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_christian
Beiträge gesamt: 24

19. Jan 2005, 15:35
Beitrag # 1 von 6
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Hallo zusammen

Wir haben ein Problem mit einem Kunden. Er erteilte uns einen Auftrag einen Newsletter zu erstellen. Wir erstellten Ihn genau nach seinen Angaben. Der Kunde war zuerst zufrieden.

Nach einigen Tagen schrieb er, dass ihm der Newsletter überhaupt nicht gefalle und dies und das noch dazu möchte. Die Rechnung hatte er aber bis dahin noch nicht bezahlt.

Der Kunde wurde immer unfreundlicher bis wir uns sagten, dass wir die Geschäftsbeziehung hier beenden.

Natürlich möchte er nun nicht zahlen. Leider haben wir nichts wirklich schriftliches, da sich der ganze Auftrag mit Email hinundherschreiben mal ergeben hat.

Der Kunde nutzt nun aber grafische Elemente von uns in seinen selbst kreirten Newslettern. zB. sein Logo. Haben wir zwar nicht erstellt, habens aber von seinen Tragtaschen in eine Grafik umgesetzt. Auch sonst noch kleine Elemente hat er "gestohlen"

Wie siehts nun mit der Rechtslage aus (in der Schweiz)? Kann ich Ihn auf den ausstehenden Betrag betreiben?

So, fertig!

Gruss
X

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netmq
Beiträge gesamt: 4

25. Jan 2005, 17:34
Beitrag # 2 von 6
Beitrag ID: #139343
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hallo christian

ich habe eben deinen post gelesen und kann dir auch nicht wirklich helfen. bin selber in der genau gleichen situation die treiben mich in den wahnsinn. habe zwar genau definierte abläufe was wie wo, habe ca. 2 wochen zusatzarbeit geleistet. sie behaupten aber, dass die lösung nicht fertig sei, da nicht fertig kein geld. so einfach. da ich aber auf dieses geld angewiesen bin, habe ich immer gekuscht und das was sie noch anders haben wollten angepasst. sonst gibt es nie ein ende (so vielleicht auch nicht).

hat dein kunde dir mal nach ersten eindrücken dass er zufrieden ist und soweit eigetnlich gut ein mail geschickt wo drin steht man hätte es geschafft. oder es sei gut so? dann sehe ich gute chancen, dass der auftrag als abgeschlossen angesehen werden kann und so auch die möglichkeit einer erfolgreichen betriebung möglich ist. betrieben kannst du ja immer, die frage ist mit welchem erfolg.

würde mich auf eine antwort freuen und übersende einen gruss
marc





als Antwort auf: [#137762]

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netmq
Beiträge gesamt: 4

25. Jan 2005, 17:40
Beitrag # 3 von 6
Beitrag ID: #139345
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nachtrag: lerne für die zukunft für individuelle lösungen: detailierte offerte mit allen features die vom auftraggeber unterschrieben werden muss. sonst wollen die einen hier noch was und da noch was und man wird nie fertig.

gruss marc


als Antwort auf: [#137762]

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jrandi
Beiträge gesamt: 794

26. Jan 2005, 00:54
Beitrag # 4 von 6
Beitrag ID: #139438
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ja, es ist übel mit solchen kunden. . .

neben einem detaillierten kostenvoranschlag der vom kunden abgesegnet werden muss, verlange ich jeweils auch ein Akonto innert 30 tagen nach OK der Offerte/Konzept/Architektur der Site, wenn es grössere projekte sind. natürlich arbeite ich innert 30 tagen auch bereits am projekt, wie der kunde nachvollziehen kann. (Layoutvorschläge und so)

meist ist es ja so, dass der kunde eine umfangreiche seite will, möglichst schnell und dann kommen seine texte und bilder eben doch nicht so schnell. . . es vergehen also monate (rekord für eine site 2 Jahre ! kein witz und auch nicht meine schuld, da ich die texte ja nicht erfinden kann. . .)

die Akonto-Zahlung motiviert den Kunden vorwärts zu machen, er hat ja bereits geld ausgegeben, ohne dass man die site der zielgruppe zugänglich machen kann, da baustelle. Und ihr habt wenigsten ein teil der stunden bezahlt bekommen, wenn's mal - wie in eurem fall - bachabgeht.

gruss
jurg


als Antwort auf: [#137762]

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typomaniac
Beiträge gesamt: 250

26. Jan 2005, 07:34
Beitrag # 5 von 6
Beitrag ID: #139443
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christian,

- juristisch ist eine mündliche Vereinbarung ein rechtsgültiger Vertrag

- habt Ihr kein GzA eingeholt und signieren lassen? Das wäre von Eurer Seite her natürlich ein fataler (Sorry, nicht verletzend gemeint!) Anfängerfehler.

- Für die bisher geleistete Arbeit könnt Ihr selbstverständlich Rechnung stellen, Mahnen und allenfalls die Betreibung einleiten. Letzteres genügt meist, die Bezahlung zu erwirken, weil seriöse Firmen darauf bedacht sind, nicht im Betreibungsregister aufgeführt zu werden.

typomaniac



als Antwort auf: [#137762]

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_christian
Beiträge gesamt: 24

26. Jan 2005, 08:56
Beitrag # 6 von 6
Beitrag ID: #139455
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Besten Dank an Euch. Werd mich mal schön weiter nerven... und wahrscheinlich den kunden betreiben...


als Antwort auf: [#137762]
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