Hallo Druckerpatrone,
ich will nochmal auf die Antwort von Sabine eingehen.
Viele GrafikDesigner kennen nämlich ihre Rechte nicht. Du verkaufst als erstes dem Kunden den
Entwurf eines Logos. Wenn er es dann benutzen möchte, berechnest Du ihm die
Reinzeichnung (klar) und die
Nutzungsrechte.
Die können verschiedenen hoch sein, je nach
Nutzungsart, -gebiet, -dauer, -umfang.
Nähere Einzelheiten und ausführliche Beispiele findest Du in der Broschüre:
Vergütungstarifvertrag Design
SDSt / AGD
http://www.agd.de Anmerkung:
Der Kunde kann natürlich
nicht das Logo verändern, denn er kauft von Dir ja nur die
Nutzungsrechte.
Diese verschiedenen Nutzungsrechte muß Du aber schon in Deinem Angebot aufführen, damit sie rechtlich Bestand haben.
Gruß
Quarz