So war das mal angedacht...
1.1.2. Jean-Jacques Rousseau:
Die Staatstheorie Jean-Jacques Rousseaus (1712-1778), die er in seinem 1762 verfaßten Werk Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundlagen des politischen Rechts entfaltet, "enthält nirgends mehr ursprüngliche Unterwerfung" . Laut Rousseau ist "[d]er Mensch frei geboren" , und diese Freiheit gilt es unter allen Umständen zu schützen. Um sich diesen Schutz zu sichern, treten die Menschen dem Gesellschaftsvertrag freiwillig bei, da durch ihn "die Person und die Güter jedes Teilhabers verteidigt und [ge]schützt" werden und das Individuum trotzdem "nur sich selber gehorcht und ebenso frei bleibt wie zuvor" .
Mit dem Eintritt in den Gesellschaftsvertrag setzt sich im Menschen die "Gerechtigkeit anstelle des Instinktes" durch, und der Mensch gewinnt, nach dem Verlust der natürlichen Freiheit, "seine bürgerliche Freiheit und das Eigentum an allem, was ihm gehört" . Diese Freiheit definiert Rousseau als den "Gehorsam vor dem Gesetz, das man sich selber gegeben hat" . Die Regierung, die sich aufgrund dieses Vertrages bildet, stellt ein "Vollzugsorgan" des Volkes dar und muß daher die vereinbarten Gesetze respektieren, da der Gesellschaftsvertrag ansonsten "null und nichtig" wird, und die Individuen in den Naturzustand zurückkehren. Der Staatsvertrag kommt also nach Rousseau nur "zum Schutz [..] [der] Freiheit" zustande und ist "zu ihrem Schutz [auch] [..] wieder kündbar" .
grüsse,
Christof
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