Hallo, wer kann mir mal weiterhelfen. Bin aus D und das CH-Arbeitsrecht ist schon nicht ganz so einfach zu verstehen.
also:
Wo ist im AR oder OR definiert wann Ansprüche an Arbeitgeber erlöschen? Es geht mir da um Fristen.
Und wo steht wann Ansprüche seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer erlöschen?
Danke für die entsprechenden Antworten.