Hallo Dumpfbacke,
eine offizielle, juristisch verwertbare Vorschrift zum Umgang mit PDF-Dateien gibt es natürlich nicht - zum Glück.
Die einzig interessante Frage ist:
Hast Du eine Druckfreigabe erteilt oder nicht?
Wenn ja, musst Du zahlen, Punkt.
Wenn nein, besteht keine Zahlungsverspflichtung, da kein Vertrag zustande gekommen ist. In diesem Falle sehe ich das nämlich so, dass Dir der Verlag angeboten hat, die Anzeige wie vorgelegt zu drucken, und Du das Angebot NICHT angenommen hast.
Wer ohne Freigabe druckt, ist selbst Schuld!
Wolfgang