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Linkhaftung

mik-68
Beiträge gesamt: 70

8. Jul 2003, 13:44
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Hallo WebWorker,
heute früh hatte ich ein Diskussion mit einem anderen Webmaster. Dieser behauptete, wenn ich einen Link auf eine andere Seite setze, dann bin ich rechtlich gesehen auch haftbar für evtl. rechtswiedrige Inhalte von Seiten die von der von mir glinkten Seite verlinkt wurden. (Wenn ich das lesen würde, wüsste ich nicht was der Verfasser dieses Pamflets damit sagen will ;-)
Also In der Linksammlung einer Seite (A) befindet sich eine Homepage (x) mit rechtswiedrigem Inhalt. Kann ich nun dafür haftbar gemacht werden, wenn ich in meiner Linksammlung die Seite (A) habe??

Wenn Ja, kann ich mich durch eine Distanzierung von den Inhalten davor schützen?

Danke für Eure Beiträge.

Gruß: Michael K.

Ein Computer ist die Ansammlung aller Gemeinheiten, die Gott bei den Frauen nicht mehr unterbringen konnte!

Linkhaftung

Petra Rudolph
Beiträge gesamt: 1554

8. Jul 2003, 14:30
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Linkhaftung

mik-68
Beiträge gesamt: 70

8. Jul 2003, 15:02
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Hallo Petra,
die Info´s in dem von Dir genannten Link, rennen bei mir offene Türen ein
vgl. den Disclaimer auf meiner Seite: http://www.mkti.de

Allerdings beantworten sie nicht meine eigentliche Frage. Um bei dem Beispiel aus dem Link zu bleiben: ich bringe Herrn Müller mit auf die Party. Nachdem ich ihn gut kenne distanziere ich mich nicht von allem was er tut. Später kommt Herr Müllers Schwester um ihn abzuholen. Nachdem sie früher kam als verabredet mischt sie sich noch ein wenig unter die Partygäste und da sie nicht so recht in Partylaune ist, dreht sie sich ´ne Tüte und läßt sich diese auch schmecken(gehen wir für dieses Beispiel mal davon aus, dies wäre strafbar) Nun ist es doch wohl so, dass nicht ich die Schwester mit auf die Party gebracht hab´, sondern Herr Müller. Kann ich jetzt deswegen Schwierigkeiten bekommen?

Gruß: Michael K.

Ein Computer ist die Ansammlung aller Gemeinheiten, die Gott bei den Frauen nicht mehr unterbringen konnte!

Linkhaftung

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

8. Jul 2003, 18:38
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Hallo Petra,
die Info´s in dem von Dir genannten Link, rennen bei mir offene Türen ein
vgl. den Disclaimer auf meiner Seite: http://www.mkti.de

Allerdings beantworten sie nicht meine eigentliche Frage. Um bei dem Beispiel aus dem Link zu bleiben: ich bringe Herrn Müller mit auf die Party. Nachdem ich ihn gut kenne distanziere ich mich nicht von allem was er tut. Später kommt Herr Müllers Schwester um ihn abzuholen. Nachdem sie früher kam als verabredet mischt sie sich noch ein wenig unter die Partygäste und da sie nicht so recht in Partylaune ist, dreht sie sich ´ne Tüte und läßt sich diese auch schmecken(gehen wir für dieses Beispiel mal davon aus, dies wäre strafbar) Nun ist es doch wohl so, dass nicht ich die Schwester mit auf die Party gebracht hab´, sondern Herr Müller. Kann ich jetzt deswegen Schwierigkeiten bekommen?

Gruß: Michael K.

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Anonym
Beiträge gesamt: 22827

21. Aug 2003, 12:43
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Das würde mich ebenfalls sehr interessieren. Die wenigsten Anwälte haben nämlich eine Ahnung bezüglich dieses "neuen" Mediums Internet, und was da rechtlich so abgeht.

Vor allem eine Schweizer regelung würde mich interessieren!