Hallo,
wenn Dir bewusst ist, dass Dein Kunde danach damit machen kann, was er will, dürfte das unten stehende ganz gut passen. Müsstest nur noch klären ob Du AG oder AN warst/bist und entsprechend umformulieren...
Gruß,
Lorenz
§ 9 Nutzungsrechte
1. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber das Recht, die von Ihm hergestellten Arbeiten zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränkt auf alle Nutzungsarten ausschließlich zu nutzen. Dieses ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber, die Arbeiten ganz oder teilweise, unverändert oder verändert für werbliche oder redaktionelle Zwecke zu nutzen, insbesondere vervielfältigen, verbreiten, sie zu veröffentlichen und vorzuführen.
2. Das Recht zur Veränderung der Arbeiten bezieht sich insbesondere auf Retuschierungen, Reproduktionen und Verwendung der Aufnahmen zu Montagen.
3. Der Auftraggeber ist befugt, die Arbeiten unter Ausschluß aller anderen Personen, einschließlich des Urhebers, zu nutzen. Er kann seine Rechte und Befugnisse ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
PS gilt natürlich nicht als Rechtsberatung...
als Antwort auf: [#384541]
(Dieser Beitrag wurde von Lorenz am 9. Feb 2009, 10:04 geändert)