Für die Verwendung in Formularfeldern (z.B. Schaltflächen) muss die Schrift uneingeschränkt einbettbar sein. Dies ist so, da im Voraus nicht festgelegt werden kann, welche Zeichen verwendet werden, und daher ist eine Einbettung als Untergruppe nicht möglich.
Praktisch der einzige legale Workaround wäre, den Anbieter der Schrift in die Pflicht zu nehmen, und eine Variante anzubieten, welche ein vollständiges Einbetten erlaubt. Hierzu muss einerseits die Lizenzvereinbarung entsprechend angepasst werden, andererseits die Einbettflags korrigiert.
Eine andere Möglichkeit ist das Auswechseln der Schrift durch eine von einem Hersteller, welcher keine derartigen Mätzchen veranstaltet, und ein uneingeschränktes Einbetten technisch wie rechtlich zulässt (Adobe ist beispielsweise ein derartiger Anbieter).
Max Wyss.
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