Hallo Ursel,
bin gerade über dein Posting gestolpert. Ich bin da auch nicht der Experte, habe aber auch schon mal einen Praktikanten als Redaktionspraktikanten gehabt.
Grundsätzlich hätte ich da keine Bedenken - warum nicht? Unsicher bin ich mir lediglich bei versicherungerechtlichen Fragen, etwas ob man diesen bei der Berufsgenossenschaft versichern muss. Ich habe damals einen solchen Fall zumindest bei meiner Berufshaftpllicht berücksichtigen lassen.
Zughnis ausstellen - klar!
Und soweit ich weiß, darfst du als Freiberufler in D ja auch mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben (ich vermute sograr mehr, schließlich sind Ärzte und Rechtsanwälte ja auch Freiberufler).
Gruß
Dieter
als Antwort auf: [#185225]