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Nutzungsrechte – offene Daten an Kunden

matmax
Beiträge gesamt: 626

19. Apr 2011, 17:28
Beitrag # 46 von 56
Beitrag ID: #469565
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Wenn der Auftraggeber die Logoerstellung bezahlt hat, dann bekommt er doch auch ein eps/tif etc. zur Verwendung (oder nicht üblich?). Bei (noch) gültigen Nutzungsrechten hätte man anbieten können ein neues Layout des Briefbogens etc. zu erstellen, wäre so auf der sicheren Seite und hätte einen Auftrag in der Tasche …


als Antwort auf: [#377487]
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Nutzungsrechte – offene Daten an Kunden

Stephan_M
Beiträge gesamt: 480

19. Mär 2014, 13:28
Beitrag # 47 von 56
Beitrag ID: #525105
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Darf ich dieses wichtige Thema nochmal ansprechen? Es hat ja nicht umsonst auch soviele Views.

Mein Kunden bittet mich nach Projekt auch um die offenen Indesign-Daten. Das Projekt ist abgeschlossen, gedruckt, Nutzungsrechte wurden nach ADG vereinbahrt und bezahlt. Eine vereinbahrung über die offenen Dateien wurde vorher nicht getroffen. Er hat das DruckPDF erhalten und auch viele Dateien weit darüberhinaus. Ich möchte ihm die Indesign-Datei verwehren. Nun fragt er nach der Indesign Datei.
Das Verhältnis ist angespannt und keine Folgeaufträge zu erwarten.

Wie formuliere ich ich jetzt diese Verweigerung? Strikt, korrekt und so daß der Hitzkopf nicht an Klage denkt! (Ich würde gewinnen, aber es würde mich fertig machen).

Habt Ihr sowas schonmal geschrieben?

viele Grüße
Stephan


als Antwort auf: [#469565]

Nutzungsrechte – offene Daten an Kunden

matmax
Beiträge gesamt: 626

19. Mär 2014, 14:01
Beitrag # 48 von 56
Beitrag ID: #525114
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Ich verlange vom Bäcker ja auch nicht die Kuchenformen+Rezept, damit ich dann zu Hause selber backen kann. Vielleicht kann man das Beispiel nett verpacken …
Ich habe immer gesagt, dass das nicht üblich ist, denn der Kunde hat alles bekommen, was er wollte: Einen Briefbogen, ein Logo, eine Broschüre. Mehr war nicht ausgemacht. Wenn er es partout haben will, dann soll er das teuer bezahlen. So teuer, dass etwa die Aufträge, die mit der Datei hätten generiert werden können, abgeglichen sind. Dann wurde meistens davon abgelassen … Ob man dann klagt? Wenn der Designer sich nichts zu Schulden kommen lassen hat? Vielleicht, wenn der AUftraggeber nicht mehr alle Tassen im Schrank hat. Was natürlich mal sein kann …


als Antwort auf: [#525105]

Nutzungsrechte – offene Daten an Kunden

Be.eM
Beiträge gesamt: 3362

19. Mär 2014, 14:03
Beitrag # 49 von 56
Beitrag ID: #525116
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Antwort auf [ Stephan_M ] Das Verhältnis ist angespannt und keine Folgeaufträge zu erwarten.


Hallo Stephan,

da würde ich persönlich wohl "gesunden Menschenverstand vs. (herauszufindender) Rechtslage" setzen. Wenn ohnehin keine Folgeaufträge zu erwarten sind, dann würdest du durch die Übergabe der Originaldatei vermutlich nichts verlieren. Eine Indesign-Datei enthält in der Regel keine dollen Betriebsgeheimnisse deinerseits, und für viele Kunden ist die Übergabe der Originaldatei nicht unbedingt ein "ha, jetzt kann ich's selber machen", sondern Teil der im eigenen Haus definierten Qualitätsprozesse, oft geht es nur um das vorgeschriebene Backup der Originaldaten.

Es gibt durchaus Original- und Quelldateien, bei denen sich der Streit lohnen würde. Beispielsweise 3D-Modelle und -Dateien, die aufwändig selbst erstellt wurden, nur um am Ende ein paar gerenderte Strichzeichnungen davon in einem Katalog zu benutzen. Sowas macht man, wenn man mit der Wiederverwendbarkeit von erstellten Komponenten im Rahmen von Folgeaufträgen rechnet. Also gewissermaßen eigene Arbeit in die Zukunft investiert, weil dann beim nächsten Mal die Arbeit effizienter geht, aber noch die Preise für die aufwändige Methode gelten.

Und ansonsten ist es auch vielleicht Lehrgeld im Sinne von: Es reicht nicht, die Originaldateien in der Vertragsvereinbarung nicht einzuschließen. Es ist sinnvoll, sie ggf. explizit auszuschließen oder einen von der Nutzung unabhängigen Preis dafür zu vereinbaren.

Grüße,
Bernd


als Antwort auf: [#525105]

Nutzungsrechte – offene Daten an Kunden

Stephan_M
Beiträge gesamt: 480

19. Mär 2014, 22:30
Beitrag # 50 von 56
Beitrag ID: #525141
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Vielen Dank für Eure antworten.
@Max: Das Beispiel mit dem Bäcker setzt sich bei mir fest, das rutscht mir im Gespräch bestimmt raus. Aber zu sagen: "das war einfach nicht vereinbart", räumt natürlich auch ein "da ist der Kunde vorher nicht richtig aufgeklärt worden". Es fußt wieder darin, daß der Kunde das Urheberrecht und den lizenzvertraglichen Teil, immer noch nicht verstanden hat und Aufklärungsarbeit geleistet werden muss.

Vielleicht kann ich dem Kunden klar machen, daß letztlich jeder Nutzen den die offene Datei für ihn hat, nur gleichzeitig auch mein Urheberrecht missbrauchen wird. Er wird Änderungen vornehmen wollen, Derivate des Entwurfs herstellen wollen... Dafür hat er schlichtweg nicht bezahlt.

@Be:eM. Gesunder Menschenverstand schön und gut... Ich bin aber ein gebranntes Kind. Ich habe schon mal einer Verlagschefin einen schönen CD-Entwurf als offene Datei verweigert, mit der Folge daß die Dame den Entwurf, mit dem sie durchaus extrem glücklich war, von Ihren Inhouse-Grafikern vom PDF hat "nachbauen" lassen, um die CD-Serie fortzuführen. Das hatte sie mit der offenen Datei also eh vor, sie wollte es sich nur Einfach machen. Für den Entwurf wurde ich nutzungsmäßig also nicht gebührend entlohnt. Man muss es denen nicht noch einfach machen, das Urheberrecht zu verletzen und uns Grafiker zu verarschen. Also verlierst Du sehr wohl was, wenn du die offene Datei herausgibst. Dann kriegst Du nicht nur den Auftrag nicht, sondern du wirst zusätzlich noch verarscht.

@Be.EM
Zitat Lehrgeld im Sinne von: Es reicht nicht, die Originaldateien in der Vertragsvereinbarung nicht einzuschließen. Es ist sinnvoll, sie ggf. explizit auszuschließen oder einen von der Nutzung unabhängigen Preis dafür zu vereinbaren.


Ein verdammt guter Rat! Das setze ich in meiner Auftrags-Vereinbarung sofort um!
...

So richtig weiß ich immer noch nicht, wie ich dem Kunden erklären soll, warum er die offene Datei nicht bekommt.

besten Gruß,
Stephan


als Antwort auf: [#525116]
(Dieser Beitrag wurde von Stephan_M am 19. Mär 2014, 22:35 geändert)

Nutzungsrechte – offene Daten an Kunden

rohrfrei
Beiträge gesamt: 4492

19. Mär 2014, 22:45
Beitrag # 51 von 56
Beitrag ID: #525142
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Hallo,

ich leide mit Dir.

Zitat So richtig weiß ich immer noch nicht, wie ich dem Kunden erklären soll, warum er die offene Datei nicht bekommt.

Ich weiß nicht, ob es noch der aktuellen Rechtsprechung entspricht, aber es gab doch mal die Aussage, dass der Kunde - wenn nichts anderes vereinbart wurde - das Recht am Endprodukt hat. Also z.B. den Briefbogen. Aber er hat definitiv kein Recht auf die sog. Zwischenprodukte, d.h. Layoutdaten, Filme, Druckplatten etc.

Evtl. kann man so überzeugen? Ich fand das immer sehr anschaulich.

Gruß


als Antwort auf: [#525141]

Nutzungsrechte – offene Daten an Kunden

Be.eM
Beiträge gesamt: 3362

19. Mär 2014, 22:58
Beitrag # 52 von 56
Beitrag ID: #525143
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Antwort auf [ rohrfrei ] Ich weiß nicht, ob es noch der aktuellen Rechtsprechung entspricht, aber es gab doch mal die Aussage, dass der Kunde - wenn nichts anderes vereinbart wurde - das Recht am Endprodukt hat. Also z.B. den Briefbogen. Aber er hat definitiv kein Recht auf die sog. Zwischenprodukte, d.h. Layoutdaten, Filme, Druckplatten etc.

Evtl. kann man so überzeugen? Ich fand das immer sehr anschaulich.


Das scheint mir eine schlüssige und einleuchtende Betrachtungsweise, unter dem Gesichtspunkt "wenn nichts anderes vereinbart wurde" :-)

Ich komme aus einer etwas anderen Ecke, wo eine Weiter- und Mehrfachnutzung meiner Produkte sowieso selten ist, und meist schon auf der Bestellung steht, dass div. Rechte "… einschließlich des Rechts auf Änderung…" etc. Bestandteil des Auftrags sind. Ich habe noch nie zusätzlich Geld dafür bekommen, dass ein Bild, das ich mal für ein Manual gemacht habe, plötzlich auch auf Postern und im Internet zu finden ist. Ist vielleicht auch eher in den "Kreativ-Branchen" angesagt.

Grüße,
Bernd


als Antwort auf: [#525142]

Nutzungsrechte - offene Daten an Kunden

Extedir
Beiträge gesamt:

28. Mär 2014, 22:01
Beitrag # 53 von 56
Beitrag ID: #525643
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Hallo. Da es dein Logo und deine Ideen sind, liegen die Urheberrechte auch bei dir. Wenn anders nichts schriftliches vereinbart wurde, bist du zur Herausgabe auch nicht verpflichtet. LG


als Antwort auf: [#301980]

Nutzungsrechte - offene Daten an Kunden

Diatronic
Beiträge gesamt: 82

29. Mär 2014, 13:06
Beitrag # 54 von 56
Beitrag ID: #525661
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Hier ein interessanter Artikel aus der „viscom print & communication“ von 2008.
Eigentum an Daten und Datenträger: „Das Problem, dass ein Kunde die Herausgabe von bearbeiteten Daten verlangt, besteht weiterhin und verunsichert nach wie vor unsere Mitglieder. Wir veröffentlichen deshalb erneut den nachstehenden Artikel, der bereits früher erschienen ist.“
http://www.viscom.ch/...recht_an_daten_d.pdf


als Antwort auf: [#525643]

Nutzungsrechte - offene Daten an Kunden

Xetra
Beiträge gesamt:

29. Apr 2014, 22:25
Beitrag # 55 von 56
Beitrag ID: #526757
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Antwort auf [ Extedir ] Hallo. Da es dein Logo und deine Ideen sind, liegen die Urheberrechte auch bei dir. Wenn anders nichts schriftliches vereinbart wurde, bist du zur Herausgabe auch nicht verpflichtet. LG


Hallo,

sehe das genauso, wie meine Vorredner. Da die Arbeit von dir stammt und du der Urheber bist, liegt die Entscheidung allein bei dir, wem du deine Logos und Co. weitergibst.
Die guten Kochs behalten auch ihre Geheimrezepte für sich ;)


als Antwort auf: [#525643]
(Dieser Beitrag wurde von Xetra am 29. Apr 2014, 22:25 geändert)

Nutzungsrechte - offene Daten an Kunden

Markus Keller
Beiträge gesamt: 670

30. Apr 2014, 12:04
Beitrag # 56 von 56
Beitrag ID: #526768
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Hallo,

ob das Urheberrecht greift, wenn es um die Herausgabe von Layoutdateien geht, bezweifle ich. Ein Layout ist in der Regel im Gegensatz zu einem Logo urheberrechtlich nicht schützenswert. Und wenn etwas urheberrechtlich geschützt ist, besteht der Schutz auch, wenn eine Datei weitergeben wird, die die Daten enthält.
Wenn der Kunde eh schont druckfähige PDF-Dateien erhalten hat, verstehe ich nicht, warum man die Indesign-Dateien verweigert. Mit der PDF-Datei kann der Kunde eh (fast) alles erreichen, was er mit der offenen Indesign-Datei anfangen kann.
Ist die Geschäftsbeziehung beendet, lieferte ich gerne alle Daten aus mit dem Hinweis, dass ab sofort die Daten bei mir gelöscht werden und der Kunde damit selbst für die Datensicherung verantwortlich ist. Und ob der nächste, der die Daten verwenden will, überhaupt die notwendigen Schriftlizenzen etc. hat, um mit der Datei arbeiten zu können, ist ja auch völlig unklar.
Hat der Kunde allerdings nur fertige Drucksachen bestellt und erhalten (also keine PDF-Dateien), dann würde ich die Daten nicht herausgeben. Dann greift für mich das Beispiel vom Bäcker.


als Antwort auf: [#526757]
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