Hallo zäme
Kann ich Inhalte einer fremden Website ohne deren Erlaubnis auf einer privaten, nicht öffentlich bekannten Seite per iframe einbinden? Diese Webseite wird von einem sehr beschränkten Nutzerkreis verwendet (vielleicht 5 Personen) und dient nur als Zusammenstellung -fassung einzelner Informationsseiten. Die Seite wird von nirgends verlinkt und ist auch über Google nicht auffindbar. Trotzdem steht bei jedem iframe eine Quellenangabe, man schmückt sich ja nicht mit fremden Federn.
Würd mich mal interessieren wie das die schweizer Rechtsprechung sieht.
In Österreich hab ich den
OGH, Beschluss vom 17.12.2002, 4 Ob 248/02b gefunden. Gibts da was ähnliches bei uns?
Danke und Gruss
Martin