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Brauche Hilfe bezüglich Vertrag und dessen Abzüge

Beulenäffchen
Beiträge gesamt: 1

22. Mai 2008, 17:42
Beitrag # 1 von 2
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Halo zusammen,
ich komme aus Deutschland und arbeite als Erzieherin in einer Familie (wie Aupair) hier in der Schweit. Habe allerdings gekündigt, weil ich nur ausgenutzt werde und so. Ihr kennt das bestimmt.
Nun haben sie mir meine Lohnabrechnungen gemacht und ich stelle fest, dass jeder Urlaubstag vom Gehalt abgezogen wird.
Im Vertrag steht drin:
"... ein monatliches Gehalt von .... CHF inkl. 8,33 % Ferien- und Feiertagsentschädigung."
Und: "Die Ferien- und Feiertagsentschädigung ist im Pauschalgeld von monatlich ... CHF enthalten." Heißt das, jeder Urlaubstag wird vom Gehalt abgezogen oder nicht?

Eine weitere Frage:
Ich habe auf Ende Juni gekündigt und nun meinte die Mutter, ich kann eher gehen, sie haben eine Neue die kann Anfang des Monats beginnen oder spätestens nach einer Woche. Habe ich Anrecht auf meine Lohn von Juni wenn ich gehe?

Ich hoffe, ihr könt mir helfen.
Vielen Dank
Sonja
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Brauche Hilfe bezüglich Vertrag und dessen Abzüge

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

22. Mai 2008, 23:38
Beitrag # 2 von 2
Beitrag ID: #351344
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Hi!

Wenn Ferien/Feiertage pauschal mit 8,33% im Lohn integriert sind wird der
Urlaub natürlich völlig zurecht abgezogen. Die Entschädigung ist der Teil
vom Lohn, der dafür bezahlt wird, dass du KEINE Ferien beanspruchen darfst.
Sehr häufig kommt das bei temporären Einsätzen zur Anwendung.

Bezüglich der Kündigungsfrist kommt es ganz darauf an was im Vertrag steht.
Zitat Befristetes Arbeitsverhältnis
Wenn der Arbeitsvertrag für eine befristete Zeitspanne ausgestellt wurde, endet dieser beim festgesetzten Fälligkeitsdatum. In diesem Fall ist für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nicht notwendig, eine Kündigung auszusprechen. Eine Kündigung vor dem Ende der festgesetzten Vertragsdauer ist im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht möglich, es sei denn, dass wichtige Gründe oder ein stilles Einvernehmen vorliegen

Wenn du dagegen bist musst du weiterarbeiten bis Ende Juni, hast aber dann
auch das Recht auf den Lohn ;)

Gruss Stefan


als Antwort auf: [#351310]