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Empfangsbestätigung für eMails

chicco
Beiträge gesamt: 239

28. Mär 2008, 14:15
Beitrag # 1 von 15
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tach zusammen,
gibt es unter Mac OS (Mail) eine Empfangsbestätigung oder muss ich auf ein anderes Mailprogramm ausweichen?

CU
chicco
X

Empfangsbestätigung für eMails

Dr. Gonzo
Beiträge gesamt: 2999

28. Mär 2008, 14:21
Beitrag # 2 von 15
Beitrag ID: #343544
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als Antwort auf: [#343543]

Empfangsbestätigung für eMails

WolfJack
Beiträge gesamt: 2852

2. Apr 2008, 11:04
Beitrag # 3 von 15
Beitrag ID: #344194
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Hi,
in Mail unter Leo gibt es das wohl nicht. Dafür aber bei Freemail/web.de
Ob man im Club sein muss, um die 3 Optionen nutzen zu können, weiss ich nicht,
da ich Mitglied bin.

3 Optionen, die Du nach Bedarf einrichten kannst:
"Vertraulich / Lesebestätigung / E-Mail Einschreiben".

Ein gerade getestetes Beispiel, wie das gut funktioniert!

In der Free-Mehl steht:
Um die Nachricht abzurufen und an Ihr Postfach weiterzuleiten, klicken Sie bitte vor Ablauf der Abholfrist auf den unten aufgeführten Link und geben den Sicherheitscode ein:
Sicherheitscode: ABCD007
https://einschreiben.web.de/pickup/227a0d00f7049eedd334a...

Wer es unbedingt für seine Geschäfte braucht, sollte Clubmitglied werden..
Das ist jetzt keine Werbung, nur die Empfehlung eines zufriedenen Users!

Smile


als Antwort auf: [#343543]
(Dieser Beitrag wurde von WolfJack am 2. Apr 2008, 11:09 geändert)

Empfangsbestätigung für eMails

Shorty
Beiträge gesamt: 2008

2. Apr 2008, 12:13
Beitrag # 4 von 15
Beitrag ID: #344224
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Antwort auf [ WolfJack ] "Vertraulich / Lesebestätigung / E-Mail Einschreiben".

Wobei das alles lediglich Lockmittel für die Bezahlvariante sind, nicht viel mehr. Bei mir (und vielen anderen) würden die Dienste allesamt völlig verloren gehen.

Vertraulich (alles anhand der Beschreibungen von web.de selbst) setzt voraus, dass der Empfänger entweder die Mail *über web.de* abruft oder ein Client benutzt der so ein "vertraulich"-Flag überhaupt erkennt. Dazu gehört Mail schon mal nicht, sondern nur z.B. Outlook. Man könnte es aber auch einfach in die Betreffzeile schreiben... für lau.

Bei der Lesebestätigung scheint es genauso zu sein. Man muss die Mail offensichtlich auch via Browser bzw. web.de bekommen um das Fenster mit "Wollen Sie eine Bestätigung verschicken?" zu bekommen, da ich nicht wüsste wie das sonst über den Client gehen sollte. Allerdings versteh ich auch nicht, wenn der Leser es extra *aktiv* bestätigen muss, warum man nicht einfach "bitte bestätigen" ans Ende seiner Mail schreiben kann? Kommt auf's gleiche raus... für lau.

Das „Einschreiben" würde bei mir ausgefiltert werden, da alles von web.de bei mir als Spam gilt. Ich weiß auch nicht ob ich es anklicken würde *wenn* ich's denn bekäme. Aber am Ende hat ein solches Einschreiben natürlich auch rechtlich sicherlich auch nicht annähernd die gleiche Bedeutung (wozu sonst als „Einschreiben" schicken?), also warum nicht einfach ausdrucken und per Post schicken?... nicht für lau.

Ich denke wirklich interessante und vor allem *universelle* Lösungen sollten (hoffentlich) die nächsten Jahre kommen. Ich finde es sogar komisch, dass es sie auch noch gar nicht gibt! Ich habe z.B. seit ca. 5 Jahren schon gar kein FAX mehr, da ich inzwischen sogar mit *Behörden* alles per Email machen kann. Alle anderen Lösungen vermitteln ein falsches Gefühl von Sicherheit.

cheers,
S


als Antwort auf: [#344194]

Re: Empfangsbestätigung für eMails

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

2. Apr 2008, 16:07
Beitrag # 5 von 15
Beitrag ID: #344307
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Hallo,

wobei dies alles nicht rechtlich bindend ist. Ein Gericht würde im
Rechtsstreit eine solche Bestätigung nicht anerkennen. Sogar ein
gesendetes Fax ist nicht rechtlich verbindlich. Erst wenn der
Empfänger ein Bestätigungsfax zurückschickt, gilt es. Also, doch der
gute alte Postweg mit Einschreiben eigenhändig usw.

> 3 Optionen, die Du nach Bedarf einrichten kannst:
> "Vertraulich / Lesebestätigung / E-Mail Einschreiben".

Wir hatten das Thema schon mal:
http://www.hilfdirselbst.ch/foren/Re%3A_E-Mails%3A_kommen_sie_sicher_an_P336815.html#336815

Grüße


Thobie

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als Antwort auf: [#344194]

Empfangsbestätigung für eMails

Andi Regli
Beiträge gesamt: 47

18. Apr 2008, 18:40
Beitrag # 6 von 15
Beitrag ID: #346888
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du kannst im programm mail, auf mac os X Leopard, aber auch auf anderen Systemen die Lese/Empfangsbestätigung verlangen. geht ganz einfach. Du schreibst der person a eine Mail, damit sie quittieren kann gehst du auf "Einstellungen" im E-Mail Programm, dann auf Empfangsbestätigung" .... Das wars, schon. gruss andy


als Antwort auf: [#343543]

Empfangsbestätigung für eMails

WolfJack
Beiträge gesamt: 2852

18. Apr 2008, 19:11
Beitrag # 7 von 15
Beitrag ID: #346893
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Antwort auf [ Andi Regli ] du kannst im programm mail, auf mac os X Leopard, aber auch auf anderen Systemen die Lese/Empfangsbestätigung verlangen. geht ganz einfach. Du schreibst der person a eine Mail, damit sie quittieren kann gehst du auf "Einstellungen" im E-Mail Programm, dann auf Empfangsbestätigung" .... Das wars, schon. gruss andy


Du verApplest uns doch nicht, oda?
Gibt in meiner Mail Vers.3.2 (919/919.2) keine Empfangsbestätigung in den Voreinstellungen..

Crazy


als Antwort auf: [#346888]

Empfangsbestätigung für eMails

Andi Regli
Beiträge gesamt: 47

18. Apr 2008, 19:29
Beitrag # 8 von 15
Beitrag ID: #346895
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ansonsten kann dir bestimmt ein guter kumpel von mir weiterhelfen. schick freeday (freeday82) deine frage


als Antwort auf: [#346893]

Empfangsbestätigung für eMails

GoeGG-ArT
  
Beiträge gesamt: 2535

18. Apr 2008, 19:42
Beitrag # 9 von 15
Beitrag ID: #346898
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hi,

mal abgesehen davon das ich diese Funktion auch nicht habe
kann ich mir auch nicht Vorstellen das Apple beim SPAMen mitmacht
Mail schicken -> Empfang wird Auto. bestätigt in form von email->Mailsender vesendet
auch Empfangsbestätigung der Empfangsbestätigung, dies wird wiederum bestätigt...

und bei all dem Humbug ist noch nicht mal sichergestellt das es der Empfänger
auch gelesen hat (geschweige den Verstanden...)

Fazit:
Eine Mail-Bestätigung wird vom Empfänger verlangt, in dem man Ihn Bittet dieses Mail zu Bestätigen, alles andere ist Käse.


als Antwort auf: [#346895]

Empfangsbestätigung für eMails

WolfJack
Beiträge gesamt: 2852

18. Apr 2008, 19:42
Beitrag # 10 von 15
Beitrag ID: #346899
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Antwort auf [ Andi Regli ] ansonsten kann dir bestimmt ein guter kumpel von mir weiterhelfen. schick freeday (freeday82) deine frage


Wieso das denn?
Habe doch Dir gerade das Ergebnis meines Versuches mitgeteilt, die Empfangsbestätigung in meiner Mail Version unter Leo 10.5.2 nach Deiner Vorgabe zu aktivieren!

Warum sollte ich denn Freeday fragen, der das hier u.U. online verfolgt und wenn ihn das Thema interessiert, wird er sich schon melden.

Schon seltsam, Dein reply.. Gib es zu: Du hast Dich vertan und ruderst nun mit Deiner Weiterleitung zurück!
Smile


als Antwort auf: [#346895]

Empfangsbestätigung für eMails

Freeday
Beiträge gesamt: 5712

18. Apr 2008, 20:28
Beitrag # 11 von 15
Beitrag ID: #346904
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Antwort auf [ WolfJack ] ...und wenn ihn das Thema interessiert, wird er sich schon melden.

Och jetzt wollte ich mich melden aber das Thema interessiert mich nicht.
Schade eigentlich Tongue

Ne im Ernst längst nicht alle Mail Clients unterstützen Lese- oder Empfangs-
bestätigungen. Freemailer meist erst recht nicht.


als Antwort auf: [#346899]

Re: Empfangsbestätigun g für eMails

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

18. Apr 2008, 20:40
Beitrag # 12 von 15
Beitrag ID: #346907
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> Thema: Empfangsbestätigung für eMails

Schon wieder das leidige Thema? Schade, dass noch immer nicht
begriffen wird, dass eine Empfangsbestätigung von Mails – die es
meines Wissens in Mail von Mac OS X 10.5.2 nicht gibt – gar keine
Empfangsbestätigung ist, weil rechtlich nicht bindend und nichts
sagend. Sie ist keine Garantie dafür, dass der Empfänger die Mail
erhalten und gelesen hat.

Bitte mal im Forum die Suchen-Funktion benutzen, diesen Thread hatten
wir schon mehrmals.

Und wie ich auch schon schrieb: Ein Fax ist auch keine Garantie, dass
es angekommen ist. Es sei denn, der Empfänger nimmt das Fax, schreibt
darauf: "Ich bestätige hiermit den Empfang des Faxes!" – mit Ort,
Datum, Firmenstempel und Unterschrift – und faxt es an den Absender
zurück. Das gilt!

> Fazit: Eine Mail-Bestätigung wird vom Empfänger verlangt, in dem man
> Ihn bittet, dieses Mail zu bestätigen, alles andere ist Käse.

Genau, Göggi, das ist es. Völlig korrekt!

Grüße


Thobie


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als Antwort auf: [#346888]

Re: Empfangsbestätigun g für eMails

Shorty
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19. Apr 2008, 20:23
Beitrag # 13 von 15
Beitrag ID: #347007
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Antwort auf [ Thobie ] Und wie ich auch schon schrieb: Ein Fax ist auch keine Garantie, dass
es angekommen ist. Es sei denn, der Empfänger nimmt das Fax, schreibt
darauf: "Ich bestätige hiermit den Empfang des Faxes!" – mit Ort,
Datum, Firmenstempel und Unterschrift – und faxt es an den Absender
zurück. Das gilt!


Sorry Thobie, aber DAS ist Käse. Ein Fax zählt als dokumentenecht und ist rechtlich bindend. Erkundige dich lieber bevor du eine solche Behauptung aufstellst. Danke.

cheers,
S


als Antwort auf: [#346907]

Re: Empfangsbestätigun g für eMails

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

20. Apr 2008, 23:00
Beitrag # 14 von 15
Beitrag ID: #347072
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> Und wie ich auch schon schrieb: Ein Fax ist auch keine Garantie,
> dass es angekommen ist. Es sei denn, der Empfänger nimmt das Fax,
> schreibt darauf: "Ich bestätige hiermit den Empfang des Faxes!" –
> mit Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift – und faxt es an den
> Absender zurück. Das gilt!
> ----------------
> Sorry Thobie, aber DAS ist Käse. Ein Fax zählt als dokumentenecht
> und ist rechtlich bindend. Erkundige dich lieber bevor du eine
> solche Behauptung aufstellst. Danke.

Hallo, Shorty,

das ist KEIN Käse. Ich will mal Deine Meinung von einem dokumentechten
und verbindlichen Fax widerlegen:

„Zustellung durch Telefax: (…)
Die Rechtsprechung zum Nachweis einen Schreibens per Telefax ist
vielfältig. Nach dem bisherigen Stand der überwiegenden Rechtsprechung
ist der Zugang einer Telefaxmitteilung im Streitfall jedoch ebenfalls
nur schwer zu beweisen.“

http://www.123recht.net/Die-sichere-Zustellung-von-Willenserkl%C3%A4rungen__a16428.html

---

Ansonsten:

BGH
Beschluss vom 23.10.1995
II ZB 6/95

Für Zugangsbestätigung eines Telefaxes, reicht das Sendeprotokoll
nicht aus!
Man muss nach dem Senden, anrufen und sich den Empfang bestätigen
lassen!

Im vorliegenden Fall kommt noch hinzu, daß der Verkehrsanwalt der
Klägerin
den Übermittlungsweg des Telefax gewählt hat, bei dem es - wie allgemein
bekannt ist und der vorliegende Fall erneut bestätigt - nicht selten zu
technischen Störungen kommt, die den Ausdruck einer abgesandten
Erklärung
verhindern. Selbst das Vorliegen eines „OK“-Vermerks im Sendebericht
gibt
dem Absender keine Gewißheit für den Zugang der Sendung, da dieser nur
das
Zustandekommen der Verbindung, nicht den (ordnungsgemäßen) Ausdruck beim
Empfänger belegt (OLG Köln, NJW 1989, 594, 595; KG, CR 1995, 27;
Ebnet, NJW
1992, 2985, 2991; Fritzsche, JZ 1995, 630; zu den beweisrechtlichen
Konsequenzen dieses Umstands BGH, Urt. v.7. Dezember 1994 - VIII ZR
153/93,
NJW 1995, 665, 667).

http://www.ra-kotz.de/telefaxzugang1.htm

---

BAG
Urteil vom 14.08.2002
Az. 5 AZR 169/01

„OK-Vermerk“ auf Fax-Sendebericht beweist nichts

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß Telefaxsendungen den
Empfänger vollständig und richtig erreichen. Einem Sendebericht mit
„OK-Vermerk“ kommt nicht der Wert eines Anscheinsbeweises zu.

§§ 130 BGB; 16 BRTV-Bau

http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/33443.html&docid=1-33443

---

KG Berlin
Urteil vom 22.09.2003
Az. 8 U 176/02

Der Zugang des Fax kann weder durch Vorlage des Sendeberichts noch durch
Zeugenaussage bezüglich der Absendung des Fax geführt werden (vgl. BGH
NJW
1995, S. 665; KG in NJW 1994, S. 3172). Zu Unrecht beruft sich die
Klägerin
darauf, dass auf Grund einer Änderung der Technik die diesbezügliche
Rechtsprechung überholt sei und in jedem Falle von einem Anscheinsbeweis
ausgegangen werden müsse, den derjenige, bei dem der Zugang behauptet
werde,
erschüttern müsse. Ein derartiger ausschließlich auf den Sendebericht
gestützter Anscheinsbeweis ist in der Rechtsprechung bisher nicht
allgemein
anerkannt worden; es ist auch nicht ersichtlich, durch welche
technischen
Änderungen bei der Faxtechnik nach dem heutigen technischen Standard der
Sendebericht und die Bekundung, ein Fax abgeschickt zu haben, zwingend
den
Beweis für den Zugang des Fax bei dem vorgesehenen Empfänger ergeben
sollen.

Der Senat folgt im Übrigen der teilweise abweichenden Entscheidung des
Oberlandesgerichts München (OLG Report München 1999 Seite 10) nicht;
abgesehen davon ist in dem dortigen Rechtsstreit eine eidesstattliche
Versicherung der klagenden Partei bezüglich der Absendung des Fax
vorgelegt
worden und die Entscheidung auch darauf gestützt worden.

http://www.kammergericht.de/entscheidungen/8_u_176-02.pdf

---

> Erkundige Dich lieber, bevor Du eine solche Behauptung aufstellst.


Wie Du siehst, habe ich das getan.

Grüße



Thobie


als Antwort auf: [#347007]

Empfangsbestätigun g für eMails

Thobie
Beiträge gesamt: 4040

24. Apr 2008, 23:03
Beitrag # 15 von 15
Beitrag ID: #347920
Bewertung:
(40801 mal gelesen)
URL zum Beitrag
Beitrag als Lesezeichen
> Sorry Thobie, aber DAS ist Käse. Ein Fax zählt als dokumentenecht
> und ist rechtlich bindend. Erkundige dich lieber bevor du eine
> solche Behauptung aufstellst. Danke.

Jetzt habe ich mich so angestrengt, die Gerichtsurteile
zusammengesucht und bekomme keine Antwort … beleidigt … ;-) gg


Thobie


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als Antwort auf: [#347007]
(Dieser Beitrag wurde von Thobie am 24. Apr 2008, 23:19 geändert)
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