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Arbeitsrecht ???

Apfelpflücker
Beiträge gesamt: 1

21. Mär 2007, 22:42
Beitrag # 1 von 5
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Habe folgendes Problem.

Mein Chef möchte den Arbeitsvertrag zu seinen Gunsten abändern. Ist dies zulässig?
Welche Möglichkeiten habe ich um dies zu verhindern?

Wie lange kann er mich in Notsituationen für Arbeiten einspannen die nicht dem Arbeitsvertrag entsprechen (Zweckentfremdung)?

Gibt’s dafür irgendwelche Musterfälle oder OR-Artikel?
Wo bekomme ich diesbezüglich Informationen/Auskunft?

Vielen Dank
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Arbeitsrecht ???

Ralf Hobirk
Beiträge gesamt: 5961

21. Mär 2007, 23:41
Beitrag # 2 von 5
Beitrag ID: #283230
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Hallo Apfelpflücker,

sieh doch mal hier nach:
http://frag-einen-anwalt.de/Arbeitsrecht__r1.html


als Antwort auf: [#283220]

Arbeitsrecht ???

loesches
Beiträge gesamt: 231

22. Mär 2007, 00:14
Beitrag # 3 von 5
Beitrag ID: #283233
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Hallo Apfelpflücker,

Antwort auf [ Apfelpflücker ] Habe folgendes Problem.

Mein Chef möchte den Arbeitsvertrag zu seinen Gunsten abändern. Ist dies zulässig?
Welche Möglichkeiten habe ich um dies zu verhindern?

Gegenfrage: Lebst bzw. arbeitest Du in Deutschland?
Wenn ja, müsste man wissen welchen Punkt Dein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag
ändern will, bzw. ob der Punkt gerechfertigt ist.
Dies muss dann mit einer Änderungskündigung getätigt werden, wenn er Dir unter
anderen Bedingungen ein neues Arbeitsverhältnis unterbreiten will solang es nicht
sozial ungerechtfertigt ist.
Wenn das so ist musst Du Deinem AG innerhalb der Kündigungsfrist, spät. aber
innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung dies erklären.

Antwort auf [ Apfelpflücker ] Wie lange kann er mich in Notsituationen für Arbeiten
einspannen die nicht dem Arbeitsvertrag entsprechen (Zweckentfremdung)?

Wenn dies das Direktionsrecht des AG rechtfertigt kann er Dir andere Tätigkeiten
aufdrängen. Die Frage ist was steht genau im Arbeitsvertrag und ist die andere,
neue Tätigkeit noch sozial gerechtfertigt.
Eine andere Tätigkeit auf auf Dauer gilt m.E. nur bis zu einen Monat, denn
ansonsten gleicht es einer Versetzung. Da zählt dann wieder was anderes.

Habt Ihr eigentlich einen Betriebsrat in der Firma?

Schau Dir das mal an, vielleicht hilft Dir das weiter?
http://www.palm-bonn.de/...etzung_umsetzung.htm
http://inhalt.monster.de/11827_de-de_p1.asp
http://inhalt.monster.de/6204_de_p1.asp


als Antwort auf: [#283220]
(Dieser Beitrag wurde von loesches am 22. Mär 2007, 00:16 geändert)

Arbeitsrecht ???

minou
Beiträge gesamt: 135

22. Mär 2007, 07:57
Beitrag # 4 von 5
Beitrag ID: #283241
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Hallo Apfelpflücker,

da du vom OR redest, bist du wohl aus der Schweiz. Wenn du ein Buch haben möchtest, so brauchst du das ArG. Du kannst aber auch unter ch.ch. oder admin.ch die Gesetzessammlung online ansehen, irgendwo sollte es auch Bestellmöglichkeit zu den Erlassen geben.

Ohne zu wissen um was es ganz genau geht ist es meist so, ausser anders abgemacht. Änderungen an einem Vertrag können normalerweise nur mit Zustimmung des anderen gemacht werden. Jedenfalls ist ein Vertrag ohne deine Zustimmung, sprich Unterschrift, nicht Rechtskräftig.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/82.html

Hier kommst du auf die Bundesseite und direkt zum ArG.

Gruss

minou


als Antwort auf: [#283220]

Arbeitsrecht ???

Marco Morgenthaler
Beiträge gesamt: 2474

22. Mär 2007, 14:01
Beitrag # 5 von 5
Beitrag ID: #283326
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Hallo Apfelpflücker

Erste Anlaufstelle für Fragen zum Arbeitsrecht wäre die Gewerkschaft. Hier ein Link mit den kantonalen Stellen für Rechtsauskunft des SGB:
http://www.sgb.ch/rechtsauskunft.htm

Dann gibt es auch bei den kantonalen Arbeitsgerichten Rechtsauskunftstellen.

Im Beobachter-Verlag gibt es ein Buch (Ratgeber) über Arbeitsrecht. Gut für einen allgemeinen Überblick und Fallbeispiele, die aber nicht unbedingt auf dein konkretes Problem eins zu eins übertragbar sind.

Viel Erfolg und Gruss
Marco


als Antwort auf: [#283241]
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pdf-icon Hier eine kleine Anleitung hinsichtlich Bedeutung der auszufüllenden Formularfelder.

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