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Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

schnulli3000
Beiträge gesamt: 7

4. Mai 2006, 12:47
Beitrag # 1 von 13
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hallo! ich bin auf meiner suche nach freelance-infos eben über dieses forum gestolpert - das hier ist eine wirklich tolle plattform.

ich habe auch gleich ein kleines problem, bei dem ich mir leider nicht selbst helfen kann :) es geht um folgendes:

ich habe vor einigen wochen ein gewerbe angemeldet, weil ich einen freelance-job bei einer pr-agentur bekommen habe.

nun habe ich endlich auch post von der clearingstelle des finanzamts bekommen, ich werde aus einigen punkten auf diesem formular aber leider nicht schlau. ich muss dazusagen, dass ich keinen steuerberater habe, ich kann mir im moment auch keinen leisten (student mit konto im minus), deshalb hoffe ich auf eure hilfe :)

es geht z.b. um die angabe zur gewinnermittlung:

da gibt es folgende optionen:

einnahmenüberschussrechnung, vermögensvergleich (bilanz). welches von beiden ist für mich die richtige, wenn ich am 10. jedes monats die steuer mit einem computerprogramm machen möchte?

ich muss dazusagen, dass mein vertrag nur für 3 monate befristet ist und ich auf weniger als 3000 euro pro monat komme... ich werde also weniger als 9000 euro verdienen insgesamt. danach muss ich sehen, ob ich weiter freelancen will.

der nächste punkt ist "soll-/istversteuerung der entgelte"

ich muss angeben, ob ich die umsatzsteuer nach vereinbarten entgelten (sollversteuerung) oder nach vereinnahmen entgelten berechne. was um himmels willen ist das?

vielen dank schon mal für eure hilfe!!

sch3000

(Dieser Beitrag wurde von schnulli3000 am 4. Mai 2006, 12:48 geändert)
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Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

4. Mai 2006, 17:28
Beitrag # 2 von 13
Beitrag ID: #227193
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Hallo sch3000,

Einnahmenüberschussrechnung mit Istversteuerung wären empfehlenswert für Dich.

Gruß Sabine


als Antwort auf: [#227082]

Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

schnulli3000
Beiträge gesamt: 7

4. Mai 2006, 18:04
Beitrag # 3 von 13
Beitrag ID: #227209
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vielen vielen dank, sabine. hast mir sehr geholfen!

grüße, martin


als Antwort auf: [#227193]

Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

Heike Burch
Beiträge gesamt: 1241

4. Mai 2006, 21:12
Beitrag # 4 von 13
Beitrag ID: #227238
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Der Vorteil der Ist-Versteueuerung ist, dass Du nur tatsächliche Einnahmen zum Zeitpunkt der Zahlung versteuern musst.

Soll-Versteuerung bedeutet, dass Du Steuern zahlst, wenn Du die Rechnung schreibst, egal, wann und ob diese bezahlt wird.


als Antwort auf: [#227209]

Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

schnulli3000
Beiträge gesamt: 7

4. Mai 2006, 21:59
Beitrag # 5 von 13
Beitrag ID: #227247
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das ganze war folgendermaßen von mir gedacht:

ich habe eine 40stundenwoche und verdiene sozusagen "fest". am monatsende schreibe ich der agentur eine rechnung und führe die bezahlte umsatzsteuer ans finanzamt ab. ich trage dann mal ist-versteuerung ein ;)

sch


als Antwort auf: [#227238]

Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

schnulli3000
Beiträge gesamt: 7

5. Mai 2006, 11:05
Beitrag # 6 von 13
Beitrag ID: #227327
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jetzt habe ich noch mal eine superwichtige frage :)

ist es sinnvoll, in meinem fall eine dauerfristverlängerung zu beantragen? ich hab schon gegoogelt aber nicht wirklich viel gefunden, was mich irgendwie weitergebracht hätte... ich habe eben das hier gelesen: "mir ist bekannt, dass bei monatlicher abgabe der umsatzsteuer-voranmeldung eine sondervorauszahlung zu berechnen und zu entrichten ist".

d.h. das ganze wäre mit zusätzlichen kosten verbunden? eigentlich sollte es doch ohne probleme möglich sein, die steuer rechtzeitig zu machen und diese zusatzkosten der sondervorauszahlung einzusparen?

vielen dank schon mal, mr. sch


als Antwort auf: [#227247]

Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

oesi50
  
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5. Mai 2006, 12:21
Beitrag # 7 von 13
Beitrag ID: #227355
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Bei Ist-Versteuerung rechnest du doch nur das ab, wo bereits Zahlungen erfolgt sind. Deshalb brauchst du auch keine Dauerfristverlängerung.

Ob du deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, quartalsweise oder jährlich abgeben musst, hängt von der Höhe des Umsatzes ab. Dazu fragst du am besten deinen Sachbearbeiter im Finanzamt. Der ist nämlich verpflichtet, dir Auskunft zu geben.


als Antwort auf: [#227327]

Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

Be.eM
Beiträge gesamt: 3322

5. Mai 2006, 14:11
Beitrag # 8 von 13
Beitrag ID: #227389
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Antwort auf [ schnulli3000 ] "mir ist bekannt, dass bei monatlicher abgabe der umsatzsteuer-voranmeldung eine sondervorauszahlung zu berechnen und zu entrichten ist".

d.h. das ganze wäre mit zusätzlichen kosten verbunden? eigentlich sollte es doch ohne probleme möglich sein, die steuer rechtzeitig zu machen und diese zusatzkosten der sondervorauszahlung einzusparen?


Die Sondervorauszahlung bedeutet keine zusätzlichen Kosten. Das ist nur eine auf den Vorjahreszahlen basierende USt-Vorauszahlung (ich glaube, 1/11tel der gesamten Vorjahres-USt). Diese Sondervorauszahlung wird am Jahresende immer mit einberechnet bzw. wieder ausgeglichen.

Allerdings sollte es *tatsächlich* in deinem Fall leicht sein, die USt-Erklärung rechtzeitig fertig zu machen. Die Dauerfristverlängerung ist eher für die gedacht, die das beim Steuerberater machen lassen.

Bernd


als Antwort auf: [#227327]

Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

schnulli3000
Beiträge gesamt: 7

5. Mai 2006, 18:22
Beitrag # 9 von 13
Beitrag ID: #227448
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supi, vielen dank für eure antworten. hatte das also schon einigermaßen richtig erfasst :9 war mir nur unsicher.

echt toll, wieviele hilfsbereite leute hier unterwegs sind...

ciao, sch.


als Antwort auf: [#227389]

Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

Heike Burch
Beiträge gesamt: 1241

7. Mai 2006, 21:43
Beitrag # 10 von 13
Beitrag ID: #227600
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Antwort auf [ oesi50 ] Ob du deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, quartalsweise oder jährlich abgeben musst, hängt von der Höhe des Umsatzes ab. Dazu fragst du am besten deinen Sachbearbeiter im Finanzamt. Der ist nämlich verpflichtet, dir Auskunft zu geben.


Bei Neugründungen seit 2005 immer monatlich!


als Antwort auf: [#227355]

Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

Dieter Reinmuth
Beiträge gesamt: 820

8. Mai 2006, 14:12
Beitrag # 11 von 13
Beitrag ID: #227705
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Für mich stellt sich bei der beschriebenen Situation auch die Frage, ob du überhaupt Umsatzsteuerpflichtig bist. Früher gab es jedenfalls mal eine "Kleinunternehmerregelung", nach der man erst ab 16.000 € Jahresumsatz zwingend Umsatzsteuer abführen muss (dann aber natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen darf). Das macht das Handling in vieler Hinsicht einfacher, man muss aber bei Neuanschaffungen den vollen Bruttopreis zahlen.
Würde ich mal noch etwas goggeln.

Gruß Dieter


als Antwort auf: [#227600]

Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

SabineP
Beiträge gesamt: 7586

8. Mai 2006, 15:42
Beitrag # 12 von 13
Beitrag ID: #227736
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>> dann aber natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen darf

Und genau das ist das Problem.
Der Gewinn wird genau um den Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer geschmälert.

Gruß Sabine


als Antwort auf: [#227705]

Formular "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" (Finanzamt)

Dieter Reinmuth
Beiträge gesamt: 820

8. Mai 2006, 16:21
Beitrag # 13 von 13
Beitrag ID: #227748
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Kommt halt immer darauf an, wie groß der Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Betriebsausgaben ist. Wenn man überwiegend Miete und Fahrtkosten (war bei mir seinerzeit so) hat, fällt das nicht so ins Gewicht, wenn man für €50.000 eine Büroeinrichtung mit Hard- und Software neu kauft, hingegen schon sehr.
Allerdings ist der bürokratische Aufwand auch nicht zu verachten, alles fristgercht erklären zu müssen. Und wehe, man vergisst das. Eine "Schätzung" des FA (mit 20% "Sicherheitszuschlag" bei den Einnahmen und verzicht auf die Ausgaben, dafür aber komplett 16% statt der bei mir üblichen 7%) kam dann auf eine hohe vierstellige Summe, zahlbar innerhalb von 4 Wochen, Stundung nicht möglich :-(

Gruß Dieter


als Antwort auf: [#227736]
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