Moin Günter,
das ist ja das Problem. Ich habe sehr viele Zeitschriftenabbildungen in dem Buch (Titelseiten, Inhaltsseiten). Die meisten habe ich gestaltet. Die wenigen eines anderen Grafikers habe ich im Impressum so genannt. Und bei großen Firmen wie DaimlerChrysler (damals noch) habe ich vorsichtshalber bei der Öffentlichkeitsabteilung angefragt und mir das schriftliche Okay geholt.
Es sind aber auch einige Abbildungen von Zeitschriften enthalten, die nur Entwürfe und nie erschienen sind. Wenn ich nun bei diesem einen Foto auf der genannten Titelseite anfange, es im Impressum zu nennen, muss ich dies für jedes verwendete Foto in anderen Entwürfen und eventuell auch anderen Abbildungen tun. Als Beispiel müsste ich bei Abbildung einer Mitgliederzeitschrift der SPD in Hamburg dort schriftlich anfragen, ob ich deren Logo, das in der Titelseite integriert ist, abbilden darf. Da dieses Buchprojekt schon einige Jahre so nebenher läuft, sind dort auch Abbildungen drin, die zum Teil 10 Jahre alt sind. Das würde also äußerst schwierig sein, das zu recherchieren.
Ich gehe jetzt eher mal davon aus, dass ich als Grafik-Designer die Urheberrechte an der Gestaltung der Zeitschriften habe. Und es geht ja nicht um a) die Veröffentlichung einer Zeitschrift mit Fotos von anderen Fotografen, sondern um b) die Abbildung einer Zeitschriftenseite, die schon mal oder auch noch nie publiziert wurde und die Fotos enthält, in einem Buch.
Ich habe ins Impressum den folgenden Hinweis aufgenommen:
"Die Rechte an den abgebildeten Zeitschriften wurden alle überprüft. Solle ich dennoch etwas übersehen haben, bitte ich darum, sich bei mir zu melden. Sie erreichen den Autor unter: Mail-Adresse."
Ich weiß nicht, ob das rechtlich tragfähig ist, aber ich will auch nicht das Geld für eine Rechtsberatung aufwenden, die mich dann mehr kostet als der Druck des Buchs.
Liebe Grüße
Thobie
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