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rhabarbermus
Beiträge: 296

13. Nov 2009, 10:09

Beitrag #1 von 13
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mehrwertsteuer auf porto?


hallo liebes forum,
wir versenden von zeit zu zeit drucke für unseren kunden per post, und das über eine druckerei, die die dinger druckt.
bisher gab es immer eine rechnung für druck und versandarbeiten (mit 19% mwst) und eine rechnung für das porto (briefmarken der post, mehrwertsteuerbefreit).
neuerdings müssen wir für das porto auch zzgl. mehrwertsteuer bezahlen, die druckerei hat das mit vorgaben des finanzamtes begründet. weiss jemand, ob sich eine gesetzliche regelung geändert hat?
über einen rat würde ich mich freuen.
viele grüsse, rhabarbermus
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SabineP  M 
Beiträge: 7586

13. Nov 2009, 11:17

Beitrag #2 von 13
Beitrag ID: #423800

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mehrwertsteuer auf porto?


Hallo rhabarbermus,

wenn Du die Briefe selbst bei der Post einlieferst, dann bezahlst Du keine Mehrwertsteuer für das Porto,
denn die Post ist von der Mehrwertsteuer befreit, die Druckerei aber nicht.
Gruß Sabine

als Antwort auf: [#423782]

(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 13. Nov 2009, 11:31 geändert)
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rhabarbermus
Beiträge: 296

13. Nov 2009, 11:23

Beitrag #3 von 13
Beitrag ID: #423801

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mehrwertsteuer auf porto?


hallo sabine,
danke für dein posting.
du meinst also, wenn ich die dinger zur post bringe zahle ich keine mehrwertsteuer, wenn die druckerei es bei der post aufliefert, bezahlt sie mehrwertsteuer aufs porto?????
wie kann das sein?
grüsse, andreas.

als Antwort auf: [#423800] Top

SabineP  M 
Beiträge: 7586

13. Nov 2009, 11:31

Beitrag #4 von 13
Beitrag ID: #423804

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mehrwertsteuer auf porto?


Ja, genau so ist es.

>> wie kann das sein?
Die Post ist von der Mehrwertsteuer befreit, die Druckerei aber nicht.

PS: Hier steht es noch ausführlicher mit vielen Beispielen:
http://www.steuer-schutzbrief.de/...r-posten-gelten.html
Ich weiss nicht welcher Fall genau auf Dich zutrifft.
oder hier:
http://www.gwi.de/...1584&letterid=36
oder bei Google suchen:
http://www.google.de/...ta=&aq=f&oq=
Gruß Sabine

als Antwort auf: [#423801]

(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 13. Nov 2009, 11:43 geändert)
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rhabarbermus
Beiträge: 296

13. Nov 2009, 12:38

Beitrag #5 von 13
Beitrag ID: #423813

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mehrwertsteuer auf porto?


hallo sabine,
ich hab noch einen hinweis von unserem steuerberater erhalten: wir sollen als absender unseren kunden, in dessen namen wir das machen, bei der sendung angeben, dann ist es mehrwertsteuerbefreit....
dies für dich noch zur info.
grüssle, andreas.

als Antwort auf: [#423804] Top

Thomas Richard  M  p
Beiträge: 14836

13. Nov 2009, 15:10

Beitrag #6 von 13
Beitrag ID: #423840

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mehrwertsteuer auf porto?


Antwort auf [ SabineP ] Ja, genau so ist es.

>> wie kann das sein?
Die Post ist von der Mehrwertsteuer befreit, die Druckerei aber nicht.

PS: Hier steht es noch ausführlicher mit vielen Beispielen:
http://www.steuer-schutzbrief.de/...r-posten-gelten.html

Da lese ich aber in keinem der aufgeführten Fälle, dass die reine Postauflieferung durch die Druckerei, zu einem Kappen der direkten Rechtsbeziehung von Absender und Post führt.
Selbst wenn die Druckerei das Porto beim Aufliefern zahlt.


MfG

Thomas


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Kai Rübsamen  M  p
Beiträge: 3190

16. Nov 2009, 09:59

Beitrag #7 von 13
Beitrag ID: #424031

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mehrwertsteuer auf porto?


Mein Steuerberater hat mir das letzte Woche so erklärt das die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt.

Da die Drucksache mit Mehrwertsteuer berechnet wird trifft das somit auch auf das Porto zu.

Gruß Kai
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Thomas Richard  M  p
Beiträge: 14836

16. Nov 2009, 14:21

Beitrag #8 von 13
Beitrag ID: #424097

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mehrwertsteuer auf porto?


Bei einem Mailing in entsprechender 'einfachheit' (z.B. A4 1-farbig) aber entsprechend großer Auflage, sind die Portokosten ja nicht selten der Bärenanteil, also was ist denn dann, wenn der Druck je mailing nur 3 Cent kostet, die Personalisierung das 3-fache und das Porto schlägt mit ±45 Cent zu?

Was ist da Hauptleistung?


MfG

Thomas


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rhabarbermus
Beiträge: 296

16. Nov 2009, 15:36

Beitrag #9 von 13
Beitrag ID: #424117

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mehrwertsteuer auf porto?


hallo thomas,
genau das ist nämlich der punkt und hier der fall: 1 flugblatt im wert von 10 cent ist im umschlag, versand an hunderte adressen. die hauptleistung ist die logistische verteilung, nicht der druck oder satz.

als Antwort auf: [#424097] Top

GerhardK
Beiträge: 206

17. Nov 2009, 19:37

Beitrag #10 von 13
Beitrag ID: #424280

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mehrwertsteuer auf porto?


Hallo,

die MWSt. ist immer fällig wenn nicht direkt bei der Post die Dienstleitung gekauft wird. Ist schon seit Jahrzehnten so. Und hat auch nichts mit Haupt- oder Nebenleistung zu tun. Das sind Spitzfindigkeiten die in München beim Finanzamt nicht durch kommen.

Es gibt doch bei er Post Kundenkarten, eigentlich für Mitarbeiter von Postkunden bestimmt sind. Wir schlagen unseren Kunden vor, uns eine solche Karte auf einen Mitarbeiternamen von uns austellen zu lassen. Mit dieser Karte bezahlen wir dann die Portorechnung und der Kunde hat direkt die Abbuchung von seinem Konto. Damit gibt es auch für uns keinen Rechnungdurchlaufposten usw..
Einvertrauensbasis muss natürlich existieren.

Gruß
Gerhard

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Thomas Richard  M  p
Beiträge: 14836

17. Nov 2009, 23:50

Beitrag #11 von 13
Beitrag ID: #424303

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mehrwertsteuer auf porto?


Antwort auf [ GerhardK ] Das sind Spitzfindigkeiten die in München beim Finanzamt nicht durch kommen

Das hat nichts mit Spitzfindigkeit zu tun. Ein Durchlaufender Posten wird überall anstandslos anerkannt, wenn keine 'Mehrwert' hinzukommt. Das gilt doch auch für andere Umsatzsteuer befreite Leistungen, sei es nun aussergemeinsschaftliche, oder von Umsatzsteuer befreiten Berufsgruppen.


MfG

Thomas


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GerhardK
Beiträge: 206

18. Nov 2009, 12:32

Beitrag #12 von 13
Beitrag ID: #424364

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mehrwertsteuer auf porto?


Hallo,

bei diesen beiden Gruppen müssen auf der Rechnung die jeweils speziellen Paragraphen aufgeführt sein, weshalb keine U-Steuer berechnet wurde.
Das sind Handwerker z.B. im Nebenerwerb und Kleinstgewerbetreibende, wenn dem Finanzamt mitgeteilt ist, dass keine Steuer abgeführt wird.
Provisionszahlungen an Privatpersonen können ausnahmweise ohen MWSt. ausgeglichen werden, wenn man davon ausgeht, dass der Empfänger keine MWSt. abführen kann/wird, dies muss aber auf der Gutschrift aufgeführt werden und die Umsatzsteuer muss dann von uns abgeführt werden.

Bei Aulandsgeschäften von Waren muss von der IHK die Ausfuhrerkärung vorliegen. Innerhalb der EU und den erweiterten Staaten kommt es darauf an, ob eine Warenlieferung erfolgte oder ein Geistiges Produkt erstellt wurde (Entwurf eine WebSite steuerfrei, Lieferung der Daten der WebSite steuerpflichtig, Layout eines Prospektes steuerfrei, Drucke steuerpflichtig).

Das Ganze ist ein sehr kompliziertes Thema und jeder Steuerberater und jedes Finanzamt/Bundesland sieht das (etwas) anders.
Aber aus unseren Erfahrungen kann ich nur sagen, immer Umsatzsteuer berechnen (ab ausgewiesen oder nicht ausgewiesen). Sonst zahlt man die U-Steuer ohne sie bekommen zu haben, und das geht vom Verdienst ab.

Gruß
Gerhard

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als Antwort auf: [#424303] Top

Thomas Richard  M  p
Beiträge: 14836

18. Nov 2009, 16:27

Beitrag #13 von 13
Beitrag ID: #424436

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mehrwertsteuer auf porto?


Antwort auf [ GerhardK ] Aber aus unseren Erfahrungen kann ich nur sagen, immer Umsatzsteuer berechnen (ab ausgewiesen oder nicht ausgewiesen). Sonst zahlt man die U-Steuer ohne sie bekommen zu haben, und das geht vom Verdienst ab.



Da ist was dran. Aber andererseits kommt dem Finanzamt in dem Fall Steuer zu, die ihm nicht zusteht. Das die die Annahme verweigert hätten, habe ich noch nicht gehört ;-)


MfG

Thomas


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