Hallo Dirk,
danke für Dein Interesse. Vielleicht sind die Begrifflichkeiten nicht ganz klar. Also von vorne: Es gibt einen Auftraggeber, für den ich schon länger arbeite (kein schriftlicher Vertrag), dann eine Druckerei mit günstigem Angebot (vom Auftraggeber ausgehandelt). Es geht dabei um einen Nachdruck, der schoneinmal problemlos über die Bühne ging. Die Druckerei bekommt von mir die Daten (die elektronischen [offene Dateien, EPSen und PDFs] sowie Referenzausdrucke), darauf hin macht die Druckerei einen Plot. Der Auftraggeber ist in der Eile nicht erreichbar, also übernehme ich (äußerst ungern) die Korrekturen (keine von mir verursachten Fehler) und zeichne ab, um den Druck freizugeben.
Einige Tage später bekomme ich die Belegexemplare und stelle fest, daß es Text-Rahmen gibt, wo keine vorgesehen waren und daß Teile von Vektoren-Zeichnungen über farbigen Flächen fehlen.
Nach längerem Drängen gibt man mir die Erklärung, daß der Fehler der Druckerei unterlaufen sei. Eine Aushilfe hätte da wohl etwas falsch verstanden. Ausrede oder nicht, ich bin raus aus der Geschichte und mein Auftraggeber verhandelt jetzt alles weitere.
Der Punkt war eben nur, daß vorher schon Fehler auf dem Plot sichtbar waren, die, hätte man sie mit dem Refernzausdruck verglichen, in der Druckerei als Fehler hätten auffallen müssen. Und im Normalfall wird Rücksprache gehalten, bevor ein Plot angefertigt wird.
Darauf bezog sich die ursprüngliche Frage: man bekommt einen Plot der offensichtlich Artefakte enthält. Nun korrigiert man das, übersieht jedoch das eine oder andere und ist dann für Fehler verantwortlich welche die Druckerei verursacht hat? Das kanns nicht sein, selbst dann nicht, wenn ich vertraglich die Drucküberwachung übernommen habe. Oder?
joe