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100% Job, Nebenjob und RAV

DG86
Beiträge gesamt: 1

26. Aug 2016, 15:18
Beitrag # 1 von 4
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Liebes HilfDirSelbst Team

Ich arbeite 100% und ich möchte für Corporates (inkl. meinen Arbeitgeber) Abendseminare/Workshops anbieten. Thematisch bin ich kein Konkurrent für meine Firma.

Ich werde nun um folgendes gefragt:

"Nachweis der Sozialversicherungsanstalt, dass Sie selbständigerwerbend sind und Sie die Sozialversicherungen selber abrechnen."

Darf ich mich einfach als Nebenerwerbende bei der AHV anmelden? Oder muss ich eine GMBH gründen?

Mir wurde gesagt, dass sobald ich mich selbständig mache, verliere ich das Recht nach Arbeitslosengeld, falls ich meine 100% Stelle verliere. Stimmt das?

Vielen lieben Dank für die Unterstützung und herzliche Grüsse
DG
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100% Job, Nebenjob und RAV

Haribo
Beiträge gesamt: 64

26. Aug 2016, 20:55
Beitrag # 2 von 4
Beitrag ID: #552170
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Zitat Mir wurde gesagt, dass sobald ich mich selbständig mache, verliere ich das Recht nach Arbeitslosengeld, falls ich meine 100% Stelle verliere.


Also ich war 13 Jahre fest angestellt und habe eine nebenberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet als Freiberufler (mit Kleinunternehmer-Regelung, dass heißt ohne Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer, und nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Ich glaube, im Jahr ca. 17.500 Euro ... weiß allerdings nicht, ob Umsatz oder Gewinn?!)
Kannst Du hier genauer nachlesen:
http://www.kleinunternehmer.de/...ernehmerregelung.htm
Als ich nach den 13 Jahren meinen Job verlor, habe ich natürlich ALG1 bekommen.

Soweit ich weiß, hast Du Anspruch auf ALG1 sobald du in den letzten 2 Jahren 1 Jahr gearbeitet hast. Sicherlich wirst Du Deine "sonstigen Einnahmen" angeben müssen. Bis zu irgendeiner Grenze (ich glaube so um die 200 Euro) kannst Du zu dem ALG1 dazu verdienen. Den Rest tun sie Dir irgendwie mit verrechnen.

Ich bin über diese Grenze nicht hinaus gekommen, da ich die freiberufliche Tätigkeit als Nebenjob eigentlich nur beim Finanzamt angemeldet habe, damit alles "finanzamt-technisch korrekt" ist, wenn ich mal für irgendjemanden nebenbei ein paar Visitenkarten gemacht habe, und mir keiner ans Bein pinkeln konnte, wenn ich mal irgendwo "50 Euro" kassiert habe.

Wenn Du allerdings HAUPT-beruflich selbständig bist, und nicht freiwillig in die AV eingezahlt hast (Das kannst Du meines Wissens nach, nur sofort in den ersten 3 Monaten nach Anmeldung der Selbständigkeit beginnen – danach nicht mehr.) ... hast Du KEINEN (!) Anspruch auf ALG1 ... bestenfalls auf ALGII.

Sollte der NEBEN-Job zum HAUPT-Job werden ist "Krankenkasse" auch ein ganz wichtiges Thema!


Zitat Oder muss ich eine GMBH gründen?

Kein Mensch "muss" eine GmbH gründen!!!
Es gibt "1000" Gesellschaftsformen um sich selbständig zu machen.
http://www.kanzlei-essen.de/...ellschaftsformen.pdf
Zu Beginn bist Du meist "Einzelunternehmer" und haftest mit Deinem Privatvermögen. Später ggf. wenn es um mehr Kohle geht, und Du willst Dein "vergoldetes Haus" nicht riskieren, überlegt man sich meist etwas anderes.

Mit der Rentenversicherung kenne ich mich nicht so aus.

Es gibt auch "Existenzgründer-Beratungen". Diese werden bei uns von der Stadt auch kostenlos angeboten.

Aaaahhh ... Ich hab`s ... ;-)
Hier haben wir es gaaaanz genau:
https://www.arbeitsagentur.de/...9022dstbai378635.pdf

... vom Arbeitsamt "persönlich" ... ;-) ... Die müssen's ja wissen.
Jetzt haste was zum Lesen ... ;-)

Viel Erfolg bei Deinen Unternehmungen!

Gruß
Haribo


als Antwort auf: [#552159]
(Dieser Beitrag wurde von Haribo am 26. Aug 2016, 21:02 geändert)

100% Job, Nebenjob und RAV

Freunek
Beiträge gesamt: 1464

28. Aug 2016, 17:22
Beitrag # 3 von 4
Beitrag ID: #552204
Bewertung:
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Antwort auf [ Haribo ]
Zitat angemeldet als Freiberufler (mit Kleinunternehmer-Regelung, dass heißt ohne Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer, und nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.


Moin Haribo,
ich bin mir nicht sicher, ob der Themenstarter in Deutschland ansässig ist. Die verwendeten Kürzel RAV und AHV deuten auf Sozialversicherungsträger der Schweiz hin. Aber vielleicht liefert der Fragesteller diese Information noch nach. Für entsprechende Antworten wäre das jedenfalls hilfreich.

Gruß
Günther


als Antwort auf: [#552170]

100% Job, Nebenjob und RAV

Haribo
Beiträge gesamt: 64

28. Aug 2016, 23:01
Beitrag # 4 von 4
Beitrag ID: #552208
Bewertung:
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@ Freunek:

Hallo Günther,

ja, du kannst Recht haben. Über das "AHV" bin ich auch gestolpert. Aber ich dachte, das ist einfach mal wieder etwas, wovon ich noch keine Ahnung habe ... ;-)

Gruß
Haribo


als Antwort auf: [#552204]
(Dieser Beitrag wurde von Haribo am 28. Aug 2016, 23:05 geändert)
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