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Einzelfirma nicht mit Familienname

_christian
Beiträge gesamt: 24

31. Mär 2004, 19:01
Beitrag # 1 von 11
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Hallo zusammen

Ich habe vor mich selbstständig zu machen. Ich hab mich auf kmuadmin.ch bereits gut informiert.

Nun zu meiner Frage: Bei einem Einzelunternehmen muss ja der Familienname enthalten sein. Nun, nichts gegen meinen Namen, aber irgendwie passt das nicht wirklich in diese Branche. Sollte ja schon ein wenig "modern" klingen.

Gibt es irgendeine andere Möglichkeit zur Selbstständigkeit (MWST-Nummer etc.) ausser die GmbH od. AG mit einem frei wählbaren Firmenname? Oder arbeitet Ihr nur als Freelancer? Wenn ja, was macht ihr wenn einer die MWST-Nummer verlangt.... etc.

Besten Dank und Grüsse
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Einzelfirma nicht mit Familienname

sibylle
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31. Mär 2004, 20:44
Beitrag # 2 von 11
Beitrag ID: #77824
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Hallo Christian

Du musst nicht zwingend eine Firma gründen. (Einzelfirma, GmbH, oder AG) Ein Eintrag ins Handelsregister ist vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig wenn du ein kleines Umsatzvolumen hast. Eine Mwst.-Nr. brauchst du erst ab einem Umsatz von 75000 CHF (in der Schweiz), vorher bist du nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

Ich habe eine Zeile in meiner Briefschaft die enthält, dass ich nicht Mehrwertsteuerpflichtig bin. AHV und was dazugehört solltest du aber schon einzahlen und die Steuern darfst du nicht vergessen.

typogräfin
sibylle


als Antwort auf: [#77818]

Einzelfirma nicht mit Familienname

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

31. Mär 2004, 21:40
Beitrag # 3 von 11
Beitrag ID: #77844
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Hallo Sibylle

Besten Dank für Deine Antwort.

Ist es aber erlaubt, als "Firma" aufzutreten. Sprich z.B. Logo, Website, Werbung in Zeitung, Briefpapier etc. solange der Umsatz unter 75'000 liegt?

Bei einem Handelsregistereintrag müsste ich dann aber den Familiennamen verwenden, oder? Oder gibts da gewisse "Ausnahmen"? glaube zwar kaum....


Danke und Grüsse


als Antwort auf: [#77818]

Einzelfirma nicht mit Familienname

sibylle
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31. Mär 2004, 22:29
Beitrag # 4 von 11
Beitrag ID: #77860
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Hallo

Da hat niemand was dagegen, solange alles legal bleibt.
(Wie angesprochen: Steuern, Sozialversicherungen...)

Wenn du eine Firma gründest und diese im Handeslregister einträgst, MUSST du je nach Art der Firma deinen Familiennamen brauchen.
(in der Schweiz ist es einfach so.)

AHV-Zweigstelle, Mehrwertsteueramt usw. geben ausserdem gerne
telefonische Auskünfte.

typogräfin
sibylle


als Antwort auf: [#77818]

Einzelfirma nicht mit Familienname

_christian
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7. Apr 2004, 11:38
Beitrag # 5 von 11
Beitrag ID: #78812
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Hallo Sibylle

Besten Dank nochmals für Deine Anwort.

Wenn ich selbst aber keine MWST abgebe, darf ich auf meinen Rechnungen die 7.6% MWST verlangen?

Besten Dank und Grüsse


als Antwort auf: [#77818]

Einzelfirma nicht mit Familienname

sibylle
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7. Apr 2004, 12:33
Beitrag # 6 von 11
Beitrag ID: #78830
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Hallo Christian

Das darfst du nicht. Die Mwst. müsstest du sowieso dem Staat abliefern. Es geht also nicht, dass du nicht Mwst.-pflichtig bist und das Geld (7,6%) selber einsackst.

typogräfin
sibylle


als Antwort auf: [#77818]

Einzelfirma nicht mit Familienname

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

7. Apr 2004, 13:47
Beitrag # 7 von 11
Beitrag ID: #78857
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gut, das wärs gewesen... besten dank.


als Antwort auf: [#77818]

Einzelfirma nicht mit Familienname

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

30. Apr 2004, 20:20
Beitrag # 8 von 11
Beitrag ID: #83004
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also ich und eine kollegin eröffnen selbs einen "pool". eigentlich sollte man sich ins handelsregister eintragen, das wirkt sicher vertrauenvoller für den kunden. unsere rechtliche beratung, die recht studiert, meint zum thema familienname, dass man diesen in der schweiz auf keinen fall weglassen darf. würde mir mal ein or zulegen und mich etwas informieren. man kann schnell in grosse gefahr laufen, bussen oder anderes zu bekommen, obwohl das gar nicht die absicht war. im or ist vermerkt (habe gerade keines neben mir, am besten schaust du unter http://www.handelsregister.ch, dass es zu einer sehr saftigen busse kommt, wenn der familienname irgendwann ausgelassen werden sollte. also überall wo du mit dem logo auftrittst, muss der familienname dabei sein, er muss ja nicht der grösste teil des logos sein. ich hoffe, dir damit etwas geholfen zu haben. der zweck dieser sache ist anscheinend, "scheinfirmen" zu vermeiden. was das auch heissen mag. du darfs auch kein konto etc. auf den firmennamen eröffnen wenn du im handelsregister eingetragen bist, sondern auf deinen eigenen namen. ist also so gut wie unumgänglich. grüsse.


als Antwort auf: [#77818]

Einzelfirma nicht mit Familienname

Anonym
Beiträge gesamt: 22827

13. Dez 2004, 20:31
Beitrag # 9 von 11
Beitrag ID: #130380
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Wo finde ich denn die Gesetzesstelle, die den Passus beinhaltet, dass die MWST erst ab SFr. 75.000 zu entrichten ist?


als Antwort auf: [#77818]

Einzelfirma nicht mit Familienname

eruedin
Beiträge gesamt: 28

20. Dez 2004, 16:41
Beitrag # 10 von 11
Beitrag ID: #131671
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MWSt ist nicht ab 75.00, sondern erst ab 75 000.00 zu entrichten. Steht u.a. bei admin.ch


als Antwort auf: [#77818]

Einzelfirma nicht mit Familienname

eruedin
Beiträge gesamt: 28

20. Dez 2004, 16:45
Beitrag # 11 von 11
Beitrag ID: #131674
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Betreffend modernem Firmennamen:

Das Beispiel ist schon etwas angegraut, steht aber in meiner Bibliothek im Bücherregal und hat auch heute noch Gültigkeit: Arche-Verlag. Heute eine AG, aber urspünglich eine Einzelfirma von Peter Schifferli. Auf dem Buch stand "Arche-Verlag", auf der ersten Seite und im Impressum dann aber für die Juristen: "Peter Schifferli Verlag *Die Arche*"

Ich denke auf dem Briefpapier und den Rechnungen musste das auch so stehen.

Etienne


als Antwort auf: [#77818]
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