Hallo Horst,
eine Antwort zu geben ist recht schwer, weil du schon die genauen Umstände Erläutern solltest.
Wenn das wirklich Abfall von einem anderen ist, warum fragst du den Besitzer nicht einfach ob du diesen haben darfst. Du brauchst auch keine Erlaubnis die Sachen zu verkaufen, aber du brauchst die Zustimmung, dass diese Sachen ohne Gegenleistung von dir behalten werden können.
Vor allem würde ich mich für den eigenen Schutz absichern. Was glaubst du, wie schnell einer dann auch noch was vom Kuchen haben möchte, wenn er sieht dass du Geld aus seinem "Schrott" schlägst. Wenn er dir die Sachen aber überlässt, so kann er nichts mehr beanspruchen.
Also ich ginge nicht soweit, das Diebstahl zu nennen, vorausgesetzt; die Sachen waren als "Müll" erkennbar und vor allem dass sie auf öffentlichem Raum lagen/liegen. Ist dies nicht der Fall, gehören die Sachen tatsächlich dem Besitzer der Liegenschaft, oder dem dem die "Lagerung" erlaubt wurde.
Du musst einfach aufpassen, wenn erkennbar ist/war, dass die Sachen verloren gegangen sind, das ist wirklich strafbar.
So wie ich das sehe, wäre dies aber ein zivilrechtliches Problem und ist schwer strafrechtlich zu verfolgen. Denn auch so eine "Straftat" müsste von den Untersuchungsbehörden dir nachgewiesen werden und dass du dies in böser Absicht machst. Vorsatz fällt jedenfalls schon weg, weil man nicht vorsätzlich etwas finden kann - vorausgesetzt deine Geschichte stimmt.
Hättest du aber in irgend einer beim verlieren nachgeholfen, oder auch nur das Wissen dass es verloren gehen würde etc., dann könnte es sehr wohl Unterschlagung ev. sogar Betrug (je nach Umständen) sein.
Ich kann dir auch gerne genauere Auskunft geben, schick mir doch eine PM oder so...
Gruss
minou
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