ich beschäftige mich gerade mit dem Thema "Abschreibungen".
Ist es möglich die Abschreibungsmethode zu wechseln (von linear auf degressiv bzw. von degressiv auf linear)? Wenn ja, was sind die Voraussetzungen dafür? Muss man den Wechsel der ESTV anzeigen bzw. muss die ESTV den Wechsel genehmigen?
Kann ein Unternehmen beide Methoden anwenden, d.h. die direkte für das eine Anlagengut und die indirekte für ein anderes Anlagengut. Ist es in der Praxis üblich von der einen auf die andere Verbuchungsmethode zu wechseln?
Moin, das ist schon Ewigkeiten her - zuletzt damit konfrontiert in der Berufsschule. Da ging es darum, dass der Wechsel von der "degressiven" auf die "lineare" Sinn machen kann. Begründung: Bei degressiver Abschreibung ist der Abschreibungsbetrag in den ersten Jahren höher als bei linear und es kommt zu einer größeren Wertminderung. Ab einem bestimmten Zeitpunkt ist das Umschalten auf linear sinnvoll, um schneller auf den Restwert 1,00 zu kommen. Zur korrekten Fristenanwendung solltest Du aber jemanden fragen, der sich damit genau auskennt - z. B. den Steuerberater Deines Vertrauens.
Die Abschreibungsmethode kann pro Anlage gewählt werden. Es kann nicht beliebig gewechselt werden. Einmal angewendet, muss es beibehalten werden.
Die lineare Methode ist sinnvoll, wenn man die "Lebensdauer" der Anlage kennt. Beispielsweise eine Maschine, die 10 Jahre gebraucht wird und danach ausgetauscht.
Es muss nicht genehmigt werden, jedoch kann bei einer Prüfung darauf geachtet werden.