Hallo el_capitano,
zumindest in Deutschland wird nach einem Tag Kranksein normalerweise kein ärztliches Attest gefordert; ab dem dritten Tag in Folge ist es jedoch meines Wissens generell Pflicht. Ich nehme aber an, dass es dem Ausbildungsbetrieb schon erlaubt ist, auch für einen einzelnen Krankheitstag eine ärztliche Bestätigung zu verlangen, wenn begründete Zweifel an der Entschuldigung des Lehrlings bestehen.
Falls es bei Deiner Frage aber um ein Arbeitszeugnis geht, hab ich den Zusammenhang leider nicht verstanden; vielleicht kannst Du sie in diesem Fall noch einmal anders formulieren?
Es grüßt
der Typokrat
als Antwort auf: [#140299]