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Copyright, rechtlich gesehen

blackwitchmaster
Beiträge gesamt: 1

8. Okt 2004, 14:58
Beitrag # 1 von 4
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Moin!

Ich habe mal eine Frage zum Copyright von Websites. Mein Fall sieht folgendermaßen aus:

Ich bim Geringfügig-Beschäftigter in einer Internetagentur. Diese hat einen Auftrag von einer weiteren Agentur bekommen. Diesen Auftrag habe ich alleine bearbeitet und umgesetzt. Weiterhin habe ich relativ versteckt auf der Seite mein Copyright reingesetzt. Dieses soll nun herausgenommen werden und durch das der Firma ersetzt werden, welche Ursprünglich den Auftrag vom Kunden bekommen hat.

Ich hoffe man versteht mich soweit. =)

Welches Recht habe ich nun darauf, mein Copyright auf der Seite zu lassen?
Meiner Meinung nach ist die ganze Seite mein geistiges Eigentum, da ich sie alleine gestaltet und umgesetzt habe, womit ich auf jeden Fall das Recht haben müsste, meinen Namen darunter zu setzen.
Sehe ich das so richtig, oder habe jegliches Recht "verkauft"?

Im Vertrag gibt es keine Regelung dazu.

Ich hoffe man versteht meine Problematik!

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Gruß!
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Copyright, rechtlich gesehen

Annubis
Beiträge gesamt: 419

8. Okt 2004, 16:26
Beitrag # 2 von 4
Beitrag ID: #114322
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ich denke du bist angestellter der firma die diesen auftrag erhalten hat. das du diesen auftrag ausgeführt hast - is detail. darum denke ich die rechte gehören der firma...

aber irren kann ich mich auch ;p

MfG Annubis
http://www.maechler-webdesign.com
www.star-nations {best MMOG everywhere}


als Antwort auf: [#114311]

Copyright, rechtlich gesehen

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

8. Okt 2004, 16:30
Beitrag # 3 von 4
Beitrag ID: #114324
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Hallo blackwitchmaster,

ein Copyright gibt es nicht in Deutschland.

Es gilt das Urheberrecht.
Du bist also der Urheber der Webseite.
Als Urheber hast Du auch das Recht darauf, daß Dein Name genannt wird.
Falls Dein Arbeitgeber Deine Rechte als Urheber einschränken möchte,
dann hätte er das im Arbeitsvertrag festlegen müssen.

Gruß Sabine

PS

§ 13 Urheberrechtsgesetz

Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.
Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und
welche Bezeichnung zu verwenden ist.


als Antwort auf: [#114311]
(Dieser Beitrag wurde von SabineP am 8. Okt 2004, 16:58 geändert)

Copyright, rechtlich gesehen

Mamanuca
Beiträge gesamt: 36

11. Okt 2004, 00:49
Beitrag # 4 von 4
Beitrag ID: #114616
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Hallo Blackwitchmaster,

leider kann ich Sabine nur vollkommen Recht geben, denn ein Arbeitgeber der Dich als Designer in welcher Form auch immer einstellt, wird sicherlich im Arbeitsvertrag auf die Überschreibung deiner kreativen Rechte eine Klausel verfasst haben.

Wenn Du drauf bestehst, würd ich versuchen einfach mit deinem Chef zu sprechen ob es nach seinem Firmennamen nicht möglich ist ein Zusatz hinzuzufügen. Wie bei Ikea halt: Bett Tromsö desigend by Lars Knäckebrot :-)))

Best Regards

Fish


als Antwort auf: [#114311]
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