[GastForen Diverses Was sonst nirgends rein passt... Bildquellenangabe

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Thobie
Beiträge gesamt: 4040

12. Dez 2011, 19:08
Beitrag # 1 von 4
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Liebe Kollegen,

ich bin ein wenig verwirrt und finde selbst keine zufrieden stellende Antwort.

Projekt: Buch über Zeitschriftengestaltung.

Das Buch enthält viele Abbildungen von Zeitschriften, deren Urheberrechte aber weitestgehend bei mir liegen. Einige Abbildungen von Zeitschriften eines Kollegen sind im Impressum auch mit seinem Namen genannt. Und bei Zeitschriften von namhaften Unternehmen, die ich gestaltet habe, habe ich mir dort von der Presseabteilung das persönliche OK abgeholt.

Jetzt habe ich eine Abbildung einer Zeitschriftentitelseite, die a) nur ein Arbeitstitel ist, b) nur als Beispiel dient und ich mich im Text darauf auch beziehe und c) in dieser Weise nie offiziell auf dem Zeitschriftenmarkt erschienen ist.

Es ist nur ein Entwurf, um eine Gestaltungsmöglichkeit zu demonstrieren.

Auf der Titelseite des Beispiels verwende ich jedoch ein Foto einer kostenfreien Bilddatenbank, die mir für dieses Foto angibt, wie die Bildquelle zu nennen ist.

Meine Frage, muss das dennoch ins Impressum zum Urheberrecht der Abbildungen? Dann müsste ich dies ja für alle Zeitschriftenabbildungen tun –> enthalten Fotos von anderen Fotografen –> muss ich im Impressum nennen, obwohl es nur um Beispiel-Abbildungen geht, die den erläuternden Text untermalen. Die Fotos sind ja auch nur in den Zeitschriftenabbildungen integriert, über die ich aber das Urheberrecht habe, weil ich sie gestaltet habe. Einfach gesagt sind es "Abbildungen in Abbildungen in einem zu publizierenden Buch".

Liebe Grüße



Thobie
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Freunek
Beiträge gesamt: 1464

14. Dez 2011, 13:07
Beitrag # 2 von 4
Beitrag ID: #486319
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Antwort auf [ Thobie ] Auf der Titelseite des Beispiels verwende ich jedoch ein Foto einer kostenfreien Bilddatenbank, die mir für dieses Foto angibt, wie die Bildquelle zu nennen ist.
Meine Frage, muss das dennoch ins Impressum zum Urheberrecht der Abbildungen? Dann müsste ich dies ja für alle Zeitschriftenabbildungen tun...


Moin Thobie,
anstatt alles aufzudröseln oder "in Frage zu stellen", nimm' doch diesen einen Sonderfall und nenne dafür die Bildquelle im Impressum - und gut ist es.

mfg
Günther


als Antwort auf: [#486156]

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Thobie
Beiträge gesamt: 4040

14. Dez 2011, 18:58
Beitrag # 3 von 4
Beitrag ID: #486354
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Antwort auf [ Freunek ]
Antwort auf [ Thobie ] Auf der Titelseite des Beispiels verwende ich jedoch ein Foto einer kostenfreien Bilddatenbank, die mir für dieses Foto angibt, wie die Bildquelle zu nennen ist.
Meine Frage, muss das dennoch ins Impressum zum Urheberrecht der Abbildungen? Dann müsste ich dies ja für alle Zeitschriftenabbildungen tun …

Moin Thobie,
anstatt alles aufzudröseln oder "in Frage zu stellen", nimm' doch diesen einen Sonderfall und nenne dafür die Bildquelle im Impressum - und gut ist es.

Moin Günter,

das ist ja das Problem. Ich habe sehr viele Zeitschriftenabbildungen in dem Buch (Titelseiten, Inhaltsseiten). Die meisten habe ich gestaltet. Die wenigen eines anderen Grafikers habe ich im Impressum so genannt. Und bei großen Firmen wie DaimlerChrysler (damals noch) habe ich vorsichtshalber bei der Öffentlichkeitsabteilung angefragt und mir das schriftliche Okay geholt.

Es sind aber auch einige Abbildungen von Zeitschriften enthalten, die nur Entwürfe und nie erschienen sind. Wenn ich nun bei diesem einen Foto auf der genannten Titelseite anfange, es im Impressum zu nennen, muss ich dies für jedes verwendete Foto in anderen Entwürfen und eventuell auch anderen Abbildungen tun. Als Beispiel müsste ich bei Abbildung einer Mitgliederzeitschrift der SPD in Hamburg dort schriftlich anfragen, ob ich deren Logo, das in der Titelseite integriert ist, abbilden darf. Da dieses Buchprojekt schon einige Jahre so nebenher läuft, sind dort auch Abbildungen drin, die zum Teil 10 Jahre alt sind. Das würde also äußerst schwierig sein, das zu recherchieren.

Ich gehe jetzt eher mal davon aus, dass ich als Grafik-Designer die Urheberrechte an der Gestaltung der Zeitschriften habe. Und es geht ja nicht um a) die Veröffentlichung einer Zeitschrift mit Fotos von anderen Fotografen, sondern um b) die Abbildung einer Zeitschriftenseite, die schon mal oder auch noch nie publiziert wurde und die Fotos enthält, in einem Buch.

Ich habe ins Impressum den folgenden Hinweis aufgenommen:
"Die Rechte an den abgebildeten Zeitschriften wurden alle überprüft. Solle ich dennoch etwas übersehen haben, bitte ich darum, sich bei mir zu melden. Sie erreichen den Autor unter: Mail-Adresse."

Ich weiß nicht, ob das rechtlich tragfähig ist, aber ich will auch nicht das Geld für eine Rechtsberatung aufwenden, die mich dann mehr kostet als der Druck des Buchs.

Liebe Grüße


Thobie


als Antwort auf: [#486319]

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Freunek
Beiträge gesamt: 1464

20. Dez 2011, 15:34
Beitrag # 4 von 4
Beitrag ID: #486649
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Antwort auf [ Thobie ] Ich weiß nicht, ob das rechtlich tragfähig ist, aber ich will auch nicht das Geld für eine Rechtsberatung aufwenden, die mich dann mehr kostet als der Druck des Buchs.


Moin Thobie,
aha, also nicht "ein" Sonderfall, sondern viele Sonderfälle, die wie das beschriebene Beispiel sind. Da muss ich passen. Ich befürchte, dass diese Frage tatsächlich etwas ist, für jemand mit dem entsprechenden juristischen Wissen.

mfg
Günther


als Antwort auf: [#486354]
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