Ihr gebt jeweils das ungeschränkte Nutzungsrecht weiter ? Mache ich auch; aber das Urheberrecht bleibt doch automatisch beim grafiker ?
will der kunde sein logo mal leicht retouchieren, so dürfte dies eigentlich nur vom Ersteller des Logos gemacht werden. zumindest wenn keine Copyright, sonder nur nutztungsrecht weitergegeben wird ? sehe ich das richtig ?
gruss
jurg