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Was nun?

gurkerl
Beiträge gesamt: 80

10. Mär 2004, 10:41
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Hallo!

Ich bin sein kurzem selbständig.
Ich arbeite z.B. mit einer Werbeagentur zusammen und erledige für die DTP-Arbeiten und Kreativ-Jobs.
Nun hatte ich eine Anfrage bezüglich eines Relaunch eines Kundenfolders. Ich habe einen Kostenvoranschlag von 1100 Euro für die Neugestaltung dieser abgegeben und den Auftrag bekommen. Dem Endkunden hat nun mein Vorschlag nicht gefallen. Und da Zeitdruck war sollte ich den Folder im alten Design setzen.

Jetzt bin ich irgendwie hin und her gerissen, ob ich jetzt trotzdem die 1100 Euro verrechnen soll, weil der neue Vorschlag nicht genommen wurde.

Was macht ihr in solchen Fällen?

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Thomas Richard
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10. Mär 2004, 11:05
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Hallo Gurkerl,

wenn du den neuen Entwurf noch nicht umgesetzt hast, kannst du ihn auch nicht in Rechnung stellen. Der Satz im alten Stil wird ja sicherlich weiger Zeit beanspruchen als die komplette Überarbeitung.

Grundsätzlich, denke ich, ist ein KV immer nur eine Abschätzung der Kosten im Rahmen der _vorhandenen_ Informationen. Ist der tatsächliche Aufwand geringer, wird's billiger; wird es mehr, wird's teurer.

MfG

Thomas

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gurkerl
Beiträge gesamt: 80

10. Mär 2004, 13:21
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Umgesetzt habe ich den alten Vorschlag schon, weil der Agentur mein Vorschlag gefallen hat. Als ich dann alles ausgearbeitet hatte ging es an den Kunden und der war nicht zufrieden damit.

Was nun?

Adrian Locher
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20. Mär 2004, 17:53
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In diesem Fall solltest du eventuell mal mit deiner Agentur reden, bzw. die vertragliche Ausgestaltung eurer Beziehung überdenken. Grundsätzlich ist ja die Frage für wen genau du arbeitest. Es ist wichtig für dich, ob du für die Agentur arbeitest oder diese nur Mittler ist und dein Kunde eigentlich direkt derjenige der Agentur ist. Diese Frage ist wichtig weil sie zeigt, wer eigentlich das Risiko trägt.

Der Fehler im vorliegenden Fall liegt ja nun eigentlich bei der Agentur weil sie deinen Vorschlag offenbar nicht erst dem Kunden gezeigt haben, bevor du das GO für deine Arbeit erhalten hast..

Gruss Adrian

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Anonym
Beiträge gesamt: 22827

17. Apr 2004, 12:40
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Hallo,

also grundsätzlich sind Entwürfe kostenpflichtig, ob sie gefallen oder nicht. Auch gegenüber Agenturen.

Man geht ja auch nicht zum Schneider, läßt sich einen Maßanzug machen und sagt dann: "Gefällt mir doch nicht, nehm' ich nicht."

Für solche Fälle ist das Buch von Wolfgang Maaßen "Designers' Manual" äußerst hilfreich.

Darin wird auch ausführlich auf die Zweiteilung eines Auftrags in Entwurfs- und Nutzungshonorar eingegangen.

Und wenn die Agentur den Entwurf sogar angenommen hat, sollte sie ihn auch bezahlen.

Viele Grüße

joe