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Pflichten eines Dienstleisters ?

wiso
Beiträge gesamt: 159

28. Feb 2004, 15:09
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gelesen: 2271

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kann mich nur dem grossteil der vorredner anschliessen.

früher war das so geregelt, dass alles zwischenmaterial (zwischen reinzeichnung und fertigen filmen), filme masken usw., explizit - also in allen geschäftsbedingungen von reprostudios und druckereien, die ich kenne - eigentum des dienstleisters war. stand auch so in den "graphischen usancen" (österr.). für die herausgabe dieser daten hatte der kunde zu zahlen.

der kunde hat von euch (ein produkt)eine leistung gekauft. dieses produkt ist das "gedruckte werk" (..oder die filme, oder die pdf´s..)
das bekommt er auch.

alles andere wäre verhandlungssache. (wenn von vorn herein ausgemacht, ist das natürlich anders,oder wenns ein sehr guter kunde... liegt das natürlich an euch dies abzuwägen).

ich nehme nicht an, das sich dies mit "zwischenprodukten" im elektronischen workflow diametral geändert hat.
eine kompetente anlaufstelle für eine auskunft ist da vielleicht die handelskammer, eine standesvertretung oder ähnl.

mfg,
wiso

(Dieser Beitrag wurde von wiso am 28. Feb 2004, 15:09 geändert)
Dieser Beitrag wurde nicht geändert.