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Befreiung AHV/IV/... Beiträge | Nebenerwerb (CH)

knf
Beiträge gesamt: 65

27. Nov 2007, 10:45
Beitrag # 1 von 3
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Guten Tag liebes Forum

Als Gestalter habe ich ausserhalb meines jobs ein Logo entwickelt, für welches ich nun sFr. 2'500.- für die Abgabe des vollumfänglichen Copyrights verrechnen darf. (Schweiz)

Nun stellst sich mir die Frage, wie das "AHV-Technisch" ausschaut, denn dies ist der einzige Betrag, welcher ich dieses Jahr ausserhalb meines job's erhalten werde. Folglich bin ich nicht MwSt-Pflichtig - wie sieht das mit der AHV-Abgaben aus? Hat jemand mit der Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge Erfahrung? Kann ich die Rechnung Aufteilen? Laufen überhaupt copyright unter Nebenerwerb? Ich verkaufe ja sozusagen ein Recht und keine Arbeit und bin dementsprechend auch nicht in einem "Arbeitsverhältnis" tätig (der Aufwand für Entwicklung etc wurde schon vor 2 jahren verrechnet)

Fragen über Fragen - Vielen Dank für Euer Feedback!

viele grüsse
joe
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Befreiung AHV/IV/... Beiträge | Nebenerwerb (CH)

Marco Morgenthaler
Beiträge gesamt: 2474

27. Nov 2007, 14:16
Beitrag # 2 von 3
Beitrag ID: #324527
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Hey Joe …

Gibt es einen bestimmten Grund, warum du nicht einfach die SVA (zuständig für die AHV) anrufst und um eine Auskunft bittest?

Gruss Marco


als Antwort auf: [#324436]

Befreiung AHV/IV/... Beiträge | Nebenerwerb (CH)

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

27. Nov 2007, 15:13
Beitrag # 3 von 3
Beitrag ID: #324542
Bewertung:
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öh solange es privat ist würde ich es einfach gut sein lassen...
dazu verweise ich mal auf meinen eigenen thread diesbezüglich:
http://www.hilfdirselbst.ch/...;;page=unread#unread

natürlich ist auch privat gestaltetes material rechtlich ge-
schützt und die rechte sind verkaufbar (bis auf das urheber-
recht, kannst ja nicht dich selbst abtreten...).

gruss stefan


als Antwort auf: [#324436]