Mit Erweiterten Forms-Rechten geht es.
Es gibt zudem einen Weg via FDF, welcher aber das Vorhandensein des Logos als PDF voraussetzt, und zudem bedingt, dass gewisse Eigenschaften gesetzt sind, wofür eine Vollversion sowieso notwendig ist.
HTH
Max Wyss.
als Antwort auf: [#131150]