also ich und eine kollegin eröffnen selbs einen "pool". eigentlich sollte man sich ins handelsregister eintragen, das wirkt sicher vertrauenvoller für den kunden. unsere rechtliche beratung, die recht studiert, meint zum thema familienname, dass man diesen in der schweiz auf keinen fall weglassen darf. würde mir mal ein or zulegen und mich etwas informieren. man kann schnell in grosse gefahr laufen, bussen oder anderes zu bekommen, obwohl das gar nicht die absicht war. im or ist vermerkt (habe gerade keines neben mir, am besten schaust du unter
http://www.handelsregister.ch, dass es zu einer sehr saftigen busse kommt, wenn der familienname irgendwann ausgelassen werden sollte. also überall wo du mit dem logo auftrittst, muss der familienname dabei sein, er muss ja nicht der grösste teil des logos sein. ich hoffe, dir damit etwas geholfen zu haben. der zweck dieser sache ist anscheinend, "scheinfirmen" zu vermeiden. was das auch heissen mag. du darfs auch kein konto etc. auf den firmennamen eröffnen wenn du im handelsregister eingetragen bist, sondern auf deinen eigenen namen. ist also so gut wie unumgänglich. grüsse.