Hallo Uli,
ja und nein. Das Problem ist, dass es die Schriftenhersteller unterschiedlich handhaben, wann eine Lizenz im Zusammenhang mit einer PDF-Datei vonnöten ist. Adobe hat zu diesem Punkt gesagt, dass die einmalige Weitergabe einer Schrift an einen Druckdienstleister dann rechtens ist, wenn die Schrift zur zu diesem Zweck (Ausgabe) eingesetzt wird und nach Beendigung des Jobs vom Dienstleister nicht weiter genutzt wird. Dagegen hat sich FontShop ausgesprochen, dass Lizenzen sowohl beim PDF-Erzeuger als auch beim Dienstleister vorhanden sein müssen, da die Software (der Font) beim einbetten vollständig in die PDF geschrieben und somit kopiert wird. Wie der aktuelle Stand der Ermittlungen ist, weiß ich jedoch leider nicht. Fakt ist, dass die Lizenzfrage nicht eindeutig für alle Schriften/Hersteller beantwortet werden kann.
Schriften, die mit einem Programm ausgeliefert werden, sollten in der Regel zur freien Nutzung berechtigen, es sei denn, es handelt sich im Fontbibliotheken, die zur Freischaltung auf einer separaten CD mitgeliefert werden. Anderweitig macht das gar keinen Sinn. Dann kann ich die Fonts zwar im Programm nutzen aber nicht ausdrucken?
herzliche Grüße,
Christoph Grüder
als Antwort auf: [#62947]