Hallo Bernhard,
das ist wirklich nicht einfach.
Da Du offenbar keine kreative oder künstlerische Tätigkeit ausübst, und damit gezwungenermaßen eine Gewerbeanmeldung benötigst mit allen Lästigkeiten wie IHK oder HWK sowie dem Ausschluss von der KSK (Künstlersozialkasse) bleibt Dir nur eine Berufsbezeichnung zu wählen, die nicht geschützt ist.
Der Grafik-Designer ist z.B. nicht geschützt, der Mediengestalter Digital oder Print meines Wissens hingegen schon.
Meine Suche im WEB hat nicht zu einer verlässlichen seriösen Quelle geführt. Als Einstig vielleicht hier:
https://de.wikipedia.org/..._Berufsbezeichnungen Zitat aus dieser Seite:
„Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen die Paragraphen § 3 oder § 16 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs gem. § 263 StGB in Betracht; dies gilt insbesondere für Formen des Anstellungsbetrugs.“ Nimmt man das alles ernst, bleibt eigentlich nichts mehr übrig – außer „Fotograf“.
Wende Dich doch mal an die IHK oder HWK, was die dazu sagen.
Viele Grüße Peter