Hi
Ob das rechtlich erzwungen werden kann weiss ich nicht, aber wenn Du das KnowHow mit Mitteln aus der Firma in der Du angestellt bist aufgebaut hast, so kann es als "geistiges Eigentum" derselben angesehen werden.
Ein Aspekt für das Weitergeben ist auch, dass Dir ja was passieren könnte und dann das Wissen fehlt um Aufträge zu erledigen. Eine Weitergabe von Deiner Seite aus kann Dich auch entlasten. Bei Lohnforderungen kann das auch positiv gewertet werden, indem man sieht, dass Du der Firma und den Kollegen weiterhilfst.
als Antwort auf: [#271741]