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Kündigung ohne vorheriges Gespräch erlaubt?

zoolux
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4. Mai 2004, 13:25
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Guten Tag

Mir wurde urplötzlich mein Job gekündigt (nicht fristlos), mit der Begründung, dass ich zu viele Fehler mache.
Betreffend Pünktlichkeit, Initiative, Kreativität usw. ist alles in Ordnung.

Qualigespräch im Januar war auch sehr in Ordnung (habe soger eine Lohnerhöhung erhalten)
zwar war da schon von Fehlern die Rede und dass ich da vielleicht ein wenig besser werden könnte. Mein Chef bot mir auch an, mich dementsprechend zu unterstützen, wenn ich mich mithilfe eine Schule verbessern möchte.
Trotzdem empfand ich das eigentlich als eine sehr positive Quali!?

Grundsätzlich beschäftigt mich die Frage:
Darf mein Arbeitgeber mir ohne vorangehendes Gespräch (z.B. Mündliche Abmahnung) Kündigen?
Das ein solch positives Qualigespräch dazu ausreicht kann ich mir nicht vorstellen.

Wäre froh, wenn mir da mal jemand einen Tipp geben könnte...

Danke im voraus und freundliche Grüsse
zoolux

Kündigung ohne vorheriges Gespräch erlaubt?

Rodger
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4. Mai 2004, 13:34
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Hallo Zoolux

was steht denn so in Deinem Arbeitsvertrag - wie lange bist Du schon beschäftigt - liegt die Kündigung noch in der Probezeit.
Ich würde Dir auf alle Fälle anraten, einen Anwalt mit Arbeitsrechterfahrungen aufzusuchen und da mal die Parameter abklären.

Wird z.B. Deine Stelle mit einer neuen Arbeitskraft besetzt, u.s.w.

Viel Erfolg und halt die Ohren steif.

Gruß
Rodger

MAC Dual 533 MHz PC G4 (1.12 GBRAM)
MAC OS X (Vers. 10.3.3)

Kündigung ohne vorheriges Gespräch erlaubt?

zoolux
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4. Mai 2004, 13:44
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Hi und Danke für die Schnelle Antwort!

Bin seit nem Jahr dabei, also keine Probezeit mehr.
Die Stelle wird wieder besetzt.

Werde mal dem zuständigen Amt anrufen und checken.

Vielen Dank für den Tipp!

Gruss
zoolux

Kündigung ohne vorheriges Gespräch erlaubt?

sibylle
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5. Mai 2004, 22:10
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Hallo Zoolux

Wenn du in einer Gewerkschaft bist,
kann du dir dort Hilfe holen.
Die Leute helfen und beraten gerne.

typogräfin
sibylle

Kündigung ohne vorheriges Gespräch erlaubt?

Rodger
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6. Mai 2004, 10:36
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@ Sybille

das müßte doch auch gehen wenn man nicht drin ist.

Gruß
Rodger

MAC Dual 533 MHz PC G4 (1.12 GBRAM)
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Kündigung ohne vorheriges Gespräch erlaubt?

sibylle
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6. Mai 2004, 11:23
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Hallo Rodger

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass Gewerkschaften mit
Beratung geizen, wenn man «nicht dazu gehört».

typogräfin
sibylle

Kündigung ohne vorheriges Gespräch erlaubt?

smooth
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19. Mai 2004, 15:02
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Hi..
Da in dem Unternehmen wo ich arbeite auch letztens Insolvenz war kann ich ein Lied von Gewerkschaften singen.... Die können und wollen nur dann etwas tun wenn man dort Beiträge zahlt. Bei uns sollten alle Angestellten (ca80) in die Gewerkschaft eintreten und ja dann hätten sie ja so viel erreichen können. BLABLABLA

Meines Wissens nach kannst du keines Falls "einfach" so gekündigt werden. Es sei denn du hättest bereits 2 Abmahnungen bekommen, dann steht die dritte für die Kündigung. Es muss also für jede Kündigung eine Erklärung geben, gerade wenn die Stelle auch noch neu besetzt wird und du nicht mehr unter Probezeit standest ist es wirklich eine Frechheit was sich dein Chef so raus nimmt.

Im Prinzip geht es also nicht darum das sie nicht vorher mit dir gesprochen haben, sondern das es wohl keinen wirklichen Grund für eine Kündigung gab. Bin fast sicher das du z.B. vor dem Arbeitsgericht sehr gute Chancen hättest aber ehrlich... Wer will schon in so einem Unternehmen weiterhin arbeiten.
Gruß, Michel

Kündigung ohne vorheriges Gespräch erlaubt?

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

16. Jun 2004, 15:33
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Hallo
ich bin der Meinung, dass der Arbeitgeber das sehrwohl kann.
Hier ein Auszug aus dem OR:

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
2 Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist missbräuchlich, wenn eine Partei sie ausspricht:
a. wegen einer Eigenschaft, die der anderen Partei kraft ihrer Persönlichkeit zusteht, es sei denn, diese Eigenschaft stehe in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder beeinträchtige wesentlich die Zusammenarbeit im Betrieb;

Gruss

Kündigung ohne vorheriges Gespräch erlaubt?

Baschi3
Beiträge gesamt: 294

16. Jun 2004, 21:27
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Hilfreich wäre, wenn Zoolux sagen würde, in welchem Land er arbeitet.

In der Schweiz kann in der Regel (je nach GAV) ohne vorherige Ermahnung oder was auch immer gekündigt werden. Leider. Habe das auch schon erlebt!

Franz