Nicht zwingend, siehe mein Screenshot weiter unten.
Es gibt hier einen thread, in dem das aufbohren mit einer, für den täglichen Einsatz erweiterte GUI (ähnlich dem Funktionsumfang des kostenpflichtigen ARDs) per Terminal beschrieben wird:
http://www.hilfdirselbst.ch/...P327537.html?#327537 Das sieht dann für den Zugriff von einem 15" MBP(zwingend unter Leopard) auf einen G5 (dort kann auch wie im konkreten Fall was älteres laufen) mit einer gesamtauflösung von 3520*1200 Pixeln so aus:
http://www.richard-ebv.de/...ing_Dual-Display.jpg Man kann über den ersten Button der Fensterleiste aber auch auf 1:1 Darstellung umschalten, dann sieht man auf dem kleineren Gastschirm den DEsktop 1:1 wie am servierenden Rechner, dann aber eben immer nur einen Ausschnitt, und das Fenster scrollt automatisch wenn man sich dem Rand mit dem Cursor nähert.
Ja, aber das sollte man sich 3x überlegen. Nicht nur, dass sowas in D strafbar ist (im obigen Beispiel ist es der Zugriff _meines_ Laptops auf _meinen_ Arbeitsplatzrechner in der Firma), es gehört sich auch nicht. Es gibt auch verschiedene Modi, wer z.B. die Gewalt über den Cursor hat (der Gast, der Benutzer vor Ort oder auch beide)
Nein (s.o.), es werden sämtliche Displays serviert, sogar die unter OS X 10.5 hinzugekommenen, virtuellen Desktoperweiterungen namens Spaces sind einsehbar.
Was hast du vor? Wenn der lokale Benutzer beschließt, dass der aus der Ferne zugreifende dort nichts mehr zu suchen hat, so sollte das respektiert werden.
Wenn der lokale Benutzer den Zugang über die entsprechenden Ports/Dienste unterbindet ist Schluß mit Fernzugang.