Es steht ja noch eine Antwort aus, das soll nicht so bleiben.
Bei Verträgen, die vom Anbieter ohne Verhandlungsmöglichkeit zur Anerkennung vorgelegt und zur Bedingung gemacht werden, sind die Klauseln unwirksam, die den Käufer oder Nutzer unzumutbar oder unerwartbar benachteiligen, ungültig, so die ständige Rechtssprechung in allen Rechtsbereichen.
Bei frei ausgehandelten Verträgen kann fast alles drin stehen.
Bei (Schriften-)Software bleibt mir als Käufer nur »Ja« oder »keine Nutzung«, also kann ich auch das unterschreiben, was mich benachteiligt.
Monotype hat aktuell keine Ortsbeschränkung in den Lizenzen, insofern ist hier eine weitere Diskussion überflüssig.
Aber es gibt eine andere merkwürdige Sache: Man wählt die Anzahl der CPUs aus, für die die Lizenz gelten soll. Und bekommt einen Vertrag, der nicht nur diese Anzahl bestätigt, sondern auch eine Angabe für die Anzahl der lizensierten Drucker enthält. Deren Anzahl lässt sich allerdings nirgends angeben.
Ich habe den dringenden Eindruck, dass wir hier grundlegend verschiedene Auffassungen haben und uns nicht gegenseitig überzeugen werden. Mein Vorschlag: wir lassen’s dabei, und Jeder Mitleser kann sich seine eigene Meinung bilden. D’accord?
als Antwort auf: [#552329]