Hallo Wolfgang,
nein, eigentlich sollten die Eltern dafür haftbar gemacht werden :-)
Im Ernst: Karl-Heinz ist ein Doppelvorname, ebenso wie Leuthäuser-Schnarrenberger ein Doppelnachname ist. Wenn die Eltern von Karl-Heinz ihm aber den Namen Karl und als zweiten Vornamen Heinz gegeben haben, dann schreibt er sich Karl Heinz, muss den zweiten Namen aber nicht unbedingt in Formularen angeben. Es gibt so gar Menschen, die haben drei Vornamen: "Peter Franziskus Xaverius..."
Im Ürbigen scheinen nur wir solche Probleme in der Rechtschreibung zu haben. Wenn es im Englischen oder Spanischen mehrere Vornamen oder Nachnamen gibt, werden die einfach hintereinander geschrieben, ohne Bindestrich.
herzliche Grüße,
Christoph Grüder
als Antwort auf: [#54030]