.
So ist zumindest mein Kenntnisstand zu TypeKit.

Gruß
Stephan


als Antwort auf: [#526554]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

typografie.info
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25. Apr 2014, 17:04
Beitrag # 10 von 29
Beitrag ID: #526567
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Antwort auf [ olaflist ] - auch für Web Apps u.ä. kann man Schriften subsetten (das wird teilweise auch gerne gemacht oder gefordert, um Kopieren der Schriften u.ä. zu erschweren, oder aber auch einfach das Datenvolumen zu verringern, gut ausgebaute Schriften "wiegen" ja auch etwas)
- auch bei PDFs muss das darstellende Programm die Schriften auspacken und dem Rendering-Mechanismus zuführen (wird meist als temporäre Datei - also nicht anders als bei Apps - gemacht)
- auch PDFs kann man vergrößert oder verkleinert darstellen, eine neu umbrochene Darstellung ist durchaus auch weit verbreitet verfügbar, z.B. mit dem "Umfließen" Feature in Adobe Reader und Acrobat (die ja auf fast jedem Rechner auf dieser Welt vorhanden sind…)


Ich weiß nicht, worauf du hinaus willst, beziehungsweise wie diese Diskussion dem Threadersteller helfen soll.
Ich kann nur aus Schriftanbietersicht erklären, wie wir Schriftlizenzen verstehen und anbieten. Und da ist es nun mal so, dass zwischen zwei Hauptarten unterschieden wird:
Klassische Einzelplatzlizenzen: Die komplette Gestaltung erfolgt im Anwendungsprogramm auf einem Rechner und dies ist die Nutzung die bezahlt werden muss. Die Gestaltung ist dabei normalerweise unveränderlich bis in jedes kleinste Detail (einschließlich Textumbruch).
Digital Publishing (ePub/Web/App): Hierbei erfolgt der Textfluss erst beim Betrachter und kann gegebenenfalls bei unterschiedlichen Anwendern oder Einstellungen ganz unterschiedlich ausfallen. Die Nutzung der Fontsoftware erfolgt hier im Lizenzsinne beim Leser und wird daher auch entsprechend berechnet.

Das kann man mögen oder nicht, man kann solche Lizenzen annehmen oder nicht, aber eine Diskussion über eventuelle technischen Ausnahmen ist sinnlos. Die Lizenzen sind so, wie sie sind und wenn man »rechtssicher lizenzieren« will, wie der Threadersteller ja sagt, muss man dieses Lizenzverständnis auch so akzeptieren.

(Es schadet natürlich auch nichts, dem Anbieter gegenüber seinen Unmut über bestimmte Details zum Ausdruck zu bringen. Ich bin selbst auch der Meinung, dass manche Digital-Publishing-Lizenzen teilweise zu restriktiv und realitätsfern angesetzt sind. Zumindest für bestimmte Nutzergruppen.)


als Antwort auf: [#526563]

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olaflist
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25. Apr 2014, 18:47
Beitrag # 11 von 29
Beitrag ID: #526571
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Zitat Ich weiß nicht, worauf du hinaus willst, beziehungsweise wie diese Diskussion dem Threadersteller helfen soll.


Zum einen hattest Du angefangen, von subsetting vs. komletter Einbettung zu sprechen, zum anderen spielen diese Aspekte eine Rolle bei der Lizensierung. Bei der App+ Lizenz für FontFonts z.B. gilt, dass man die reguläre Schrift als subset eingebettet in EPUBs einbetten darf, will man sie vollständig einbetten, braucht man zusätzlich die App+ Zusatzlizenz.

Sinnlos? Vielleicht in Deinen Augen. Sehen andere Augen vielleicht anders. Außerdem mag ich technische Halbwahrheiten nicht.

An den ursprünglichen Threadersteller: Ich würde in der Tat einfach mal bei Fontshop anrufen. Auf der Website machen sie es einem (genauso wie die meisten anderen Anbieter) sehr schwer bis unmöglich, sich einen Überblick über Lizenzoptionen zu verschaffen.

Schönes Wochenende!

Olaf


als Antwort auf: [#526567]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

Otto Lindenlaub
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26. Apr 2014, 17:34
Beitrag # 12 von 29
Beitrag ID: #526587
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habe ich die bisherige Diskussion richtig verstanden, dass ich Schriften, die von Hause aus mit den Programmen mitgeliefert werden, ohne zusätzliche Kosten nutzen kann? z.b. Schriften, die bei Microsoft Word oder in Adobe CS 6 Paketen enthalten sind. Dafür sind also keine weiteren Lizenzgebühren mehr fällig sowohl von demjenigen, der z.B. einen Flyer gestaltet als auch von dem, für den der Flyer bestimmt ist? Ich denke da an so Allerweltsschriften wie Arial oder Copperplate Gothic?

Schönen Start in die Woche.
Otto


als Antwort auf: [#526571]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

olaflist
Beiträge gesamt: 1400

26. Apr 2014, 19:56
Beitrag # 13 von 29
Beitrag ID: #526590
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Bei Microsoft weiss ich es nicht, aber bei den Schriften, die Adobe in seinen Programmen mitliefert (früher mehr als heute), kann man die Schriften sehr weitegehend nutzen (einbetten in PDF ist auf jeden Fall kein Problem - bei Adobe als Erfinder von PDF nicht direkt überraschend). Was ich nicht genau weiss: ob das Einbetten in eine Tablet-App (die auf dem Tablet läuft) oder eine Web-App (die teils auf dem Server und teils auf dem Browser läuft, aber höchstwahrscheinlich die Schriften auf den Rechner des Nutzers herunterlädt) oder ein EPUB aus der Sicht von Adobe akzeptabel ist (ohne Hinzulizensierung entsprechender weiterer Rechte). Das mit EPUB müsste eigentlich OK sein, weil Adobe bzgl. Schrifteinbettung nicht zwischen PDF und anderen elektronischen Dokumentformaten unterscheidet. Da EPUBs ja normalerweise durch den Empfänger nicht editiert werden, reicht ein Prebview- und Print-Lizenz (das ist die Variante, die mind. bei Adobe Fonts gilt; manche Fonts darf man sogar für Editierzwecke einbetten, was evtl. für Formualre interessant sein kann) wohl aus.

Für Nutzung von Schriften für Web-Apps scheint Adobe inzwischen auf Nutzung per TypeKit zu setzen, da muss man halt fortlaufend eine Gebühr bezahlen, und dann wäre das je nachdem, was man da für eine Subskription hat, erlaubt. TypeKit bietet angeblich eine Schutzschicht, die Piraterie und Missbrauch der betr. Schriften erschwert.

Bliebe noch das Thema Tabelt-Apps. Wenn man diese als zwar interaktive, aber eigentlich in ihrem Text nicht veränderliche Dokumente betrachten kann, würde ich hier die gleichen Regeln sehen wie bei PDF oder EPUB.

Das Beste wäre eigentlich, wenn jemand sich mal die Zeit nimmt, aus Adobe in Klartext herauszuleiern, wenn man welche Schriften wie verwenden darf…

Auf der englischen Adobe-Website gibt es übrigens ein paar Schriftlizenz-Infos, auf der deutschen Adobe-Website gibt's diese nicht. Darf sich jeder selber einen Reim drauf machen…

Olaf

PS: ich bin kein Jurist! ;-)


als Antwort auf: [#526587]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

typografie.info
Beiträge gesamt: 403

26. Apr 2014, 21:37
Beitrag # 14 von 29
Beitrag ID: #526592
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Antwort auf [ Otto Lindenlaub ] habe ich die bisherige Diskussion richtig verstanden, dass ich Schriften, die von Hause aus mit den Programmen mitgeliefert werden, ohne zusätzliche Kosten nutzen kann? z.b. Schriften, die bei Microsoft Word oder in Adobe CS 6 Paketen enthalten sind. Dafür sind also keine weiteren Lizenzgebühren mehr fällig sowohl von demjenigen, der z.B. einen Flyer gestaltet als auch von dem, für den der Flyer bestimmt ist?


Bundle-Schriften, die mit bestimmter Software kommen, sind prinzipiell Teil der Lizenzvereinbarung dieser Software. Sprich: Ein Font, der einem Microsoft-Betriebssystem kam, darf auf dem Rechner benutzt werden, auf dem dieses Betriebssystem läuft. Auf dem Rechner selbst bestehen dann bezüglich der Nutzung praktisch keine Einschränkungen. Man kann damit gestalten und drucken was man will und für wen man will.
Eine Weitergabe des kompletten Fonts oder die Nutzung außerhalb des lizenzierten Rechners (also zum Beispiel das besagte digitale Publizieren Web/App/ePub oder auch bestimmte Nutzungen im Server-/OEM-Bereich) ist bei solchen Bundle-Fonts in der Regel ausgeschlossen. Weder die mit der Software ausgelieferte normale Arial noch eine Adobe Garamond Pro aus der Creative Suite/Cloud darf man also zum Beispiel einfach als Webfont auf der eigenen Website nutzen oder ähnliches.

(Bevor Olaf wieder dazwischen grätscht: ich beschreibe den Normalfall, von dem es Ausnahmen geben kann.)


als Antwort auf: [#526587]

Wie muss man als Verlag Schriften rechtssicher lizensieren?

olaflist
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26. Apr 2014, 23:58
Beitrag # 15 von 29
Beitrag ID: #526594
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Bei Apple:

Man kann laut Apple-OS-X-Lizenz (Mountain Lion) folgendes tun:

Zitat E. Schriften. Gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie die in der Apple Software enthaltenen Schriften verwenden, um Inhalte anzuzeigen und zu drucken, während die Apple Software ausgeführt wird. Sie sind jedoch nur dann berechtigt, Schriften in Inhalte einzubetten, wenn die zur fraglichen Schrift gehörigen Angaben zur Einbettung dies zulassen. Diese Angaben zur Einbettung von Schriften sind unter „Schriftsammlung“/„Vorschau“/„Schriftinformationen einblenden“ nachzulesen.


Also in FontBook nachschauen, wie das betr. Einbettungs-Flag gesetzt ist, und falls ja, ist "Schriften in Inhalte einbetten" erlaubt.

Nutzen kann man die Schriften ansonsten mit allen Programmen, die gerade auf dem betr. Mac OS X System laufen.


Olaf


als Antwort auf: [#526592]
X

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