Hallo, Annubis,
das ist schlicht weg falsch.
Wie willst Du das als Schweizer, der in der Schweiz lebt, aus Deutschland wissen? ;–{{
Ich habe vor einem halben Jahr eine Abmahnung gegen ein Konkurrenzunternehmen angestrebt. Die Firma hat definitiv unlauteren Wettbewerb betrieben, der gegen mehrere Paragrafen des entsprechenden Wettbewerbsrechts verstoßen hatte.
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der mir dies bestätigte. Seine Vorgehensweise wäre gewesen: Seine Kosten (ca. € 300,–) und eine Abmahnungssumme (ca. € 1.000,–) dem Gegenüber in einem Schreiben mitzuteilen, in dem er auf die widerrechtliche Werbung hingewiesen wird. Mit dem Hinweis, erstens die komplette Summe gleich zu bezahlen und zweitens die widerrechtliche Werbung sofort zu entfernen. Ansonsten hätte der Anwalt ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Ich selbst hätte erst einmal in Vorkasse für diesen Betrag treten müssen. Da aber die Rechtslage sehr klar war, war damit zu rechnen, das Geld ohne Gerichtsverfahren schnell zurück zu erhalten. Und ich hätte mein Ziel, gegen diese Werbung vorzugehen, erreicht. Somit wäre die Sache vermutlich für mich kostenlos verlaufen.
Ich habe mich vor dem Tätigwerden des Anwalts dazu entschieden, mich persönlich mit einer ausführlichen Mail an das Konkurrenzunternehmen zu wenden (vergleiche das einfach mit dem Einschreiben-Brief_bevor_etwas_passiert_und_man_vor_Gericht_geht).
Ich habe den Firmeninhaber auf seine widerrechtliche Werbung hingewiesen, ihm einige Paragrafen um die Ohren gehauen und ihm gedroht, dass er – wenn die Werbung nicht innerhalb von 14 Tagen entfernt sei – ein Schreiben meines Anwalts bekommt mit einer Abmahn-Summe in Höhe von € 1.000,–, die er dann sofort zu zahlen hätte, weil die Sachlage sehr eindeutig war.
Am gleichen Abend kam per Mail die Antwort, vielmals Entschuldigung, die Werbung wird entfernt. Fertig. Ziel erreicht.
Soviel zum Einschreibe-Brief_bevor_der_Anwalt_kommt.
Grüße
Thobie
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